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Suno wächst massiv: CEO verteidigt fehlende Regeln für KI-Musik

Mikey Shulman nutzt Bloomberg-Bühne für Wachstumsaussagen ohne konkrete Zahlen, während UMG und Sony mit neuer Klage gegen die KI-Plattform vorgehen

Text: WILD Redaktion ·

Suno wächst massiv: CEO verteidigt fehlende Regeln für KI-Musik

Suno-CEO Mikey Shulman hat auf der Bloomberg-Screentime-Konferenz bestätigt, dass die KI-Musikplattform weit über den zuletzt veröffentlichten 2 Millionen zahlenden Abonnenten und 300 Millionen Dollar Jahresumsatz liegt. Konkrete neue Zahlen nannte er nicht. Parallel toben weiterhin Rechtsstreitigkeiten mit Universal Music Group und Sony Music. Der CEO nutzte die Bühne, um das Fehlen fester Regeln für KI-Musik ausdrücklich zu begrüßen.

🟨 SHULMAN MELDET WACHSTUM, NENNT ABER KEINE NEUEN ZAHLEN

Suno-CEO Mikey Shulman hat am 1. Oktober 2026 auf der Bloomberg-Screentime-Konferenz in Los Angeles weiteres Wachstum für die KI-Musikplattform gemeldet. Suno liege inzwischen deutlich über den im Februar veröffentlichten Werten von zwei Millionen zahlenden Abonnenten und 300 Millionen Dollar Jahresumsatz. Konkrete neue Zahlen nannte er nicht. Wie stark das Geschäft seitdem gewachsen ist, lässt sich aus seiner Aussage deshalb nicht berechnen.

Zu den damaligen Unternehmensangaben gehörte auch, dass mehr als 100 Millionen Menschen Suno genutzt hatten. Diese Gesamtzahl ist von der Zahl zahlender Abonnenten zu unterscheiden und sagt nicht aus, wie viele Menschen regelmäßig aktiv sind. Shulmans Auftritt liefert damit eine Wachstumsaussage des Unternehmens, aber keine aktualisierte Geschäftsübersicht. Für eine genauere Einordnung fehlen insbesondere neue Abonnenten- und Umsatzwerte mit einem klaren Bezugszeitraum.

🟨 SERIES D: KAPITAL FÜR DEN WEITEREN AUSBAU

Die Finanzierung zeigt, in welcher Größenordnung Suno inzwischen operiert. Auf die Series C vom November 2025 mit 250 Millionen Dollar und einer Post-Money-Bewertung von 2,45 Milliarden Dollar folgte im Juni 2026 eine weitere Runde. In dieser Series D sammelte das Unternehmen über 400 Millionen Dollar unter Führung von Bond Capital ein. Die Bewertung nach der Finanzierung lag bei 5,4 Milliarden Dollar und damit mehr als doppelt so hoch wie bei der vorherigen Runde.

Neben Bond Capital beteiligten sich unter anderem IVP, Forerunner, Union Square Ventures, Alkeon und Quiet sowie bestehende Investoren. Zum Zeitpunkt der Meldung beschäftigte Suno rund 200 Mitarbeiter und plante, die Belegschaft bis Ende 2026 um bis zu 70 Prozent zu vergrößern. Bei vollständiger Umsetzung entspräche das ungefähr 340 Beschäftigten. Auf der Konferenz betonte Shulman zudem den Anspruch, die Technologie im eigenen Haus zu entwickeln.

Finanzierungsvolumen, Unternehmensbewertung und Umsatz beschreiben allerdings unterschiedliche Größen. Eine hohe Bewertung belegt weder Profitabilität noch einen entsprechend hohen Jahreserlös. Welche Erwartungen die einzelnen Investoren an Lizenzgeschäfte oder Gerichtsverfahren knüpfen, geht aus den genannten Angaben nicht hervor. Die Finanzierung schafft zunächst Mittel für den Ausbau, während dessen wirtschaftlicher Erfolg gesondert zu beurteilen bleibt.

