ELEVENLABS MUSIC V2.5: KI-MUSIK WILL RAUS AUS DER PROMPT-SCHUBLADE
Mehr Kontrolle, Lossless-Audio und kommerzielle Nutzung sogar im Free-Tarif: ElevenLabs baut seinen Musikgenerator zum Produktionswerkzeug aus. Wer auf Spotify veröffentlichen will, muss jedoch genauer hinsehen.
Text: WILD Redaktion ·

Music v2.5 soll komplexere Arrangements, natürlichere Instrumente und eine präzisere Umsetzung musikalischer Vorgaben liefern. Hinter dem Klangversprechen steckt ein größerer Schritt: Songs lassen sich abschnittsweise planen, gezielt überarbeiten und an Referenzmaterial ausrichten. Bei Eigentum, Downloads und Streamingrechten entscheiden allerdings der Tarif und die Art des verwendeten Materials.
ElevenLabs hat am 11. September 2026 Music v2.5 veröffentlicht. Auf den ersten Blick klingt die Ankündigung wie das übliche Update-Vokabular: bessere Instrumente, dichtere Arrangements und präzisere Prompts. Der wichtigere Schritt liegt jedoch in der Art, wie ein Song geplant, verändert und weiterverarbeitet werden kann. Gleichzeitig zeigt ein Blick in die neuen Nutzungsbedingungen, dass „kommerziell nutzbar“ nicht automatisch „für Spotify freigegeben“ bedeutet.
🟨 MEHR ALS EIN KLANG-UPDATE
Music v2.5 ist jetzt das Standardmodell für promptbasierte und referenzbasierte Generierungen in ElevenMusic. Der Vorgänger Music v2 bleibt weiterhin verfügbar, Nutzer werden also nicht vollständig auf das neue Modell festgelegt. Music v2.5 kann außerdem in ElevenCreative und über die ElevenLabs API eingesetzt werden. Laut Unternehmen soll das Modell Vorgaben genauer umsetzen und Songs mit mehr Bewegung, komplexeren Ebenen und natürlicher klingenden Instrumenten erzeugen.
Damit erweitert ElevenLabs nicht nur die klangliche Qualität, sondern auch den möglichen Einsatzbereich. Ein Musikgenerator, der Struktur, vorhandenes Audiomaterial und einzelne Abschnitte berücksichtigen kann, bewegt sich näher an einen Produktionsprozess heran. Er ersetzt damit noch keine klassische Digital Audio Workstation und auch keine bewusste musikalische Entscheidung. Er kann aber deutlich mehr sein als ein Feld, in das lediglich eine Genrebezeichnung geschrieben wird.
🟨 47.885 VERGLEICHE SIND NOCH KEIN UNABHÄNGIGER BEWEIS
ElevenLabs stützt seine Qualitätsaussagen auf einen eigenen Blindvergleich mit 47.885 direkten Vergleichspaaren. Für denselben Prompt wurde jeweils eine Version mit Music v2 und eine mit Music v2.5 erzeugt. Nach Angaben des Unternehmens wurde das neue Modell in der Mehrheit der Fälle bevorzugt. Besonders deutlich soll der Vorsprung bei gesangsorientierter Musik sowie bei R&B, Soul, Hip-Hop, Rock, Metal, orchestraler Musik und Filmmusik gewesen sein.
Die beeindruckend klingende Zahl benötigt trotzdem eine Einordnung. ElevenLabs veröffentlicht in der Ankündigung weder die genaue Gewinnquote von v2.5 noch ausführliche Informationen über Teilnehmer, Abhörbedingungen oder die Auswahl der Prompts. Es handelt sich deshalb um einen internen Vergleich und nicht um eine unabhängige Benchmark. Das Ergebnis ist ein interessantes Signal, aber noch kein Beweis dafür, dass v2.5 in jedem Genre oder Produktionsablauf überlegen ist.
