SONGWRITER-RECHTE VOR DEM SUPREME COURT: WAS DER FALL VETTER FÜR GLOBALE MUSIKLIZENZEN BEDEUTET
Ein US-Berufungsgericht spricht der Rückholung übertragener Rechte weltweite Wirkung zu. Große Musikverlage verlangen eine Überprüfung, doch ein Verfahren vor dem Supreme Court ist noch nicht eröffnet.
Text: WILD Redaktion ·

Ein alter Song stellt eine zentrale Annahme internationaler Musikverträge infrage: Bleiben Auslandsrechte beim Verlag, wenn ein Songwriter seine Rechte nach US-Recht zurückholt? Unternehmen aus dem Umfeld von Universal, Sony, Warner und BMG wollen die Antwort des Fifth Circuit nicht hinnehmen. Der Streit verbindet die zweite Chance für Urheber mit der Planungssicherheit für weltweite Lizenzen.
🟨 EIN DOLLAR, EIN SONG UND EIN LANGER STREIT
Cyril Vetter und Donald Smith schrieben 1962 „Double Shot (Of My Baby’s Love)“. Ein Jahr später übertrugen sie ihre Rechte weltweit an Windsong Music Publishers, laut Gerichtsurteil für einen Dollar. Jahrzehnte später führte die Frage, wer den Song international lizenzieren darf, zum Verfahren Vetter v. Resnik. Anlass war eine Anfrage zur internationalen Nutzung.
Vetters Gesellschaft kaufte 1996 die Erneuerungsrechte von Smiths Erben. Seinen eigenen Anteil beanspruchte Vetter über das gesetzliche Termination-Verfahren zurück. Das Urteil behandelt diese beiden Rechtspositionen getrennt.
🟨 WIE WEIT REICHT DIE ZWEITE CHANCE?
Termination bezeichnet hier die gesetzlich geregelte Beendigung einer früheren Rechteübertragung. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückholung und ist keine jederzeit verfügbare Kündigung eines Musikvertrags. Im konkreten Fall geht es um Section 304(c) des US-Copyright-Gesetzes und eine Übertragung vor 1978. Die weltweite Reichweite dieses Instruments ist der zentrale Streitpunkt.
Der Fifth Circuit bestätigte am 12. Januar 2026 die weltweiten Eigentumsansprüche Vetters und seiner Gesellschaft hinsichtlich der jeweils betroffenen Anteile. Er beschränkte die Wirkung der Rückholung und der Erneuerungsrechte in diesem Fall nicht auf die USA. Daraus folgt jedoch kein allgemeines Recht jedes Songwriters, sämtliche internationalen Verträge sofort aufzulösen. Ebenso wenig ersetzt das Urteil die nationalen Urheberrechtsordnungen durch ein weltweit einheitliches Gesetz.
🟨 WARUM DIE MUSIKVERLAGE EINGREIFEN
Vor dem Supreme Court treten BMG Rights Management (US), Capitol CMG, Essential Music Publishing und Warner-Tamerlane Publishing als Antragsteller auf. Sie gehören zum Umfeld von BMG, Universal, Sony und Warner. Nach dem Berufungsurteil erwarben sie die umstrittene Rechtsposition von Resnik und wurden im März 2026 als Beklagte eingesetzt. Am 11. Juni folgte ihr Antrag auf Überprüfung.
In ihrer Petition argumentieren die Verlage, dass die gesetzliche Rückholung auf Rechte nach US-Recht beschränkt sei und Auslandsrechte nicht erfasse. Sie warnen vor Unsicherheit bei Katalogkäufen und langfristigen Lizenzen. Zur Illustration nennen sie Verhandlungen über Rechte an Werken von 1977, deren mögliche neue Vereinbarungen bis 2072 reichen könnten. Das ist ein Beispiel aus ihrem Schriftsatz, keine allgemeine Laufzeit aller Musikverträge.
