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Suno wächst auf über zwei Millionen Abonnenten, während Universal und Sony das Unternehmen verklagen

Warum die KI-Musikplattform trotz Rekordzahlen und neuer Lizenzdeals mitten im Rechtsstreit mit Universal und Sony steckt

Text: WILD Redaktion ·

Suno wächst auf über zwei Millionen Abonnenten, während Universal und Sony das Unternehmen verklagen

Suno-CEO Mikey Shulman hat beim Bloomberg-Screentime-Kongress in Los Angeles das anhaltende Wachstum seiner Plattform beschrieben. Die Plattform liegt nach seinen Worten mittlerweile weit über zwei Millionen zahlenden Abonnenten und 300 Millionen Dollar Jahresumsatz. Doch parallel dazu eskaliert der Rechtsstreit mit der Musikindustrie: Universal Music Group und Sony Music verklagten Suno am 18. September 2026 wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen.

🟨 SUNO MELDET WEITERES WACHSTUM OHNE NEUE ZAHLEN

Suno-CEO Mikey Shulman stellte beim Bloomberg-Screentime-Kongress am 1. Oktober 2026 in Los Angeles weiteres Wachstum in Aussicht. Das Unternehmen liege inzwischen deutlich über den zuletzt veröffentlichten Werten von zwei Millionen zahlenden Abonnenten und 300 Millionen Dollar Umsatz, erklärte er. Neue konkrete Zahlen nannte er nicht. Wie stark Suno seit der letzten Veröffentlichung gewachsen ist, lässt sich anhand dieses Auftritts deshalb nicht beziffern.

Die Vergleichswerte stammen aus dem Februar 2026. Damals meldete Suno bereits mehr als zwei Millionen zahlende Abonnenten und 300 Millionen Dollar Annual Recurring Revenue, kurz ARR. Diese Kennzahl beschreibt auf ein Jahr hochgerechnete wiederkehrende Erlöse und ist nicht mit dem tatsächlich erzielten Umsatz eines abgeschlossenen Geschäftsjahres gleichzusetzen. Außerdem hatten nach Unternehmensangaben bis dahin mehr als 100 Millionen Menschen die Plattform genutzt, was ebenfalls keine Zahl regelmäßig aktiver Nutzer ist.

🟨 INVESTOREN BEWERTEN SUNO MIT MILLIARDEN

Die Finanzierung zeigt, welche wirtschaftlichen Erwartungen inzwischen mit dem Unternehmen verbunden sind. Im November 2025 nahm Suno in einer Series-C-Runde 250 Millionen Dollar auf, bei einer Bewertung nach Abschluss der Runde von 2,45 Milliarden Dollar. Im Juni 2026 folgten mehr als 400 Millionen Dollar in einer von Bond Capital angeführten Series D. Die dabei genannte Bewertung lag bei 5,4 Milliarden Dollar und damit mehr als doppelt so hoch wie sieben Monate zuvor.

Eine solche Bewertung beschreibt die Grundlage einer Finanzierungsrunde, nicht den Umsatz oder Gewinn des Unternehmens. Sie dokumentiert das Vertrauen der beteiligten Investoren in die künftige Entwicklung. Ob Suno dauerhaft profitabel arbeiten kann, lässt sich daraus nicht ableiten. Shulmans Hinweis auf eine wachsende Abonnentenbasis ergänzt dieses Bild, ersetzt aber keine aktuellen Geschäftszahlen.

🟨 V6 UND DIE PARTNERSCHAFTEN MIT RECHTEINHABERN

Am 9. September 2026 stellte Suno seine v6-Modellreihe vor. Nach Unternehmensangaben entstand sie mit Warner Music Group, BMG und Believe als Partnern. Zugleich wurden die zuvor angebotenen Modelle eingestellt. Der Wechsel verbindet eine neue technische Generation mit Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit Teilen der Musikindustrie.

Warner hatte seinen Urheberrechtsstreit mit Suno bereits im November 2025 beigelegt. Ein Vertrag mit BMG folgte am 12. August 2026, die Vereinbarung mit Believe wurde am 8. September bekannt gegeben. Diese Abfolge zeigt, dass Suno neben seinem Abonnementgeschäft Beziehungen zu Rechteinhabern ausbaut. Sie bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Fragen zur Entstehung und Nutzung der Modelle geklärt sind.

Zu den angekündigten Perspektiven gehören Angebote, bei denen Fans mit Musik teilnehmender Künstler arbeiten können. Shulman beschrieb beim Bloomberg-Auftritt beispielsweise Remixe, Cover und Kombinationen verschiedener Stücke als neue Möglichkeiten der Beteiligung. Künstler sollen an entsprechenden Angeboten über ein Opt-in teilnehmen können. Welche konkreten Nutzungen freigegeben werden und wie Einnahmen verteilt werden, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen ab.

🟨 DIE ZWEITE KLAGE BETRIFFT AUCH V6

Universal- und Sony-Labels reichten am 18. September 2026 eine weitere Klage gegen Suno ein. Sie werfen dem Unternehmen vor, 60.202 ihrer Aufnahmen ohne Erlaubnis kopiert und für die Entwicklung seiner Systeme verwendet zu haben. Es handelt sich um das zweite Verfahren; der ursprüngliche Rechtsstreit begann im Juni 2024. Die neuen Vorwürfe sind Behauptungen der Kläger, über deren Berechtigung ein Gericht entscheiden muss.

