KI-TRAINING VOR GERICHT: WAS DER ROSS-FALL FÜR SUNO BEDEUTET
Ein US-Berufungsgericht bestätigt eine Niederlage für die Fair-Use-Verteidigung bei KI-Training. Für die Musikbranche ist das relevant – doch die zunächst versiegelte Urteilsbegründung setzt der Einordnung klare Grenzen.
Text: WILD Redaktion ·

Ein juristisches Suchsystem verliert einen Copyrightstreit, und die KI-Musikbranche schaut genau hin. Im Fall Thomson Reuters gegen Ross Intelligence geht es um geschützte Trainingsinhalte, konkurrierende Produkte und die Grenzen von Fair Use. WILD erklärt die Entscheidung, die vier Prüffaktoren und die offenen Fragen für Musikgeneratoren wie Suno.
🟨 EIN URTEIL MIT SIGNALWIRKUNG – UND EINER OFFENEN FRAGE
Am 29. September 2026 hat das US-Berufungsgericht für den dritten Gerichtsbezirk die Entscheidung zugunsten von Thomson Reuters im Copyrightstreit mit Ross Intelligence bestätigt. Laut Reuters ist es die erste Entscheidung eines US-Bundesberufungsgerichts zu Copyrightfragen beim KI-Training. Ross konnte sich für die streitige Verwendung von Westlaw-Material nicht erfolgreich auf Fair Use berufen. Über Suno oder das Training von Musikgeneratoren wurde dabei nicht entschieden.
Für die Einordnung gibt es einen entscheidenden Haken: Die schriftliche Begründung des Berufungsgerichts stand zunächst unter Verschluss. Öffentlich bekannt waren damit das Ergebnis und die bereits veröffentlichte Entscheidung der Vorinstanz, aber noch nicht sämtliche Erwägungen der Berufungsrichter. Der Jurist Aaron Moss berichtete, dass zunächst mögliche Schwärzungen geprüft werden sollen. Wer jetzt detaillierte neue Regeln aus dem Berufungsurteil ableitet, geht über den überprüfbaren Stand hinaus.
🟨 WORUM ES BEI ROSS ÜBERHAUPT GING
Westlaw bietet juristische Recherche und redaktionell aufbereitete Informationen an. Im Streit standen sogenannte Headnotes: Zusammenfassungen rechtlicher Aussagen aus Gerichtsentscheidungen. Ross verwendete daraus abgeleitetes Material zur Entwicklung eines konkurrierenden Recherchewerkzeugs. Die Vorinstanz bejahte 2025 Rechtsverletzungen hinsichtlich 2.243 Headnotes und verwarf die Fair-Use-Verteidigung.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen öffentlich zugänglichen Gerichtsentscheidungen und ihrer geschützten redaktionellen Aufbereitung. Ebenso wichtig ist die Technik: Das Ross-System war nach der Feststellung der Vorinstanz keine generative KI, sondern lieferte passende bestehende Gerichtsentscheidungen. Die Headnotes selbst wurden Nutzern nicht als Ergebnis angezeigt. Trotzdem bewertete das Gericht die Verwendung beim Aufbau des Konkurrenzprodukts nicht als Fair Use.
Darin liegt eine relevante Frage für andere KI-Verfahren. Es genügt nicht immer, nur auf die sichtbare Ausgabe zu schauen, wenn die beanstandete Handlung zuvor beim Aufbau eines Systems stattgefunden hat. Umgekehrt beweist eine beanstandete Trainingshandlung nicht automatisch, dass jede spätere Ausgabe fremde geschützte Inhalte verletzt. Training und Output müssen als unterschiedliche Vorgänge untersucht werden.
🟨 FAIR USE IST EINE ABWÄGUNG
Fair Use ist eine Regel des US-Copyrightrechts, die bestimmte Nutzungen geschützter Werke ohne individuelle Erlaubnis zulassen kann. Section 107 nennt vier Prüffaktoren, die gemeinsam bewertet werden. Es handelt sich weder um eine besondere KI-Lizenz noch um eine allgemeine Erlaubnis für alles, was technisch neu ist. Auch die bloße Bezeichnung einer Nutzung als Forschung beantwortet die Rechtsfrage noch nicht.