🟨 DER PROMPT WIRD ZUM BAUPLAN
Die technisch spannendste Funktion sind die sogenannten Composition Plans. Dabei wird ein Song als geordnete Folge einzelner Abschnitte beschrieben. Jeder Abschnitt kann eigene Lyrics, eine gewünschte Dauer, positive Stilvorgaben, auszuschließende Eigenschaften und einen Wert für die Anpassung an benachbarte Songteile erhalten. Die Dokumentation erlaubt dabei bis zu 30 Abschnitte innerhalb eines Plans.
Ein Produzent kann auf diese Weise festlegen, dass ein Intro reduziert bleibt, ein Verse nur bestimmte Instrumente verwendet und der Chorus deutlich breiter einsetzt. Das Modell erfährt nicht mehr nur, wie ein Song grundsätzlich klingen soll, sondern auch, wann welche musikalische Veränderung stattfinden soll. Damit verschiebt sich die Arbeit vom allgemeinen Beschreiben in Richtung Arrangement und musikalischer Regie. Je genauer diese Entscheidungen getroffen und dokumentiert werden, desto sichtbarer wird auch der menschliche Anteil am Ergebnis.
🟨 NICHT ALLES MUSS NOCH EINMAL NEU
Music v2.5 unterstützt außerdem Inpainting, also die gezielte Bearbeitung einzelner Bereiche eines vorhandenen Songs. Bereits gelungene Passagen können unverändert erhalten bleiben, während nur ein schwacher Chorus, ein unpassendes Outro oder ein anderer ausgewählter Bereich neu erzeugt wird. Songs lassen sich verlängern, um neue Teile ergänzen oder auf Grundlage eines kurzen Audioausschnitts musikalisch weiterentwickeln. Die Stärke der Orientierung am Referenzmaterial kann dabei in mehreren Stufen festgelegt werden.
Diese Funktionen lösen eines der größten Probleme generativer Musiksysteme. Bisher bedeutete eine Korrektur häufig, dass auch bereits gelungene Teile eines Songs verloren gingen oder verändert wurden. Mit abschnittsweiser Bearbeitung nähert sich der Arbeitsablauf stärker dem bekannten Produzieren, Auswählen und Überarbeiten. Die detailliertesten Möglichkeiten sind aktuell in der API-Dokumentation beschrieben und müssen nicht in jeder Benutzeroberfläche identisch verfügbar sein.
🟨 DEUTSCHE SONGS SIND AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN
ElevenLabs nennt Englisch, Spanisch, Deutsch und Japanisch ausdrücklich als unterstützte Sprachen, weitere Sprachen sollen ebenfalls nutzbar sein. Für deutschsprachige Künstler ist das relevant, weil Betonung, Satzrhythmus und harte Konsonanten viele Modelle schnell an ihre Grenzen bringen. Die reine Unterstützung einer Sprache sagt jedoch noch nichts über natürliche Aussprache oder glaubwürdige Interpretation aus. Gerade hier muss sich v2.5 außerhalb der ausgewählten Herstellerbeispiele beweisen.
Ein sinnvoller Vergleich darf deshalb nicht nur zwei beliebige Ergebnisse gegeneinanderstellen. Beide Systeme müssten dieselben Lyrics, dieselbe Tonart, dasselbe Tempo, eine vergleichbare Stimmenbeschreibung und identische Abschnittslängen erhalten. Bewertet werden müssten anschließend Aussprache, emotionale Entwicklung, Prompt-Treue, Übergänge und notwendige Korrekturen. Erst dann zeigt sich, ob ein Modell tatsächlich Produktionskontrolle liefert oder nur gelegentlich einen starken ersten Treffer erzeugt.
