Eine Träne im Ozean? Streaming-Betrüger Smith will Haftstrafe verhindern
Michael Smith hat mit KI-generierten Songs Milliarden Fake-Streams generiert und über 8 Millionen Dollar erschlichen. Seine Anwälte sagen: kein echtes Opfer. Doch die Rechnung geht für die Musikbranche nur schwer auf.
Text: WILD Redaktion ·

Michael Smith hat sich schuldig bekannt, zwischen 2017 und 2024 mit KI-generierter Musik und Bot-Streams das Royalty-System von Spotify, Apple Music und anderen Diensten systematisch ausgeraubt zu haben. Nun streiten seine Anwälte vor einem New Yorker Gericht für Bewährung statt Haft. Ihre zentrale Behauptung: Kein einzelner Künstler habe einen wahrnehmbaren Schaden erlitten. Die Frage, was das über die Streaming-Ökonomie sagt, bleibt unbeantwortet.
🟨 DER ERSTE STREAMING-BETRUGS-PROZESS DER USA
Michael Smith kommt aus Cornelius, North Carolina, und steht seit September 2024 im Fadenkreuz der US-Justiz. Damals wurde er im Western District of North Carolina verhaftet, am selben Tag, an dem die Anklage im Southern District of New York öffentlich wurde. Der Vorwurf: jahrelanger, systematischer Betrug beim Streaming.
Smith soll zwischen 2017 und 2024 bis zu 661.440 Streams pro Tag erzeugt haben, verteilt über Hunderttausende KI-generierte Songs auf Spotify, Amazon Music, Apple Music und YouTube Music. Diese Größenordnung nennt die US-Staatsanwaltschaft, andere Berichte sprechen von Tausenden KI-Songs. Die Anklage von 2024 warf ihm mehr als 10 Millionen US-Dollar an betrügerisch erlangten Royalty-Zahlungen vor.
Im März 2026 legte Smith ein Schuldbekenntnis ab, und zwar zu einem Anklagepunkt der Verschwörung zum Überweisungsbetrug. Im Rahmen dieser Vereinbarung erklärte er sich bereit, 8.091.843,64 US-Dollar verfallen zu lassen. Richter John G.
Koeltl unterzeichnete die entsprechende Einziehungsanordnung am 19. März 2026.
Der Fall trägt das Aktenzeichen 24 Crim. 504 und gilt als erster strafrechtlicher Streaming-Betrugsfall überhaupt in den USA. Das macht ihn zum Präzedenzfall, noch bevor ein Urteil gefallen ist.
US-Staatsanwalt Jay Clayton fasste die Absurdität des Falls in einem Satz zusammen, der in mehreren Berichten über den Fall zitiert wird: Die Songs und Hörer seien gefälscht gewesen, die von Smith erbeuteten Millionen US-Dollar jedoch real.
Smith hat laut Anklage seine Streams bewusst über so viele KI-generierte Songs verteilt, damit kein einzelner Track ungewöhnlich erschien. Die Masche war simpel und skalierbar.
Billboard berichtete, dass hunderte auf Smith registrierte Songs den Boomy-Gründer Alex Mitchell als Co-Autor listen. Mitchell wurde nicht angeklagt und erklärte, Smith habe sich ihm gegenüber stets als legitimer Nutzer dargestellt.
Wie groß der Anteil von Smith an der Gesamtmenge KI-generierter Musik auf den Plattformen war, lässt sich aus den öffentlichen Dokumenten nicht genau beziffern. Fest steht, dass er das System über Jahre hinweg ausnutzte, ohne dass die Streaming-Dienste ihn aufhielten.
🟨 DIE VERTEIDIGUNG: KEIN WIRKLICHER SCHADEN FÜR EINZELNE KÜNSTLER
Am 22. September 2026 reichten Smiths Anwälte ihr Sentencing Memorandum ein. Darin fordern sie Bewährung statt Haft. Ihre zentrale Argumentation dreht sich um die angebliche Wirkungslosigkeit der einzelnen Streams auf das Gesamtsystem.