Der erste Faktor betrifft Zweck und Charakter der Nutzung, einschließlich ihres kommerziellen Charakters. Der zweite betrachtet die Art des geschützten Werks, der dritte Umfang und Bedeutung des übernommenen Materials. Beim vierten geht es um Auswirkungen auf den potenziellen Markt oder den Wert des Werks. Kein einfacher Punktestand ersetzt dabei die Bewertung des konkreten Sachverhalts.
Für die Musikdebatte bedeutet das: Aussagen wie „Die KI lernt nur“ oder „Das Unternehmen verdient damit Geld“ sind jeweils unvollständig. Beide können auf Gesichtspunkte hinweisen, die genauer untersucht werden müssen. Sie nehmen aber die Prüfung der übrigen Faktoren nicht vorweg. Besonders aufschlussreich wird, welche Nutzung konkret beanstandet wird und wofür das Material eingesetzt wurde.
🟨 NEUE TECHNIK IST NICHT AUTOMATISCH EIN NEUER ZWECK
Beim ersten Faktor spielt die sogenannte Transformativität eine wichtige Rolle. Vereinfacht geht es darum, ob die neue Verwendung einen anderen Zweck oder Charakter hat, statt das ursprüngliche Angebot lediglich zu ersetzen. Eine technische Umwandlung allein beantwortet diese Frage nicht. Der Abstand zwischen zwei Dateiformaten kann groß sein, während die wirtschaftliche Funktion ähnlich bleibt.
Im Ross-Fall sah die Vorinstanz eine kommerzielle Nutzung zum Aufbau eines konkurrierenden Rechercheangebots. Sie gewichtete Zweck und Marktwirkung gegen Ross, während die Faktoren zur Werkart und zum Umfang für Ross ausfielen. In der Gesamtabwägung reichte das nicht für Fair Use. Diese Zuordnung stammt aus der Entscheidung von Februar 2025 und darf nicht als bereits vollständig bekannte neue Begründung des Berufungsgerichts ausgegeben werden.
Für Musikgeneratoren müsste der Vergleich eigenständig geführt werden. Die Analyse vorhandener Aufnahmen, ein Werkzeug zum eigenen Musizieren und ein Angebot fertiger Hörmusik erfüllen möglicherweise unterschiedliche Funktionen. Welche davon in einem konkreten Verfahren maßgeblich ist, lässt sich nicht allein aus dem Wort „KI“ ableiten. Genau deshalb ist Ross relevant, ohne eine fertige Antwort für Suno zu liefern.
🟨 WELCHER MARKT WIRD BEEINTRÄCHTIGT?
Bei einer möglichen Übertragung auf Musik wäre zunächst zu klären, welche wirtschaftliche Beziehung überhaupt behauptet wird. Geht es um die Nutzung vorhandener Aufnahmen, um Auftragsmusik, um Hintergrundmusik für Videos oder um Trainingslizenzen? Diese Märkte sind nicht deckungsgleich. Eine nachvollziehbare Analyse müsste erklären, welche Nachfrage sich aus welchem Grund verändert.
Ein Gedankenexperiment zeigt den Unterschied. Wer einen Generator für eine private Geburtstagsüberraschung verwendet, verfolgt möglicherweise einen anderen Zweck als ein Unternehmen, das damit bisher eingekaufte Werbemusik ersetzt. Daraus folgt noch kein rechtliches Ergebnis für das Training des jeweiligen Modells. Es zeigt aber, warum eine pauschale Behauptung über „den Musikmarkt“ wichtige Unterschiede verdecken kann.
Auch Konkurrenz muss präzise beschrieben werden. Ein neuer Anbieter kann Kunden gewinnen, ohne dass deshalb bereits eine Copyrightverletzung feststeht. Entscheidend ist, wie eine behauptete Beeinträchtigung mit der konkreten Verwendung geschützter Inhalte zusammenhängt. Für WILD ist das eine zentrale Prüfaufgabe: Wirtschaftliche Sorge, tatsächliche Nutzung und rechtliche Schlussfolgerung müssen nachvollziehbar miteinander verbunden werden.
🟨 WARUM SUNO DEN FALL BEOBACHTEN DÜRFTE
Suno hat seine Trainingspraxis in den US-Verfahren mit Fair-Use-Argumenten verteidigt. Das Unternehmen stellt dabei die Entwicklung eines Werkzeugs für neue musikalische Kreationen in den Vordergrund. Die klagenden Labels beanstanden dagegen die Nutzung ihrer geschützten Aufnahmen ohne entsprechende Erlaubnis. Damit ist die Abwägung über Zweck, Umfang und Marktfolgen auch hier zentral, allerdings auf Grundlage anderer Werke und eines anderen Produkts.