🟨 UMG UND SONY GEHEN ERNEUT GEGEN SUNO VOR

Universal Music Group und Sony Music reichten am 18. September 2026 eine weitere Klage gegen Suno ein. Sie werfen dem Unternehmen vor, 60.202 ihrer Aufnahmen ohne Lizenz kopiert zu haben. Im Mittelpunkt steht die Verwendung von Musik für das Training der KI-Modelle. Die Zahl und die behauptete Rechtsverletzung sind Vorbringen der Kläger, keine in diesem Text belegten gerichtlichen Feststellungen.

Die erste Klagewelle gegen Suno und Udio hatte Mitte 2024 begonnen. Im April 2026 berichtete die Financial Times, dass Sunos Lizenzgespräche mit Universal Music Group und Sony Music ins Stocken geraten seien. Die neue Klage zeigt, dass der Konflikt mit diesen beiden Unternehmen im September fortbestand. Über den späteren Ausgang des Verfahrens sagt sie noch nichts aus.

Daneben bestehen Auseinandersetzungen mit der dänischen Verwertungsgesellschaft Koda und der deutschen GEMA. Diese Verfahren betreffen andere Rechtsordnungen und müssen jeweils gesondert betrachtet werden. Suno beantragte außerdem, die genaue Anzahl der für sein Modell verwendeten Audiodateien geheim zu halten, und begründete dies mit möglichen Wettbewerbsvorteilen für Rivalen. Aus einer solchen Mengenangabe allein ließen sich allerdings weder die Zusammensetzung des Datensatzes noch sämtliche Nutzungsrechte ableiten.

🟨 LIZENZDEALS UND DER WECHSEL ZU V6

Parallel zu den Konflikten hat Suno Vereinbarungen mit anderen Rechteinhabern geschlossen. Im November 2025 einigte sich das Unternehmen mit Warner Music Group und legte den damaligen Rechtsstreit bei. Am 12. August 2026 folgte die Partnerschaft mit BMG, am 8. September ein Lizenzabkommen mit Believe. Diese Vereinbarungen betreffen die jeweiligen Partner und erledigen nicht automatisch Ansprüche anderer Rechteinhaber.

Am 9. September startete Suno seine v6-Modellreihe, die laut Unternehmen gemeinsam mit Warner Music Group, BMG und Believe entwickelt wurde. Zugleich stellte Suno die bisherigen Modelle ein. Für Nutzer bedeutete der Wechsel damit auch, dass die bisherigen Varianten nicht mehr zur Auswahl standen. Welche Trainingsbestände und Nutzungen die Vereinbarungen im Einzelnen abdecken, lässt sich aus der bloßen Nennung der Partner nicht bestimmen.

Auf Fragen zu den wirtschaftlichen Bedingungen beschrieb Shulman auf der Konferenz ein Produkt, mit dem Nutzer Musik ihrer Lieblingskünstler remixen, covern oder anderweitig verändern können. Konkrete Beträge nannte er dabei nicht. Eine Produktbeschreibung erklärt jedoch weder die Zahlungsströme noch die Verteilung möglicher Einnahmen. Aussagen darüber, wer wem welche Summen zahlt und wie sich diese auf Sunos Kosten auswirken, wären ohne Vertragsdetails spekulativ.

🟨 UDIO ALS VERGLEICH, MIT BEGRENZTER AUSSAGEKRAFT

Auch Udio hat den Weg zu Vereinbarungen mit Rechteinhabern eingeschlagen. Der Wettbewerber einigte sich mit Universal Music Group und schloss darüber hinaus ein Lizenzabkommen mit Warner Music Group. Damit unterscheiden sich die jeweiligen Partnerkonstellationen der beiden Plattformen. Die öffentlich bekannten Ergebnisse erlauben aber keinen sicheren Rückschluss darauf, welches Unternehmen früher oder konsequenter auf Verhandlungen gesetzt hat.

Für einen wirtschaftlichen Vergleich wären die Vertragsbedingungen entscheidend. Dazu gehören etwa Lizenzumfang, Laufzeiten, Erlösbeteiligungen und Einschränkungen bei der Nutzung der erzeugten Musik. Solange diese Informationen fehlen, lässt sich aus der Zahl der Vereinbarungen allein kein nachhaltiger Wettbewerbsvorteil ableiten. Ebenso wenig bedeutet eine Einigung mit einzelnen Unternehmen, dass sämtliche Rechtsfragen einer Plattform geklärt sind.