🟨 FREE DARF KOMMERZIELL SEIN, ABER NICHT AUF SPOTIFY
Die Produktankündigung verspricht im Free-Tarif fünf Lossless-Downloads pro Tag, im Pro-Tarif sollen es bis zu 400 pro Monat sein. Neue Songs aus dem Free-Tarif dürfen nach den am 11. September veröffentlichten ElevenMusic-Bedingungen kommerziell verwendet werden, wenn ElevenMusic deutlich genannt wird. Für im Pro-Tarif erstellte Songs ist diese Nennung nicht erforderlich. Die Veröffentlichung über digitale Musikdienste ist allerdings ausschließlich für neue Songs erlaubt, die während eines Pro-Abonnements erzeugt wurden.
Dieser Unterschied ist für Independent Artists entscheidend. Ein verlustfreier Download beschreibt zunächst nur die bereitgestellte Audiodatei und ist keine automatische Vertriebslizenz. Die Bedingungen knüpfen die Nutzungsrechte an den Tarif zum Zeitpunkt der Erstellung und lassen diese Rechte auch nach einer späteren Kündigung oder Herabstufung bestehen. Wer einen Titel für Spotify, Apple Music oder andere digitale Musikdienste plant, sollte die endgültige Version deshalb bereits unter dem dafür vorgesehenen Pro-Tarif erstellen.
🟨 EIN REMIX IST NICHT DASSELBE WIE EIN NEUER SONG
ElevenMusic unterscheidet rechtlich zwischen einem neuen Song und einer sogenannten Adaptation. Bearbeitungen, die hochgeladene Musik, vorhandene Songs oder geschützte Identitätsmerkmale einbeziehen, unterliegen stärkeren Einschränkungen. Solche Adaptationen dürfen nach den aktuellen Bedingungen innerhalb von ElevenMusic genutzt werden, aber nicht außerhalb der Plattform heruntergeladen, veröffentlicht oder vertrieben werden. Damit schützt ElevenLabs nicht nur fremde Kataloge, sondern begrenzt zugleich, was Nutzer mit referenzbasierten Ergebnissen anschließend tun dürfen.
Die öffentliche Produktankündigung beschreibt diese Grenze vereinfacht als Download-Sperre für Tracks, die auf Songs anderer Künstler beruhen. Die ausführlichen Bedingungen definieren Adaptationen jedoch breiter und beziehen auch hochgeladenes Musikmaterial ein. Wer eigene Aufnahmen oder bestehende Songs als Grundlage verwendet, sollte deshalb vor einer Veröffentlichung prüfen, in welche Kategorie das konkrete Ergebnis fällt. Technische Bearbeitbarkeit und externe Verwertbarkeit sind zwei verschiedene Fragen.
🟨 „DEIN SONG“ HAT MEHR ALS EINE BEDEUTUNG
ElevenLabs erklärt, dass Nutzer gegenüber dem Unternehmen die Rechte an ihren Eingaben behalten und grundsätzlich Eigentümer ihrer erzeugten Ergebnisse sind. Diese vertragliche Zuordnung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jeder generierte Song einzigartig oder vollständig urheberrechtlich geschützt ist. Die Bedingungen weisen ausdrücklich darauf hin, dass verschiedene Nutzer ähnliche oder sogar identische Ergebnisse erhalten können. Nach deutschem Urheberrecht sind nur persönliche geistige Schöpfungen als Werke geschützt.
Damit wird der dokumentierte menschliche Anteil wichtig. Eigene Lyrics, eingespielte Melodien, bewusst festgelegte Strukturen, gezielte Auswahlentscheidungen, abschnittsweise Überarbeitungen und zusätzliche Produktion können eine ganz andere Ausgangslage schaffen als eine vollständig automatisch übernommene Generierung. Die Aussage „Der Song gehört dir“ regelt zunächst das Verhältnis zwischen Nutzer und Plattform. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung der tatsächlichen schöpferischen Leistung und möglicher Rechte Dritter.