Das Ross-Ergebnis gibt Rechteinhabern einen weiteren Fall, auf den sie in ihrer Argumentation verweisen können. Für KI-Anbieter wird es darauf ankommen, Unterschiede konkret zu erklären, etwa zwischen juristischer Suche und generativer Musikproduktion. Beides ist eine Einschätzung der möglichen Prozessargumentation und keine Prognose über den Ausgang der Suno-Verfahren. Ob ein anderer Fall überzeugt, hängt von den einschlägigen Rechtsfragen und den festgestellten Tatsachen ab.
Ein Berufungsurteil ist außerdem kein weltweit geltendes Gesetz. Seine Wirkung für andere Verfahren hängt unter anderem vom zuständigen Gericht und der Reichweite seiner rechtlichen Aussagen ab. Gerade solange die Begründung nicht öffentlich vorliegt, bleibt diese Reichweite nur begrenzt einschätzbar. Von einem allgemeinen Verbot unlizenzierter KI-Musiktrainings lässt sich aus der vorliegenden Nachricht deshalb nicht sprechen.
🟨 AUCH DER V6-STREIT BLEIBT EINE EIGENE FRAGE
In der September-Berichterstattung zur erneuten Klage von Sony und Universal gegen Suno kommt eine zusätzliche Behauptung hinzu. Die Labels werfen dem Unternehmen vor, dass die neue Modellgeneration über Ergebnisse früherer Modelle weiterhin von angeblich rechtsverletzendem Training profitiere. Der dafür verwendete Ausdruck „Model Laundering“ ist eine Charakterisierung der Kläger. Er bezeichnet hier keine bereits gerichtlich festgestellte Tatsache.
Für die Bewertung wären technische und rechtliche Nachweise erforderlich. Welche Modelle wurden verwendet, welche Daten oder Ausgaben weitergegeben und welche geschützten Bestandteile sollen davon betroffen sein? Ein bloßer Generationswechsel beweist weder die Bereinigung früherer Probleme noch deren Fortsetzung. Die Ross-Entscheidung beantwortet diese Fragen nicht.
🟨 WAS MUSIKER AUS DER MELDUNG MITNEHMEN KÖNNEN
Für Nutzer eines Musikgenerators ändert diese einzelne Entscheidung zunächst keine konkret benannte Produktfunktion oder Vertriebsregel. Sie enthält auch kein pauschales Urteil über ihre bereits erzeugten Songs. Anbietertraining, vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte und mögliche Rechteverletzungen einer konkreten Veröffentlichung sind unterschiedliche Ebenen. Wer sie vermischt, erzeugt entweder falsche Sicherheit oder unnötige Panik.
Für die eigene Arbeit bleiben deshalb nachvollziehbare Quellen und klare Rechte an eingebrachtem Material sinnvoll. Ein Tarif mit kommerziellen Nutzungsrechten beantwortet nicht automatisch jede Frage zu fremden Samples, übernommenen Texten oder verwendeten Aufnahmen. Umgekehrt entscheidet eine Schlagzeile über einen anderen Anbieter nicht die Rechtslage des eigenen Songs. Konkrete Veröffentlichungen brauchen eine konkrete Betrachtung.
🟨 DER NÄCHSTE WICHTIGE SCHRITT IST DER URTEILSTEXT
Die Veröffentlichung der Berufungsbegründung wird zeigen, welche Erwägungen das Gericht trägt und wie eng es seine Aussagen auf Ross begrenzt. Dann lässt sich genauer vergleichen, welche Argumente für generative Musikmodelle anschlussfähig sind. Bis dahin bietet die Vorinstanz überprüfbaren Hintergrund, aber keinen Ersatz für den noch nicht einsehbaren Text. Eine Bestätigung im Ergebnis bedeutet nicht automatisch, dass jedes Detail der bisherigen Argumentation unverändert übernommen wurde.
Für die Musikbranche ist die Nachricht dennoch bedeutsam. Sie zeigt einen konkreten Fall, in dem eine Fair-Use-Verteidigung beim KI-Training auch auf Berufungsebene nicht durchgedrungen ist. Wie weit dieser Fall über juristische Suchsysteme hinausreicht, bleibt die entscheidende offene Frage. Die Antwort darauf wird aus der Begründung und ihrer Anwendung entstehen, nicht aus der Lautstärke der Schlagzeilen.