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KI-Musik für alle: Wie ElevenLabs die kommerzielle Tür aufstieß

Music v2.5, der Music Marketplace und die Frage, wem die generierte Musik gehört

Text: WILD Redaktion ·

KI-Musik für alle: Wie ElevenLabs die kommerzielle Tür aufstieß

Seit August 2025 hat ElevenLabs seinen Musikgenerator vom experimentellen Tool zu einem vollständigen Ökosystem ausgebaut. Music v2.5 verspricht verbesserte Vocals, Mid-Track-Genre-Transitions und kommerzielle Nutzung auf breiter Basis. Doch die Plattform trägt auch die Widersprüche einer Branche, die noch nach ihren Regeln sucht: lizenziertes Training hier, illegales dort, kein Urheberrechtsschutz für die Outputs, aber ein Marketplace, auf dem Creator tatsächlich Geld verdienen können.

🟨 ELEVENLABS BAUT SEIN MUSIKANGEBOT AUS

Seit dem Start von Eleven Music am 5. August 2025 hat ElevenLabs sein Angebot um weitere Möglichkeiten zur Erstellung, Bearbeitung und Vermarktung von Musik erweitert. Am 29. April 2026 stellte das Unternehmen die Plattform ElevenMusic vor, die Entdecken, Remixen und eigene Produktionen verbindet. Zum Start waren laut Unternehmensangaben mehr als 4.000 unabhängige und aufstrebende Künstler beteiligt. Für Musiker und Creator entsteht damit ein Angebot, bei dem neben dem Klang auch die Veröffentlichungswege und Nutzungsbedingungen entscheidend sind.

Unter ähnlichen Namen stehen allerdings unterschiedliche Produkte nebeneinander. ElevenMusic richtet sich an Menschen, die Musik hören, gestalten und mit anderen teilen möchten. ElevenCreative bietet Werkzeuge für Medienproduktionen und kommerzielle Inhalte, während ElevenAPI die Einbindung in eigene Software ermöglicht. Der Music Marketplace ergänzt das Angebot um den Kauf und Verkauf von Nutzungslizenzen für bereits erzeugte Tracks.

🟨 WAS MUSIC V2.5 TATSÄCHLICH NEU BRINGT

Music v2.5 wurde am 11. September 2026 mit einem eigenen Blogbeitrag angekündigt. ElevenLabs beschreibt natürlichere Instrumente, dichtere Arrangements und einen stärkeren musikalischen Zusammenhang über den gesamten Song. In einem vom Unternehmen veröffentlichten Blindvergleich mit 47.885 Paaren sei v2.5 mehrheitlich bevorzugt worden. Das ist eine Herstellerangabe und ersetzt keinen unabhängigen Vergleich mit eigenen Projekten.

In ElevenMusic ist v2.5 laut Ankündigung das Standardmodell für Generierungen aus Prompts und Referenzen, während v2 weiterhin verfügbar bleibt. Auch ElevenCreative und die API erhalten Zugriff auf die neue Version. Der Schwerpunkt des Updates liegt damit auf der Klangqualität und der Weiterentwicklung vorhandener Arbeitsweisen. Genrewechsel und die gezielte Bearbeitung einzelner Songabschnitte waren bereits Bestandteil der am 26. Mai 2026 vorgestellten v2-Generation.

🟨 EINZELNE ABSCHNITTE STATT GANZE SONGS ERSETZEN

Mit Inpainting lässt sich ein ausgewählter Abschnitt neu generieren, während der übrige Track erhalten bleiben soll. Wer mit einer Bridge unzufrieden ist, kann an dieser Stelle weiterarbeiten, ohne zwangsläufig den passenden Refrain aufzugeben. Für die Praxis ist das besonders dann hilfreich, wenn eine brauchbare Grundidee bereits steht. Entscheidend bleibt, ob der neue Teil rhythmisch, klanglich und dramaturgisch zum vorhandenen Material passt.

ElevenLabs bewirbt außerdem Genrewechsel innerhalb einer Komposition, schnellen Rap und die schrittweise Entwicklung längerer Songs. Als Beispiel nennt der Anbieter einen Wechsel zwischen Oper und Heavy Metal innerhalb desselben Stücks. Die mehrsprachige Generierung soll Texte und Gesang besser an die gewünschte Sprache anpassen. Die Produktseite nennt unter anderem Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch und Japanisch, ohne diese Beispiele als vollständige Sprachliste auszugeben.

🟨 STIMMEN, STILE UND EIGENE SOFTWARE

Für wiedererkennbare Produktionen bietet ElevenLabs Vocal- und Style-Bibliotheken an. Stimmen und Klangvorstellungen lassen sich aus vorhandenen eigenen Tracks ableiten oder aus kuratierten Angeboten auswählen. Das soll musikalische Kontinuität über mehrere Generierungen hinweg erleichtern. Bei fremdem Ausgangsmaterial bleiben dessen Rechte und die jeweiligen Plattformbedingungen maßgeblich.

