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Die Musikbranche im Kreuzfeuer: KI, Urheberrecht und Machtkämpfe

Milliardenschwere Klagen, ein historischer Zusammenschluss und eine politische Weichenstellung: die Musikbranche steht an einem Wendepunkt

Text: WILD Redaktion ·

Die Musikbranche im Kreuzfeuer: KI, Urheberrecht und Machtkämpfe

In einer einzigen Woche verdichteten sich zwei Entwicklungen zu einem Wendepunkt für die Musikbranche. BMG und Concord schlossen ihren milliardenschweren Zusammenschluss ab und schufen damit einen der größten unabhängigen Musikkonzerne weltweit. Zeitgleich reichten Major Labels und Musiker massenhaft Klagen gegen KI-Unternehmen ein. Für die Musikbranche steht damit nicht weniger als die Frage auf dem Spiel, wer künftig die Macht über geistiges Eigentum in der Kulturindustrie hat.

In einer einzigen Woche verdichteten sich zwei Entwicklungen zu einem Wendepunkt für die Musikbranche. BMG und Concord schlossen ihren milliardenschweren Zusammenschluss ab und schufen damit einen der größten unabhängigen Musikkonzerne weltweit. Zeitgleich reichten Major Labels und Musiker massenhaft Klagen gegen KI-Unternehmen ein. Und die Trump-Administration stellte sich in einem Grundsatzverfahren auf die Seite von OpenAI.

Für die Musikbranche steht damit nicht weniger als die Frage auf dem Spiel, wer künftig die Macht über geistiges Eigentum in der Kulturindustrie hat. Die Parallelität dieser Ereignisse ist kein Zufall. Während die großen Musikkonzerne ihre Marktposition durch Fusionen zu stärken versuchen, kämpfen sie gleichzeitig an mehreren rechtlichen Fronten gegen eine Technologiebranche, die das Urheberrecht als Hindernis betrachtet, nicht als Grundlage. Das Wochenereignis zeigt, wie schnell sich die Machtverhältnisse in der Kulturindustrie verschieben können und welche Rolle der Staat dabei spielt.

🟨 DER NEUE GIGANT: BMG UND CONCORD NACH DEM ZUSAMMENSCHLUSS

Am 1. September 2026 gaben BMG und Concord den erfolgreichen Abschluss ihres Zusammenschlusses bekannt. Die Transaktion war am 28. April 2026 erstmals angekündigt worden und hatte nach Unternehmensangaben alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erhalten, darunter auch die Freigabe durch das Bundeskartellamt in Deutschland.

Mit dem Abschluss übernahm Bob Valentine die Rolle des Chief Executive Officer des unter dem Namen BMG firmierenden kombinierten Unternehmens. Thomas Coesfeld wurde zum Chairman ernannt.

Der globale Hauptsitz liegt in Nashville, Tennessee, während Berlin als europäischer Hauptsitz dient. Diese geografische Verteilung spiegelt die internationale Ausrichtung des neuen Konzerns wider, der sowohl den amerikanischen als auch den europäischen Markt entscheidend prägen will.

Das kombinierte Unternehmen wird zu 67 Prozent von Bertelsmann gehalten, während verbundene Unternehmen von Great Mountain Partners die restlichen 33 Prozent halten. Die Anteilseigner von Great Mountain Partners erhielten eine einmalige Barzahlung von 1,16 Milliarden US-Dollar. Damit ist der Zusammenschluss eine der größten Transaktionen im unabhängigen Musiksektor der letzten Jahre.

Die Publishing-Sparte des neuen Unternehmens heißt BMG Publishing, die Recorded-Music-Sparte trägt den Namen Concord Records. Diese Namensgebung zeigt, dass beide Marken langfristig erhalten bleiben sollen, auch wenn die Eigentumsverhältnisse nun klar geregelt sind.

Für die Musikbranche insgesamt hat diese Fusion weitreichende Implikationen. Ein Unternehmen dieser Größenordnung verfügt über die finanziellen Reserven, um parallele Rechtsstreitigkeiten gegen KI-Unternehmen zu führen. Die Klagen gegen Anthropic und Suno erfordern nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch erhebliche Ressourcen. Ein Konzern, der aus einer strategischen Fusion hervorgegangen ist, kann solche Auseinandersetzungen aus einer Position der Stärke führen.

Gleichzeitig zeigt die Fusion aber auch, dass die Musikbranche selbst sich in einer Phase der Konsolidierung befindet. Die Frage, wer die Macht über geistiges Eigentum in der Kulturindustrie hat, stellt sich nicht nur im Verhältnis zur KI-Industrie, sondern ebenso innerhalb der Branche selbst.