Ein wesentlicher Streitpunkt ist die Herkunft der neuen Modellgeneration. Suno erklärte beim v6-Start, die Modelle seien von Grund auf neu trainiert worden und die Trainingsdaten enthielten keine Aufnahmen von Universal oder Sony. Die Kläger halten dagegen, dass Ergebnisse früherer Modelle und weitere daraus abgeleitete Informationen in v6 eingeflossen seien. Nach ihrer Argumentation würde ein solcher Übergang die behaupteten Rechtsverletzungen nicht beseitigen.

Damit betrifft der Konflikt auch die Verbindung zwischen alten und neuen Systemen. Lizenzvereinbarungen mit einzelnen Rechteinhabern beantworten diese Frage nicht automatisch für die Kataloge anderer Unternehmen. Ebenso wenig beweist die Klage bereits, dass Sunos Darstellung falsch ist. Für die Einordnung müssen die Angaben des Unternehmens und die Gegenposition der Kläger getrennt bleiben.

🟨 KENNZEICHNUNG IST DER KONTEXT DER REGELDEBATTE

Shulmans Aussage über bislang fehlende feste Regeln fiel als Antwort auf eine Frage zur Kennzeichnung KI-generierter Musik. Er verwies darauf, dass die Nutzung vom kurzen Textprompt bis zum punktuellen Einsatz durch professionelle Produzenten reiche. Entscheidungen über den Umgang mit dieser Bandbreite sollten seiner Ansicht nach gemeinsam getroffen werden. Dabei nannte er KI-Anbieter, Medienplattformen und Rechteinhaber als Beteiligte.

Weil sich Technik und Arbeitsweisen weiterentwickelten, halte er es für gut, dass es noch keine abschließend festgelegten Regeln gebe. Diese Position lässt sich kritisch diskutieren, sollte aber in ihrem Gesprächskontext wiedergegeben werden. Aus der Antwort folgt keine pauschale Forderung, bestehende Gesetze außer Kraft zu setzen. Im Mittelpunkt steht, wie unterschiedliche Formen von KI-Musik beschrieben und behandelt werden sollen.

Für Künstler ist diese Abgrenzung praktisch relevant. Ein vollständig generierter Track unterscheidet sich in seiner Entstehung von einer eigenen Aufnahme, bei der einzelne Bestandteile mit KI bearbeitet wurden. Eine Kennzeichnung muss erklären können, welche Rolle die Technik gespielt hat. Zugleich darf eine differenzierte Einteilung nicht dazu führen, dass Angaben zur Herstellung beliebig oder unverbindlich werden.

🟨 WAS PRODUZENTEN AUS DEN ZAHLEN ABLEITEN KÖNNEN

Eine große Zahl zahlender Nutzer zeigt, dass es Nachfrage nach Sunos Werkzeugen gibt. Sie sagt jedoch wenig darüber aus, wie viele professionelle Produktionen damit entstehen oder welche Rolle die Ergebnisse in veröffentlichten Songs spielen. Auch eine hohe Anzahl generierter Tracks belegt zunächst Nutzung, nicht künstlerische Qualität oder kommerziellen Erfolg. Aussagen über den Einsatz in Mainstream-Veröffentlichungen brauchen deshalb konkrete Beispiele, bevor sich daraus ein umfassender Wandel ableiten lässt.

Für die tägliche Arbeit bleiben andere Fragen entscheidend: Welche Funktionen stehen zur Verfügung, welche Bedingungen gelten für Exporte und Veröffentlichungen, und wie nachvollziehbar ist die eigene Produktion dokumentiert? Partnerschaften und Finanzierungsrunden geben darauf nur teilweise Antworten. Wer Suno in einen professionellen Ablauf integriert, muss die Bedingungen des tatsächlich verwendeten Angebots berücksichtigen. Die Größe des Unternehmens allein macht eine einzelne Anwendung noch nicht passend für jedes Projekt.

🟨 WO DIE ÖFFENTLICHEN ANGABEN GRENZEN HABEN

Beim Bloomberg-Auftritt nannte Shulman keine konkreten finanziellen Konditionen der Partnerschaften. Aus den beschriebenen Angeboten lässt sich deshalb keine vollständige Vergütungsrechnung für Labels, Künstler oder Songwriter erstellen. Ebenso fehlen neue genaue Werte zur Abonnentenbasis und zum ARR. Das begrenzt die Aussagekraft seiner Wachstumsbotschaft.

Der Auftritt verbindet damit drei Entwicklungen: die wirtschaftliche Expansion, die Zusammenarbeit mit Rechteinhabern und die offene Debatte über Kennzeichnung. Für die Bewertung sind jeweils andere Nachweise nötig. Geschäftszahlen müssen präzise benannt, Vertragsbedingungen konkret beschrieben und rechtliche Vorwürfe als solche eingeordnet werden. Erst daraus ergibt sich ein belastbares Bild der Chancen und Konflikte hinter Sunos Wachstum.