🟨 SHULMAN WILL SPIELRAUM BEI DEN BRANCHENREGELN

Shulman beschrieb Suno auf der Bloomberg-Bühne als Möglichkeit, Menschen stärker an der Entstehung von Musik zu beteiligen. Digitaler Musikkonsum sei sehr passiv geworden; neue Formen der Mitgestaltung könnten das Geschäft vergrößern. Dazu passt seine Vorstellung, dass Nutzer mit freigegebener Musik ihrer Lieblingskünstler selbst kreativ werden. Ob daraus dauerhaft zusätzliche Einnahmen entstehen, hängt von der Nachfrage und den konkreten Angeboten ab.

Bei den Regeln für KI-Musik sprach sich Shulman dafür aus, noch nicht alles festzulegen. Technologie und Nutzung entwickelten sich weiter, weshalb Plattformen, Medien und Rechteinhaber gemeinsam über Kennzeichnung, Rechte und Geschäftsmodelle entscheiden sollten. Diese Position lässt sich als Wunsch nach Gestaltungsspielraum und abgestimmten Branchenlösungen verstehen. Sie bedeutet jedoch nicht, dass KI-Musik außerhalb bestehender Gesetze entsteht oder dass alle offenen Fragen durch freiwillige Vereinbarungen gelöst werden können.

Auch mögliche Lizenzen für Stimmen und Abbilder von Künstlern bezeichnete Shulman als Chance für neue Produkte. Suno grenzte er dabei sowohl vom klassischen Streaming als auch vom Streben nach allgemeiner künstlicher Intelligenz ab. Musik sei Kunst und habe keine einzelne richtige Antwort. Das beschreibt seine Produktvision, beantwortet aber nicht die Frage nach den dafür erforderlichen Rechten und Vergütungsmodellen.

🟨 KENNZEICHNUNG BRAUCHT EINE GEMEINSAME UMSETZUNG

Ein Beispiel für die Schwierigkeit gemeinsamer Standards ist das im Juli 2026 von Musikindustrieverbänden vorgeschlagene Kennzeichnungsschema. Vorgesehen waren zwei unterschiedliche Hinweise für vollständig KI-generierte und für KI-assistierte Titel. Nach dem berichteten Stand vom 2. Oktober hatte noch kein Streamingdienst und keine KI-Musikplattform dieses konkrete Schema übernommen. Daraus folgt allerdings nicht, dass es überhaupt keine eigenen Kennzeichnungsansätze einzelner Anbieter gibt.

Ein gemeinsamer Standard müsste zudem erklären, wo die Grenze zwischen Unterstützung und vollständiger Generierung verläuft. Für Hörer wäre entscheidend, dass eine Kennzeichnung verständlich ist und nach vergleichbaren Kriterien vergeben wird. Für Musiker stellt sich die Frage, welche Angaben sie zu ihrer Arbeitsweise machen sollen. Shulmans Forderung nach gemeinsamer Gestaltung muss sich deshalb an konkreten und praktikablen Vereinbarungen messen lassen.

🟨 SPEECH ERWEITERT DAS PRODUKTANGEBOT

Mit der neuen Beta-Funktion Speech erweitert Suno sein Angebot um gesprochene Audioinhalte mit Original-Hintergrundmusik. Nach der Ankündigung können alle Nutzer die Funktion ausprobieren. Als mögliche Anwendungen kommen beispielsweise Geschichten, Podcast-Intros oder vertonte Texte infrage. Damit erschließt Suno weitere Einsatzmöglichkeiten neben der Songgenerierung.

Für die weitere Entwicklung bleiben vor allem drei Punkte relevant: aktualisierte Geschäftszahlen, nachvollziehbare Bedingungen der Lizenzangebote und der Fortgang der offenen Verfahren. Sie würden zeigen, wie tragfähig das Wachstum wirtschaftlich und rechtlich ist. Shulmans Konferenzauftritt verdeutlicht den Expansionsanspruch des Unternehmens. Die dafür entscheidenden Zahlen und Vertragsdetails hat er dabei jedoch nur teilweise offengelegt.