Die wörtliche Formulierung aus dem Schriftsatz: Der Effekt jedes einzelnen Streams auf den Anteil anderer Künstler am Gesamtpool sei nicht wie ein Tropfen im sprichwörtlichen Eimer, er sei ein Tropfen im Ozean.
Kein einzelner Künstler oder Songwriter habe durch Smiths Verhalten einen wahrnehmbaren Schaden erlitten.
Das ist die juristische Version von minimal-invasiv. Die Anwälte räumen in ihrem Schriftsatz ein, dass Smith zunehmend täuschende Taktiken verwendete und wusste, dass er das System betrog.
Sie behaupten aber gleichzeitig, das Verhalten habe keine echten Opfer hinterlassen.
Die Logik dahinter ist bemerkenswert: Wer beim Poker am Tisch betrügt, schadet niemandem, solange alle Einsätze aus einem unerschöpflichen Topf kommen. Genau dieses Bild zeichnen Smiths Anwälte vom Streaming-System.
Dass ein solches Argument vor einem Gericht überhaupt versucht wird, sagt viel darüber aus, wie flexibel die Rechtsprechung mit digitalen Verbrechen umgeht. Ob die Richter diese Lesart teilen, ist eine andere Frage.
Die Entscheidung steht noch aus, ursprünglich war der 29. Juli 2026 vorgesehen, wurde aber auf Antrag der Verteidigung verschoben.
Smith selbst ist laut Berichten 54 Jahre alt, hat keine Vorstrafen und hat sich kooperativ gezeigt. Ob diese Faktoren ausreichen, um eine Haftstrafe abzuwenden, bleibt abzuwarten.
🟨 DER SYSTEMISCHE BLICK: WURZELPROBLEM STREAMING-ÖKONOMIE
Smiths Anwälte treiben ihre Argumentation noch einen Schritt weiter. In ihrem Schriftsatz behaupten sie, Streaming-Betrug sei unstrittig weit verbreitet, auch durch große Labels und Publisher.
Das Problem liege nicht bei Smith als Einzeltäter, sondern in der Grundstruktur des digitalen Royalty-Systems selbst.
Keine Haftstrafe gegen einen einzelnen amerikanischen Angeklagten könne die Anreize für betrügerische Aktivitäten weltweit beseitigen.
Das ist der interessanteste Satz im gesamten Schriftsatz, allerdings aus Gründen, die Smiths Anwälte vermutlich nicht beabsichtigt haben. Die Verteidigung lenkt damit den Blick auf etwas, das in der Debatte um Streaming-Royalties tatsächlich selten auftaucht: die systemische Anfälligkeit des Pro-Rata-Modells.
Wenn jeder Stream den gleichen Anteil am Gesamtpool bekommt, dann ist die Versuchung für alle Beteiligten groß, Streams zu generieren, die sonst niemand hören würde. Die Frage ist nur, ob diese Schwäche ein Argument für Nachsicht mit Smith ist oder ein Argument dafür, das System grundlegend zu reformieren.
Die Anwälte meinen vermutlich Ersteres, die Musikbranche würde vermutlich Zweiteres bevorzugen.
Fest steht: Die Frage, ob Smith ein Einzeltäter war oder symptomatisch für ein strukturelles Problem, bleibt offen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Sicht auf das Thema bis zum 28. September 2026 nicht öffentlich gemacht.
🟨 WAS DEM GERICHT VORLIEGT
Die Fakten zum Strafmaß sind nüchtern. Die US-Bundesrichtlinien sehen für Smiths Fall 46 bis 57 Monate Haft vor.
Der Presentence Investigation Report der US-Probation Office empfiehlt deutlich weniger, nämlich 24 Monate.
Das US-Recht selbst sieht für Verschwörung zum Überweisungsbetrug eine Höchststrafe von fünf Jahren vor. Es gibt also einen erheblichen Spielraum zwischen den meisten und den wenigsten Monaten, die Smith theoretisch absitzen müsste.
