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Suno räumt ein: V6-Modell nutzte Nutzer-Kreationen zum Training, Major Labels verklagen erneut

Erstmals bestätigt Suno die Verwendung von Nutzer-Kreationen im Training. Die zweite Klage fordert bis zu 9 Milliarden Dollar und prägt den Begriff des „Launderings" von Urheberrechtsverletzungen.

Text: WILD Redaktion ·

Suno räumt ein: V6-Modell nutzte Nutzer-Kreationen zum Training, Major Labels verklagen erneut

Suno hat am 22. September 2026 erstmals öffentlich eingeräumt, dass Nutzer-Kreationen in das Training des V6-Modells eingeflossen sind. Knapp zwei Wochen nach dem Launch und vier Tage nach einer neuen Urheberrechtsklage in Boston korrigiert das Unternehmen damit seine eigene Darstellung vom 9. September.

Suno hat in einer am 22. September 2026 an Medien übermittelten Stellungnahme erstmals öffentlich bestätigt, dass die am 9. September 2026 gestartete V6-Modellfamilie teilweise auf „creations" seiner Nutzer trainiert wurde. Die Formulierung des Unternehmens nennt diese Kreationen neben Präferenzsignalen als eigenständigen Bestandteil des Trainings.

Damit korrigiert Suno seine eigene Kommunikation vom Tag des Launches, als CPO Jack Brody gegenüber Music Business Worldwide erklärt hatte, die Modelle seien „entirely from scratch, from the ground up" trainiert worden, und Suno ergänzend klargestellt hatte, die erwähnten Nutzerdaten seien Präferenzdaten und nicht von Nutzern hochgeladenes Audio.

Music Business Worldwide ordnet die Stellungnahme vom 22. September als ersten öffentlich sichtbaren Fall ein, in dem Suno Nutzer-Kreationen als Bestandteil des V6-Trainings benennt, verwendet aber die einschränkende Formulierung „appears to be the first time". Ob die Wendung eine tatsächliche Kehrtwende markiert oder eine juristisch präzisierte Formulierung darstellt, ist damit nicht abschließend geklärt.

Fest steht, dass Suno damit knapp zwei Wochen nach dem Launch und vier Tage nach Einreichung einer zweiten Klage agierte, die das Unternehmen mit einem theoretischen Schadensvolumen von mehr als neun Milliarden US-Dollar konfrontiert.

🟨 WELCHE NEUE KLAGE VON DER ERSTEN UNTERSCHEIDET

Universal Music Group und Sony Music Entertainment reichten die zweite Klage am Freitag, 18. September 2026, beim Bundesgericht in Boston ein. Sie warfen Suno darin vor, 60.202 Sound Recordings ohne Lizenz kopiert zu haben. Das ursprüngliche Verfahren, das im Juni 2024 von Warner Music Group, Universal und Sony angestrengt und von der RIAA koordiniert worden war, umfasste 560 Aufnahmen.

Die zweite Klage ist damit in ihrem Umfang um mehr als das Hundertfache größer und richtet sich spezifisch gegen das im September 2026 veröffentlichte V6-Modell.

Die Labels unterscheiden juristisch zwischen dem direkten Training auf urheberrechtlich geschützten Aufnahmen und dem Training auf synthetischen Audiodateien, die von früheren Modellen generiert wurden. Die Klage argumentiert, V6 sei auf Ausgaben von Modellen aufgebaut, die ihrerseits mit unlizenzierten Aufnahmen trainiert worden seien.

Das Training eines neuen Modells auf rechtsverletzenden Ausgaben beseitige die ursprüngliche Rechtsverletzung nicht, sondern „launders" sie. V6 werde damit zum „fruit of the same poisoned tree", zur Frucht desselben vergifteten Baums. Zusätzlich wirft die Klage Suno vor, V6 unter Verwendung von „knowledge distillation and related model-transfer techniques" entwickelt zu haben, also Verfahren, bei denen ein neues Modell die „Erkenntnisse" eines älteren komprimiert übernimmt.

Bei vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung erlaubt das US-Recht bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk. Bei 60.202 Aufnahmen ergibt sich daraus ein theoretischer Höchstbetrag von etwas mehr als neun Milliarden US-Dollar. Die Labels fordern zusätzlich bis zu 2.500 US-Dollar für jede Umgehung von YouTubes Anti-Download-Technologie für jede der 60.202 Aufnahmen, was rund 150 Millionen US-Dollar entspricht.

Die Gesamtforderung liegt damit bei theoretisch mehr als 9,15 Milliarden US-Dollar. Die Klage beantragt ein Jury-Verfahren.