Auch Paramount Pictures, die Motion Picture Association und Musikbranchenverbände wie die IFPI haben Stellungnahmen eingereicht. Ihr Engagement macht deutlich, dass die Frage über Musikverlage hinaus relevant ist. Wer einen Film, eine Serie oder ein anderes Angebot international verwertet, benötigt Klarheit darüber, wer die erforderlichen Rechte vergeben darf. Die Warnungen vor wirtschaftlichen Folgen bleiben dennoch Interessenpositionen, keine bereits eingetretenen Schäden.
🟨 WAS VETTERS SEITE ENTGEGENHÄLT
Vetter und seine Gesellschaft widersprechen der Darstellung eines dringenden Copyright-Notstands. In ihrer Erwiderung vom 14. September bestreiten sie insbesondere, dass widersprüchliche Entscheidungen verschiedener US-Berufungsgerichte vorliegen. Eine Abweichung von Branchenpraxis oder Fachliteratur sei kein Ersatz für einen solchen Gerichtskonflikt. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil wirtschaftliche Bedeutung allein die Annahme eines Falls nicht garantiert.
Zusätzlich halten sie das Verfahren für ungeeignet, die Grundsatzfrage zu entscheiden. Nach ihrer Darstellung greifen die Verlage die Entscheidung zu den von Smiths Erben erworbenen Erneuerungsrechten nicht an. Selbst ein Erfolg bei der Termination-Frage würde deshalb Vetters bestehende Rechtsposition nicht vollständig beseitigen. Das ist ein verfahrensrechtlicher Einwand der Gegenseite, über dessen Gewicht der Supreme Court noch nicht entschieden hat.
🟨 DER 16. OKTOBER IST KEIN URTEILSTERMIN
Der offizielle Verfahrensstand weist den Antrag für die interne Konferenz des Supreme Court am 16. Oktober 2026 aus. Dort geht es zunächst um die Frage, ob das Gericht den Fall zur Überprüfung annimmt. Bis zum Recherchestand vom 11. Oktober ist weder eine Annahme noch eine Entscheidung in der Sache dokumentiert. Auch die Veröffentlichung einer Entscheidung über den Antrag genau am Konferenztag ist damit nicht zugesichert.
Lehnt der Supreme Court die Überprüfung ab, bleibt das Berufungsurteil bestehen. Eine solche Ablehnung bestätigt dessen Begründung jedoch nicht inhaltlich und macht es nicht automatisch zum verbindlichen Präzedenzfall für sämtliche US-Bundesgerichte. Die Bindungswirkung eines Berufungsurteils ist grundsätzlich auf den jeweiligen Gerichtsbezirk begrenzt; andere Gerichte können seine Argumentation berücksichtigen. Nimmt der Supreme Court den Fall an, ist damit wiederum noch keine Aufhebung oder Bestätigung vorweggenommen.
🟨 WAS MUSIKER AUS DEM FALL MITNEHMEN KÖNNEN
Für Kreative lohnt sich vor allem der Blick auf die Vertragsstruktur: Welche Rechte wurden übertragen, für welche Gebiete und nach welchem Recht? Komposition, Aufnahme und unterschiedliche Nutzungsarten können dabei getrennte Rechtspositionen betreffen. Wer lediglich liest, Songwriter könnten jetzt weltweit ihre Rechte zurückholen, übersieht diese Unterschiede. Eine pauschale Handlungsanweisung lässt sich aus dem Fall deshalb nicht ableiten.
Für die Branche stellt sich zugleich eine praktische Organisationsfrage. Wenn die Zuständigkeit für US-Nutzungen und internationale Nutzungen auseinanderfällt oder neu bewertet werden muss, kann die Lizenzierung aufwendiger werden. Eine umfassendere Rückholung könnte Urhebern dagegen zusätzliche Verhandlungsmöglichkeiten eröffnen. Welche Wirkung im konkreten Vertrag entsteht, hängt von dessen Voraussetzungen und der weiteren rechtlichen Entwicklung ab.