Die API eröffnet Entwicklern einen zusätzlichen Zugang zu Generierung, Referenzverarbeitung und abschnittsweiser Bearbeitung. Denkbar sind interne Werkzeuge für Agenturen oder Anwendungen, die Musik passend zu einem konkreten Medienprojekt erzeugen. Die technische Schnittstelle allein erlaubt jedoch nicht automatisch jedes Geschäftsmodell. Für die Weitergabe oder Bündelung des Dienstes gelten ergänzende API-Bedingungen, unter anderem für Wiederverkäufer und spezialisierte Musikdienste.

🟨 WIE DER MUSIC MARKETPLACE VERGÜTET

Auf dem Music Marketplace können Creator erzeugte Tracks anbieten, während Käufer eine Lizenz für einen bestimmten Nutzungszweck erwerben. Nach der offiziellen Dokumentation erhält der Anbieter eines Tracks einen Anteil am Kaufpreis. Die Beteiligung beginnt bei 25 Prozent; anwendbare Gebühren und Steuern können abgezogen werden. Käufe und Einnahmen lassen sich im Konto nachvollziehen.

Die Standardlizenzen unterscheiden zwischen Social Media, Paid Marketing und Offline-Nutzung. Dazu gehören je nach Stufe etwa monetarisierte Videos und Podcasts, Kundenaufträge und Werbung oder Veranstaltungen und Wiedergabe vor Ort. Film, Fernsehen, Radio und weitere besondere Einsatzbereiche erfordern gesonderte Vereinbarungen. Für eingekaufte Marketplace-Tracks untersagt die Dokumentation die Veröffentlichung auf Musikstreaming-Plattformen wie Spotify, Apple Music oder SoundCloud.

Diese Regeln betreffen den Einkauf auf dem Marketplace und sind von der Nutzung selbst generierter Musik zu unterscheiden. Auch ein Remix eines gekauften Tracks bleibt an die ursprünglichen Lizenzgrenzen gebunden. Eine Bearbeitung erweitert den erworbenen Nutzungsumfang also nicht automatisch.

🟨 EIGENE GENERIERUNGEN HABEN ANDERE BEDINGUNGEN

Für ElevenMusic beschreibt die v2.5-Ankündigung ausdrücklich eine kommerzielle Nutzung auch im kostenlosen Tarif, sofern ElevenMusic genannt wird. Genannt werden fünf verlustfreie Downloads täglich im Free-Angebot und 400 pro Monat bei Pro. Tracks, die auf Songs anderer Künstler beruhen, sind vom Download ausgeschlossen. Diese produktbezogenen Angaben lassen sich nicht pauschal auf ElevenCreative oder den Marketplace übertragen.

Bei den allgemeinen Musikangeboten unterscheiden die modellspezifischen Bedingungen zusätzlich zwischen Mediennutzung und Veröffentlichung auf Musikstreaming-Plattformen. Die Tabelle führt Streaming-Rechte ab Creator auf, während Starter diese nicht enthält. Für Film, Fernsehen, Radio und die dort definierten Studio Games bestehen gesonderte Grenzen. Auch ein Enterprise-Angebot muss deshalb anhand seines konkreten Leistungsumfangs beurteilt werden.

Die öffentlich abrufbaren Angaben sind dabei nicht überall deckungsgleich. Die Musik-Preisseite bezeichnet Free als Angebot für persönliche Nutzung, während die modellspezifische Tabelle unter Medienrechten auch für Free kommerzielle Anwendungen aufführt und zugleich Downloads ausschließt. Die kostenlose kommerzielle Nutzung in ElevenMusic wird wiederum in der neueren v2.5-Ankündigung ausdrücklich beschrieben. Wer ein konkretes Projekt plant, braucht deshalb eine eindeutige Zuordnung zu Produkt, Tarif und den dafür geltenden Bedingungen.

🟨 PREISE OHNE FALSCHE GLEICHSETZUNGEN

Die allgemeine ElevenCreative-Preisliste nennt bei monatlicher Zahlung Starter für 6 US-Dollar, Creator regulär für 22 und Pro für 99 US-Dollar. Scale kostet 299, Business 990 US-Dollar monatlich; Enterprise wird individuell vereinbart. Für Creator wird ein reduzierter erster Monat angeboten, Steuern sind in den ausgewiesenen Preisen nicht enthalten. Diese Übersicht ist keine separate Preisliste für sämtliche Angebote unter dem Namen ElevenMusic.