Auch bei den Daten lohnt sich ein genauer Blick. ElevenMusic erklärt, hochgeladene Musik und Eingaben nur nach ausdrücklicher Zustimmung für das Training seiner Modelle zu verwenden. Für erzeugte Ergebnisse gibt es dagegen eine gesonderte Möglichkeit, der Trainingsnutzung in den Kontoeinstellungen zu widersprechen. Gleichzeitig erhält ElevenLabs eine weitreichende, weltweite und bei Ergebnissen dauerhafte Lizenz, um Inhalte für Betrieb, Bewerbung und Weiterentwicklung seiner Dienste zu verwenden.
🟨 DER UNIVERSAL-DEAL IST EINE ANDERE GESCHICHTE
Nur einen Tag vor Music v2.5 kündigten ElevenLabs und Universal Music Group eine mehrjährige Zusammenarbeit an. Geplant ist eine neue Plattform, auf der Fans mit Musik freiwillig teilnehmender Künstler Remixes, Mashups und neue Interpretationen erstellen können. Diese Plattform soll auf lizenziertem Material basieren und Künstler sowie Songwriter an der entstehenden Wertschöpfung beteiligen. ElevenLabs betont ausdrücklich, dass dieses Angebot getrennt von Music v2.5, ElevenMusic und der bestehenden Music API entwickelt wird.
Das bedeutet auch, dass Music v2.5 keinen allgemeinen Zugang zum Universal-Katalog eröffnet. Die Reference-Funktionen des aktuellen Modells sind nicht mit einer pauschalen Freigabe kommerzieller Songs gleichzusetzen. Die zeitliche Nähe beider Ankündigungen zeigt dennoch, wie breit sich ElevenLabs inzwischen im Musikbereich aufstellt. Das Unternehmen entwickelt parallel einen Generator für neue Musik, eine Plattform für nutzerbasierte Bearbeitungen und technische Werkzeuge für professionelle Anwendungen.
🟨 DER ENTSCHEIDENDE TEST BEGINNT ERST JETZT
Auf dem Papier ist Music v2.5 ein ernst zu nehmender Schritt in Richtung kontrollierbarer KI-Musikproduktion. Composition Plans, Audio-Referenzen und Inpainting geben Nutzern Werkzeuge, die weit über einen allgemeinen Stilprompt hinausgehen. Ob daraus konsistent bessere Songs entstehen, lässt sich aus dem unternehmenseigenen Blindvergleich allein nicht ableiten. Dafür braucht es nachvollziehbare Tests mit identischen Vorgaben und offen dokumentierten Ergebnissen.
Entscheidend sind nicht nur Klangfülle oder ein beeindruckender Chorus. Ein Produktionswerkzeug muss eine gewünschte Stimme über mehrere Abschnitte stabil halten, festgelegte Songstrukturen beachten und Korrekturen ermöglichen, ohne gelungene Teile zu beschädigen. Ebenso wichtig sind saubere Übergänge, verständliche Lyrics, ausreichender Headroom und der tatsächliche Aufwand bis zu einer veröffentlichungsfähigen Fassung. Genau an diesen Punkten wird sich zeigen, ob Music v2.5 nur besser generiert oder wirklich besser mit Musikern zusammenarbeitet.
🟨 DIE PROMPT-SCHUBLADE WIRD ZU KLEIN
Wer eigene Lyrics schreibt, musikalische Parameter vorgibt, Abschnitte plant, Varianten verwirft, Referenzmaterial einbringt und das Ergebnis anschließend weiterproduziert, lässt sich kaum noch mit „einmal prompten“ beschreiben. Gleichzeitig bleibt Music v2.5 ein generatives System, dessen Ergebnisse nicht automatisch exklusiv oder urheberrechtlich eindeutig sind. Die Debatte benötigt deshalb genauere Begriffe für sehr unterschiedliche Formen menschlicher Beteiligung. Music v2.5 beantwortet diese Frage nicht, macht ihre bisherige Vereinfachung aber immer sichtbarer.
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