🟨 DAS LAUFENDE VERFAHREN UND RICHTER SAYLORS ENTSCHEIDUNGEN

Die zweite Klage wurde Richter F. Dennis Saylor IV zugewiesen, der bereits das ursprüngliche Verfahren führt. Dessen bisherige Entscheidungen prägen den weiteren Verlauf.

Am 18. August 2026 lehnte er den Antrag der Labels ab, dem laufenden Verfahren 61.026 weitere Aufnahmen hinzuzufügen, und verwies darauf, dass diese Ansprüche in einer separaten Klage vor demselben Gericht geltend gemacht werden könnten.

Genau diesem Hinweis folgten Universal und Sony mit der Klage vom 18. September.

Im ursprünglichen Verfahren soll die Faktendiscovery am 30. September 2026 enden. Im zweiten Verfahren steht Sunos formale Antwort nach vorliegender Berichterstattung noch aus. In einer Antwort vom 1.

September 2026 auf eine frühere Version der Klage hatte Suno bereits eingeräumt, dass sein Modell mit „tens of millions of instances of different kinds of recordings gathered from publicly available sources" aufgebaut worden sei. Dieselbe Antwort räumte ein, dass „audio data was obtained from YouTube for use as training data using YT-DLP".

Suno hat die Vorwürfe der zweiten Klage in seiner Stellungnahme vom 22. September als „fundamentally flawed on both the facts and the law" bezeichnet. Zum Prüfzeitpunkt ist eine formale Antwort auf die zweite Klage nach vorliegender Berichterstattung noch nicht eingereicht worden.

🟨 WIE SUNO ZUM PROBLEM STEHT

Die Position von Suno stützt sich auf mehrere Argumente. Seine Nutzungsbedingungen gewähren seit spätestens Januar 2024 eine „perpetual, irrevocable"-Lizenz an „any and all Content". Die seit dem 3. September 2026 geltende Fassung schließt auch den Output ein und nennt die „improvement" der Modelle als Zweck.

Zugleich hat Suno eingeräumt, mit „tens of millions of instances of different kinds of recordings gathered from publicly available sources" trainiert zu haben, darunter explizit YouTube-Audiodaten über YT-DLP. Ein 2026 bekannt gewordener Hack bei Suno zeigte darüber hinaus, dass Inhalte von YouTube Music, Genius, Deezer und weiteren Musik- und Audiodiensten sowie Podcasts als Trainingsdaten gescrapt worden waren.

Sunos CPO Jack Brody bestätigte zum V6-Launch, dass Aufnahmen von Universal Music Group und Sony Music Entertainment nicht in den V6-Trainingsdaten enthalten seien. Das Unternehmen hat die älteren Modelle ausgemustert und zum V6-Start erklärt, V6 werde nicht mit jenen Daten trainiert, die frühere Versionen verwendet hätten. Ob diese Zusicherungen ausreichen, um die Vorwürfe der zweiten Klage abzuwehren, wird Richter Saylor zu entscheiden haben.

🟨 DIE LIZENZDEALS UND IHR STRATEGISCHES GEWICHT

Suno steht in diesem Rechtsstreit nicht ohne Verbündete da. Warner Music Group einigte sich im November 2025 auf einen Lizenzvertrag; die Warner-Einheiten wurden im Dezember 2025 durch Stipulation aus dem Verfahren entlassen. BMG unterzeichnete am 12. August 2026 einen eigenen Vertrag und war nie Kläger des Verfahrens von 2024.

Suno und Believe kündigten am 8. September 2026, einen Tag vor dem V6-Start, eine Partnerschaft an.

Diese drei Vereinbarungen innerhalb von weniger als einem Jahr bilden für die klagenden Labels ein zentrales Argument: Sie belegten, dass ein funktionierender Markt für die Lizenzierung von Sound Recordings zum Training generativer KI-Modelle existiere.

Warner-Music-CEO Robert Kyncl sagte Mitarbeitern, Warner-Künstler und Songwriter würden an Erlösen aus Sunos mehr als zwei Millionen zahlenden Abonnenten beteiligt. Er beschrieb dies als neuen „creation-based" Erlösstrom. Suno-CPO Jack Brody sagte in einem Interview, ein großer Teil des V6-Releases sei die Schaffung zusätzlicher Erlösströme für Rechteinhaber und Künstler.

Die finanziellen Konditionen dieser Deals sind nicht öffentlich. Offen bleibt, welche Anteile tatsächlich an Künstler und Songwriter fließen und ob die vereinbarten Beträge in einem Verhältnis zu den geforderten Schadensersatzsummen stehen.