🟨 DIE CLASS ACTION GEGEN SUNO: WENN MUSIKER SICH WEHREN

Nahezu zeitgleich mit dem BMG-Concord-Abschluss reichten Musiker in den Vereinigten Staaten eine Klage ein, die einen neuen juristischen Weg beschreitet. Jason Isbell, bekannt als Grammy-prämierter Songwriter und ehemaliges Mitglied der Drive-By Truckers, reichte am 31. August 2026 vor einem Bundesgericht in Boston, Massachusetts, eine als Class Action beantragte Klage gegen den KI-Musikdienst Suno ein.

Die Mitkläger lesen sich wie eine Persönlichkeitsliste der amerikanischen Musikszene: David Lowery, der charismatische Frontmann von Cracker und Camper Van Beethoven, der texanische Bluesmusiker Guy Forsyth und der Saxophonist Eduardo Calle. Was diese Musiker verbindet, ist nicht nur ihre künstlerische Bedeutung, sondern die Überzeugung, dass Suno ihre Identität ohne Zustimmung für kommerzielle Zwecke nutzt.

Die 84-seitige Klageschrift enthält keinen Copyright-Anspruch. Das ist der entscheidende Punkt, der diese Klage von den meisten anderen unterscheidet, die derzeit gegen KI-Unternehmen erhoben werden. Stattdessen richtet sie sich mit sogenannten Identity Claims gegen die angebliche kommerzielle Nutzung von Musiker-Identitäten durch Suno. Die Klage wirft dem Unternehmen vor, Musiker-Identitäten in sein KI-Modell codiert zu haben, um sein kommerzielles Produkt ohne Zustimmung zu erstellen.

Diese Formulierung verdeutlicht den Kern des Vorwurfs: Es geht nicht nur um einzelne Songs oder urheberrechtlich geschützte Werke, sondern um die persönliche Identität der Künstler als solche.

Dieser Ansatz ist juristisch innovativ, weil er den urheberrechtlichen Rahmen verlässt. Bisher haben sich die meisten Klagen gegen KI-Unternehmen auf Copyright-Verletzungen konzentriert, also darauf, dass urheberrechtlich geschützte Musik zum Training der Modelle verwendet wurde oder dass die Ausgaben der KI zu nah an geschützten Werken sind. Die Klage von Jason Isbell und seinen Mitklägern zielt stattdessen auf das Persönlichkeitsrecht. Sie argumentiert, dass Suno die Künstleridentität selbst als Rohstoff für sein kommerzielles Produkt verwendet hat.

Ob diese Argumentation vor Gericht Bestand haben wird, war zum Prüfzeitpunkt offen. Die Klage markiert dennoch einen Wendepunkt, weil sie zeigt, dass die Musikbranche nicht bereit ist, sich ausschließlich auf das Urheberrecht zu verlassen, um ihre Interessen zu verteidigen.

🟨 KANADA GEGEN SUNO: DIE KLAGE DER SOCAN

Während die amerikanischen Musiker in Boston ihren Weg durch das Rechtssystem suchten, eröffnete die kanadische Verwertungsgesellschaft SOCAN am 2. September 2026 eine weitere Front im Kampf gegen Suno. Die Organisation reichte beim Federal Court of Canada eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung ein und ging damit einen anderen Weg als die amerikanische Class Action.

SOCAN vertritt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern in Kanada und hat mit dieser Klage ein deutliches Signal gesetzt. Die Verwertungsgesellschaft führte in ihrer Klage 150 Tracks auf der Suno-Plattform an, die nach ihrer Ansicht identisch oder im Wesentlichen ähnlich zu Liedern aus ihrem Repertoire sein sollen.

Die konkreten Beispiele, die SOCAN in der Klage anführt, lesen sich wie eine Bestandsaufnahme kanadischer Musikgeschichte. Suno-Ausgaben seien praktisch identisch zu Joni Mitchells Both Sides Now und Avril Lavignes Sk8er Boi. Bei Sk8er Boi führte SOCAN sogar eine Version mit koreanischen Texten an, die als K-pop Remix bezeichnet wird und angeblich praktisch identisch zum Original sei.

Diese konkreten Beispiele machen die Vorwürfe greifbar und zeigen, worauf sich die Klage stützt. Es geht nicht um abstrakte Fragen des KI-Trainings, sondern um konkrete mutmaßliche Kopien von bekannten Songs.