Die Terminlage ist vertrackt. Laut AI MusicPreneur ist der 6. Oktober 2026, 15:00 Uhr, als Verurteilungstermin vor Richter John G. Koeltl im Daniel Patrick Moynihan US Courthouse in Manhattan vorgemerkt.
Digital Music News berichtet jedoch, dass bis zum 25. September 2026 kein neuer Termin im öffentlichen Docket verzeichnet war.
Diese Diskrepanz ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgelöst. Klar ist nur, dass die Verurteilung zum Prüfzeitpunkt noch aussteht.
Ebenfalls unklar ist, ob die Staatsanwaltschaft ihre Strafzumessungsempfehlung rechtzeitig eingereicht hat. Die Frist dafür war laut Gerichtsunterlagen der 28. September 2026.
Da der Prüfzeitpunkt auf den 26. September 2026 datiert, war diese Frist zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht abgelaufen. Was die Anklage fordert, ist also zumindest in den öffentlich zugänglichen Dokumenten noch nicht nachlesbar.
Die Frage, ob Smith tatsächlich eine Strafe erhält, die über die Rückzahlung der 8 Millionen Dollar hinausgeht, bleibt damit offen. Bewährung wäre für ihn das bestmögliche Ergebnis.
Für die Musikbranche wäre es ein Signal, wie viel ein System aushält, bevor es anfängt, sich selbst zu korrigieren.
🟨 WAS DAS FÜR DIE MUSIKBRANCHE BEDEUTET
Smith ist nicht der erste und wird nicht der letzte sein, der versucht, das Streaming-System mit automatisierten Mitteln auszunutzen. Der Fall ist jedoch der erste, der strafrechtlich bis zu diesem Punkt gekommen ist. Das Urteil wird richtungsweisend sein für die Frage, wie die USA künftig mit KI-gestütztem Streaming-Betrug umgehen.
Die systemische Frage, die Smiths Anwälte aufwerfen, ist berechtigt, wird aber von der falschen Seite aufgeworfen. Ja, das Streaming-Royalty-System hat strukturelle Schwächen.
Ja, das Pro-Rata-Modell setzt falsche Anreize. Ja, es gibt Hinweise darauf, dass auch größere Player nicht immer sauber spielen.
Aber diese Schwächen zu benennen, um die eigene Haftstrafe zu minimieren, ist etwas anderes, als sie tatsächlich anzugehen. Wenn der Präzedenzfall erst einmal steht, wird die Frage, ob das System krankt, nicht mehr ausreichen, um einzelne Täter zu entlasten.
Stattdessen wird die Rechtsprechung lernen müssen, mit der Geschwindigkeit von KI-generierter Inhaltserstellung Schritt zu halten.
Was der Fall deutlich macht: Die Technologie ist der Musikbranche vorausgeeilt. KI kann heute Songs generieren, die menschlich klingen, in Massen produziert werden und in Algorithmen funktionieren.
Die Überwachungssysteme der Streaming-Dienste und die strafrechtliche Verfolgung hinken hinterher.
Wie lange noch, wird die Musikbranche mit ihren Künstlern und Songwritern ausbaden. Die Verfolgung von Smith zeigt, dass die Justiz handlungsfähig ist, wenn Fälle den Weg vor Gericht finden.
Die Frage ist, wie viele ähnliche Fälle unbemerkt bleiben, weil sie nicht die gleiche Aufmerksamkeit erzeugen.
Dass ausgerechnet ein Fall aus North Carolina zum Prüfstein wird, ist vielleicht folgerichtig. Smith stammt aus Cornelius in North Carolina und betrieb das System über Jahre von dort aus.
Am Ende landete alles vor dem Bundesgericht für den südlichen Bezirk von New York in Manhattan.
So entsteht Präzedenz: nicht durch politische Debatte, sondern durch einen Mann, der zu viele Streams gemacht hat.