🟨 WIE V6 TRAINIERT WURDE UND WAS DIE COMMUNITY-DATEN BEDEUTEN

Die technische Dimension des Trainings auf Nutzer-Kreationen unterscheidet sich wesentlich vom direkten Kopieren urheberrechtlich geschützter Aufnahmen. Nutzer haben auf Suno Songs erstellt, die möglicherweise Einflüsse von geschützten Werken enthalten, aber nicht notwendigerweise Kopien davon darstellen.

Entscheidend ist die Frage, ob tatsächlich Audioaufnahmen der Nutzer-Kreations in das V6-Training eingingen oder ob aus Nutzer-Ausgaben nur abgeleitete Präferenzsignale verwendet wurden. Nach den vorliegenden Quellen ist dies nicht abschließend geklärt.

Die V6-Modellfamilie besteht aus dem Basis-Modell V6, dem experimentellen V6-wild, beide nur für zahlende Nutzer, und dem schnelleren V6-mini für alle Nutzer. Die Modelle können Songs von bis zu acht Minuten Länge erzeugen.

🟨 DER BREITERE KONTEXT: UDIO UND DER MARKT DER KI-MUSIKPLATTFORMEN

Suno ist nicht die einzige Plattform, gegen die Universal und Sony vorgehen. Sony Music reichte gegen Sunos Konkurrenten Udio eine zweite Klage ein, die 30.117 Aufnahmen umfasst. Als Einreichungsdatum nennt die vorliegende Quelle den 20.

Juli. Die Klage gegen Udio deutet darauf hin, dass die Major Labels ihre rechtliche Strategie systematisch auf mehrere Plattformen anwenden und nicht bereit sind, den KI-Musikmarkt ohne Lizenzvereinbarungen zu akzeptieren.

Der Markt für KI-Musikgenerierung hat sich mit dem V6-Start von Suno weiter ausdifferenziert. Die Möglichkeit, Songs von bis zu acht Minuten Länge zu erzeugen, und die Partnerschaft mit etablierten Rechteinhabern wie Warner, BMG und Believe zeigen, dass Suno auf eine Position als lizenzierter Anbieter zielt.

Gleichzeitig unterstreicht die zweite Klage, dass die Vergangenheit des Unternehmens, das Scraping von YouTube und das Training auf mutmaßlich rechtsverletzenden Daten, nicht einfach ausgeblendet wird, nur weil ein neues Modell gestartet wurde.

🟨 OFFENE FRAGEN UND WAS ALS NÄCHSTES KOMMT

Zum Prüfzeitpunkt sind mehrere zentrale Fragen unbeantwortet. Suno muss im zweiten Verfahren noch seine formale Antwort einreichen. Ob Richter Saylor IV über Zulässigkeit und Fair-Use-Verteidigung entscheidet, ist nicht absehbar.

Ob und in welcher Höhe tatsächlich Schadensersatz zugesprochen wird, ist offen; die genannten Beträge sind theoretische Höchstwerte, die in der Praxis regelmäßig deutlich niedriger ausfallen.

Unklar ist ferner, ob Sunos Einwand mangelnder Klagebefugnis, also fehlenden „standing", gegen den YouTube-Stream-Ripping-Vorwurf Erfolg haben wird. Die finanziellen Konditionen der Lizenzdeals mit Warner, BMG und Believe sind nicht öffentlich. Unbeantwortet bleibt auch, ob Universal und Sony auch gegen künftige Nachfolgemodelle von V6 rechtlich vorgehen und ob weitere Kläger, etwa Künstler, ihre Verfahren auf V6-Trainingsdaten ausweiten.

Die Faktendiscovery im Ausgangsverfahren soll am 30. September 2026 enden, doch ob dieser Termin gehalten wird, ist nach vorliegender Berichterstattung offen.

Fest steht damit zum jetzigen Zeitpunkt nur eines: Der Fall Suno hat eine neue Qualität erreicht. Suno hat nach monatelangem Dementi erstmals eingeräumt, dass Nutzer-Kreationen im Training eine Rolle spielten. Die Major Labels setzen mit der zweiten Klage und dem Konzept des „Launderings" von Urheberrechtsverletzungen auf eine juristische Theorie, die in der KI-Musikbranche noch nicht vor Gericht entschieden wurde.

Und Suno, finanziert mit mehr als 819 Millionen US-Dollar und mit Lizenzverträgen im Rücken, hat angekündigt, die Vorwürfe als „fundamentally flawed" zurückzuweisen. Wie das Bundesgericht in Boston entscheidet, bleibt abzuwarten.