Der juristische Ansatz von SOCAN unterscheidet sich fundamental von dem der GEMA und Koda, die sich in ihren Klagen gegen Suno auf das Training konzentrierten. Die SOCAN-Klage zielt auf die von Suno erzeugten Ausgaben und deren Streaming an Nutzer in Kanada. Sie richtet sich also gegen das, was Suno produziert und verbreitet, nicht dagegen, wie das Unternehmen seine KI trainiert hat.

Für die Rechtslage in Kanada ist diese Unterscheidung entscheidend, weil sie einen anderen rechtlichen Rahmen eröffnet. SOCAN fordert Schadensersatz sowie alternativ gesetzlichen Schadensersatz von 20.000 kanadischen Dollar pro Lied und zusätzlich 10 Millionen kanadische Dollar Strafschadenersatz. Die Dimension dieser Forderung zeigt, dass SOCAN den Fall nicht als symbolische Geste betrachtet, sondern als grundsätzliche Abrechnung mit dem Geschäftsmodell von Suno.

🟨 SONY UND WARNER GEGEN ANTHROPIC: DIE MILLIARDEN-KLAGE

Am 28. August 2026, also fünf Tage vor der SOCAN-Klage und vier Tage vor dem BMG-Concord-Abschluss, reichten Sony Music Publishing und Warner Chappell Music ihre Klage gegen Anthropic ein. Das Timing dieser Einreichung zeigt, dass die Musikbranche ihre juristische Strategie nicht koordiniert hat, aber dieselbe Stoßrichtung verfolgt. Die Klage wurde beim US District Court for the Northern District of California eingereicht und richtete sich nicht nur gegen das Unternehmen Anthropic, sondern namentlich gegen Co-Founder und CEO Dario Amodei sowie Co-Founder Benjamin Mann.

Diese Entscheidung, auch individuelle Führungskräfte zu verklagen, ist ein deutliches Signal. Sie zeigt, dass Sony und Warner bereit sind, den Konflikt auf die persönliche Ebene zu tragen und nicht nur Unternehmen als abstrakte juristische Personen zu betrachten.

In ihrer Klage bezeichnen Sony Music Publishing und Warner Chappell Music das Vorgehen von Anthropic als eines der größten und dreistesten fortlaufenden Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte. Diese Formulierung ist ungewöhnlich scharf und zeigt, wie ernst die Major Labels die Bedrohung durch KI-Unternehmen nehmen. Die Klage fordert gesetzlichen Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro vorsätzlich verletztem Werk. Die Klageschrift nennt Zehntausende mutmaßlich verletzte Kompositionen, was die theoretische Schadensersatzexposition in den Milliardenbereich rückt.

Diese Zahlen machen deutlich, dass es hier nicht um einzelne urheberrechtliche Streitigkeiten geht, sondern um die grundsätzliche Frage, wie die Musikindustrie mit der Nutzung ihres geistigen Eigentums durch KI-Unternehmen umgehen will.

Die Klage von Sony und Warner richtete sich gegen Anthropic als Unternehmen, das Large Language Models für verschiedene Anwendungen entwickelt, darunter auch den KI-Assistenten Claude. Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass Anthropic urheberrechtlich geschützte Musikkompositionen zum Training seiner Modelle verwendet haben soll. Die Major Labels argumentieren, dass diese Nutzung über jede zulässige Grenze hinausgeht und nicht als Fair Use gerechtfertigt werden kann.

Die Parallelen zu den Klagen gegen Suno und Udio sind offensichtlich, aber die Dimension der Sony-Warner-Klage übertrifft die anderen Verfahren bei weitem. Mit Zehntausenden von mutmaßlich verletzten Kompositionen und einem geforderten Schadensersatz von bis zu 150.000 Dollar pro Werk steht bei diesem Verfahren mehr auf dem Spiel als bei allen anderen derzeit anhängigen Fällen.

🟨 WASHINGTON GREIFT EIN: DAS DOJ UND DAS FAIR-USE-ARGUMENT

Nur vier Tage nach der Einreichung der Sony-Warner-Klage, am 1. September 2026, kam die Intervention aus Washington, die den Konflikt in eine völlig neue Dimension hob. Das US-Justizministerium stellte sich in einem Grundsatzverfahren auf die Seite von OpenAI und argumentierte, dass das Training von Large Language Models auf urheberrechtlich geschützten Texten keine Urheberrechtsverletzung darstelle, weil es eine Fair-Use-Nutzung sei.

Konkret argumentierte das DOJ in einer 20-seitigen Erklärung, dass das KI-Training eine außerordentlich transformative Nutzung darstelle. Diese Formulierung ist im US-Urheberrecht von zentraler Bedeutung, weil sie eine der Voraussetzungen für die Fair-Use-Doktrin ist.