Mit Music v2 kündigte ElevenLabs eine Senkung der API-Preise für Music v1 und v2 um bis zu 50 Prozent an. Eine solche Maximalangabe bedeutet allerdings nicht, dass jede Produktion automatisch halb so viel kostet. Für die Kalkulation zählen auch benötigte Generierungen, Überarbeitungen, Downloads und das enthaltene Kontingent. Ein günstiger Einzelversuch kann anders zu bewerten sein als ein fertiger Track, für den viele Anläufe notwendig sind.

🟨 TRAINING, KLAGEN UND LIZENZPARTNERSCHAFTEN

ElevenLabs verweist bei seiner Musikentwicklung auf Partnerschaften mit Kobalt Music und Merlin. Solche Vereinbarungen betreffen die Zusammenarbeit mit Rechteinhabern und sind von den Nutzungsrechten der späteren Anwender zu unterscheiden. Eine Lizenzpartnerschaft allein legt noch nicht offen, welche einzelnen Künstler beteiligt sind oder wie deren Vergütung ausfällt. Für die Bewertung sind daher auch Auswahlverfahren, Zustimmung und Abrechnung relevant.

Die Klagen großer Plattenfirmen gegen Suno und Udio wurden bereits am 24. Juni 2024 eingereicht, also vor dem Start von Eleven Music. Sie betrafen den Vorwurf unzulässiger Vervielfältigung geschützter Aufnahmen für das Modelltraining. Ein Klagevorwurf ist dabei von einer gerichtlichen Feststellung zu unterscheiden. Zudem verkündeten UMG und Udio am 29. Oktober 2025 eine Einigung und Lizenzvereinbarungen, sodass ein unveränderter Gegensatz zwischen kooperierenden und verklagten Anbietern zu kurz greift.

🟨 NUTZUNGSERLAUBNIS IST NICHT DASSELBE WIE URHEBERRECHT

Ob ein Anbieter die kommerzielle Nutzung erlaubt, beantwortet nicht abschließend, welche gesetzlichen Rechte an einem Ergebnis entstehen. Das US Copyright Office unterscheidet zwischen rein maschinell bestimmten Bestandteilen und ausreichender menschlicher Gestaltung. Eigene kreative Bearbeitungen oder Anordnungen können nach dieser Einordnung schutzfähig sein; bloßes Prompten reicht dafür nicht aus. Das ist eine Aussage zum US-Recht und keine weltweit einheitliche Regel für sämtliche KI-Produktionen.

Daneben garantiert ElevenLabs in seinen Music Terms keine Einzigartigkeit der Ergebnisse. Ähnliche oder identische Ausgaben für andere Nutzer werden ausdrücklich als möglich beschrieben. Diese vertragliche Einschränkung betrifft die erwartbare Exklusivität und darf nicht mit der pauschalen Aussage verwechselt werden, jede Arbeit mit KI sei urheberrechtlich schutzlos.

Die Music Terms enthalten außerdem Eingabe- und Nutzungsverbote. Dazu zählen unter anderem Künstler- und Songwriternamen, Song- und Albentitel sowie Namen von Labels und Verlagen als Eingaben. Ausgeschlossen werden zudem bestimmte Branchen und Verwendungsfelder, darunter Waffen, Tabak, verschreibungspflichtige Arzneimittel, Erwachsenenunterhaltung, religiöse Organisationen und politische Kampagnen. Kommerzielle Freigabe bedeutet deshalb keine grenzenlose Erlaubnis.

🟨 WORAUF ES FÜR MUSIKER UND CREATOR ANKOMMT

Für einen Künstler kann das Angebot ein Werkzeug zur Entwicklung von Arrangements sein, für einen Podcaster eine Quelle für passende Musik und für eine Agentur ein Weg zu schnellen Entwürfen. Ein Marketplace-Verkäufer verfolgt dagegen ein anderes Ziel: Seine Tracks müssen für konkrete Projekte auffindbar und brauchbar sein. Die bloße Zahl erzeugter Songs sagt wenig darüber aus, ob daraus Einnahmen entstehen. Aussagekräftiger wären tatsächliche Verkäufe, wiederkehrende Käufer und der Aufwand pro verwendbarem Ergebnis.

ElevenLabs verbindet damit mehrere Formen kreativer Arbeit und Verwertung, die jeweils eigene Anforderungen stellen. Für ein eigenständiges Musikprojekt zählen vor allem Gestaltungsspielraum und passende Veröffentlichungsrechte, bei Auftragsproduktionen zusätzlich verlässliche Lizenzbedingungen. Der praktische Wert entsteht dort, wo das Werkzeug eine musikalische Idee gezielt weiterbringt. Wie viel davon automatisiert wird, bleibt eine Entscheidung im jeweiligen kreativen Prozess.