Die Stellungnahme des DOJ bezog sich auf das laufende Copyright-Verfahren des New York Times gegen OpenAI. Laut Music Business Worldwide war dies der erste Eingriff der US-Regierung in einen der gegen KI-Unternehmen anhängigen Copyright-Fälle. Damit hat die Trump-Administration eine klare Position bezogen, die weit über den einzelnen Fall hinausreicht.

Die Intervention des DOJ ist ein politisches Signal, das über den Musiksektor hinausweist. Sie zeigt, dass die Bundesregierung die Interessen der KI-Industrie als prioritär betrachtet und bereit ist, diese Interessen auch gegen etablierte Industrien durchzusetzen.

Entscheidend ist dabei die Einschränkung, die das DOJ in seiner 20-seitigen Stellungnahme vorgenommen hat. Die Argumentation bezieht sich ausdrücklich auf urheberrechtlich geschützte Texte und schriftliche Werke. Tonaufnahmen und Musikkompositionen werden in dem Dokument nicht erwähnt. Eine Fußnote grenzt die Argumentation auf den NYT-Fall sowie verwandte Klagen von Buchautoren und Verlegern ein.

Diese Einschränkung ist wichtig, weil sie bedeutet, dass die rechtliche Situation für Musik und Audio-Inhalte weiterhin offen ist. Die Frage, ob die DOJ-Argumentation auch auf Musik-Trainingsverfahren gegen Anthropic, Suno und Udio angewendet werden kann, war zum Prüfzeitpunkt am 5. September 2026 nicht geklärt. Die Musikbranche kann sich also nicht auf diese Stellungnahme berufen, aber sie muss befürchten, dass die Gerichte die gleiche Logik auf Musikfälle anwenden könnten.

🟨 DIE FOLGEN: WAS FÜR DIE MUSIKBRANCHE AUF DEM SPIEL STEHT

Die Ereignisse der Woche vom 1. September 2026 zeigen, dass die Musikbranche an einem entscheidenden Punkt angekommen ist. Der BMG-Concord-Zusammenschluss schafft einen Konzern mit den finanziellen Ressourcen, um den Rechtsstreitigkeiten mit der KI-Industrie standzuhalten. Aber es geht nicht nur um Finanzen.

Die parallelen Klagen aus verschiedenen Jurisdiktionen, von den Vereinigten Staaten über Kanada bis zu Europa, zeigen eine koordinierte Gegenwehr der Musikbranche. Diese Gegenwehr ist nicht nur defensiv, sondern versucht, die Spielregeln für die Zukunft festzulegen. Die Class Action von Jason Isbell und anderen Musikern zeigt, dass auch individuelle Künstler bereit sind, für ihre Rechte zu kämpfen und dabei neue juristische Wege zu beschreiten.

Die Intervention der Trump-Administration zugunsten von OpenAI hat die Machtverhältnisse jedoch verschoben. Die Musikbranche sieht sich nicht nur einer einzelnen KI-Firma gegenüber, sondern einer Industrie, die offenbar die politische Unterstützung der Bundesregierung genießt. Das DOJ hat deutlich gemacht, dass es die KI-Entwicklung als übergeordnetes nationales Interesse betrachtet.

Für die Musikbranche bedeutet das, dass der Rechtsweg allein möglicherweise nicht ausreichen wird, um ihre Interessen durchzusetzen. Die Frage, wessen Interessen das neue regulatorische Umfeld am Ende dienen wird, ist damit noch nicht beantwortet.

Offene Fragen bleiben. Ob und wann die von Jason Isbell und seinen Mitklägern beantragte Class Action gegen Suno zertifiziert wird, war zum Prüfzeitpunkt ebenso offen wie die Frage, wie die kalifornischen Gerichte über die Milliarden-Klage von Sony Music Publishing und Warner Chappell gegen Anthropic entscheiden werden. Die SOCAN-Klage in Kanada folgt eigenen rechtlichen Parametern, die sich von den amerikanischen Verfahren unterscheiden.

Und die DOJ-Stellungnahme, so begrenzt ihr Anwendungsbereich auch sein mag, könnte von Gerichten als Präzedenzfall herangezogen werden. Fest steht nur, dass die Musikbranche in den kommenden Monaten und Jahren an mehreren Fronten gleichzeitig kämpfen wird. Die Frage ist nicht mehr, ob sich die Branche anpassen muss, sondern wie sie ihre Interessen in einer Welt verteidigt, die von KI-Technologie grundlegend verändert wird.