WILD

WILD Deep Dive

Suno: Zweite Major-Klage eskaliert, 60.202 Songs im Fokus, v6 unter Generalkritik

Universal Music und Sony Music erheben erneut Urheberrechtsklage und werfen der KI-Plattform vor, mit dem neuen Modell auf vergiftetem Training aufzubauen

Text: WILD Redaktion ·

Suno: Zweite Major-Klage eskaliert, 60.202 Songs im Fokus, v6 unter Generalkritik

Universal Music und Sony Music haben am 18. September 2026 eine zweite Urheberrechtsklage gegen die KI-Musikplattform Suno eingereicht. Die Kläger beziffern die mutmaßlich unautorisiert verwendeten Tonaufnahmen auf 60.202, nach ihrer Darstellung nur ein Bruchteil des tatsächlichen Umfangs. Der zentrale Vorwurf lautet, das neue v6-Modell sei über die Teacher-Student-Methode auf den Outputs beanstandeter Vorgängermodelle aufgebaut worden.

Universal Music und Sony Music haben am 18. September 2026 eine zweite Urheberrechtsklage gegen die KI-Musikplattform Suno eingereicht. Die 45-seitige Klage wurde beim U.S. District Court for the District of Massachusetts eingereicht und erweitert den seit Juni 2024 laufenden Rechtsstreit um eine neue Dimension.

Die Kläger beziffern die Zahl der mutmaßlich unautorisiert verwendeten Tonaufnahmen auf 60.202. In der Klage heißt es, diese Aufnahmen stellten nur einen kleinen Teil der tatsächlich betroffenen Werke dar.

Gefordert werden eine gerichtliche Feststellung der Urheberrechtsverletzung, gesetzliche Schadensersatzleistungen und die Erstattung der Anwaltskosten.

🟨 DER NEUE SCHLAG DER MAJORS

Die zweite Klage richtet sich unmittelbar gegen das im September 2026 eingeführte v6-Modell, das Suno als sein erstes auf lizenzierter Musik trainiertes Modell bezeichnet hat. Suno-CEO Mikey Shulman hatte die Partnerschaften mit Warner Music, BMG und Believe anlässlich der v6-Einführung als Blaupause dafür bezeichnet, wie KI und Musikindustrie sich gegenseitig stärken könnten. Genau diese Positionierung greifen Universal Music und Sony Music in ihrer Klage an.

Der Vorwurf geht über die ursprünglichen Trainingsdaten hinaus. Die Kläger behaupten, Suno habe sein v6-Modell mittels Knowledge-Distillation, in der Branche auch als Teacher-Student-Training bekannt, auf den Outputs der früheren, beanstandeten Modelle aufgebaut. Damit sei das neue Modell kein sauberer Neuanfang, sondern trage die genetische Belastung des ursprünglichen Trainings in sich. Die Kläger formulieren in ihrem Schriftsatz, v6 sei "not a fresh start; it is the fruit of the same poisoned tree".

Die Kläger stützen ihre Darstellung zum v6-Training unter anderem auf ein Interview, das Suno-CEO Mikey Shulman Anfang September 2026 mit Billboard geführt hat. Welche konkreten Aussagen aus diesem Interview die Rechtsposition der Labels stützen sollen, geht aus den vorliegenden Quellen nicht im Detail hervor. Fest steht, dass die Anwälte von Universal Music und Sony Music dem Interview Hinweise auf die Fortsetzung der beanstandeten Trainingspraxis entnehmen.

🟨 DIE TEACHER-STUDENT-METHODE UND DER STREIT UM V6

Knowledge-Distillation beschreibt ein Verfahren, bei dem ein größeres und komplexeres Modell, der Teacher, sein Wissen auf ein kleineres, effizienteres Modell, den Student, überträgt. In der KI-Entwicklung wird diese Methode häufig eingesetzt, um Modelle zu komprimieren, ohne wesentliche Leistungsfähigkeit einzubüßen. Im Kontext des Urheberrechtsstreits mit Suno erhält das Verfahren eine besondere Brisanz: Wenn ein neues Modell auf den Ausgaben eines Modells trainiert wird, das selbst möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenz verarbeitet hat, stellt sich die Frage, ob die Urheberrechtsverletzung gewissermaßen vererbt wird.

Die Labels argumentieren, dass ein solches Vorgehen die ursprüngliche Rechtsverletzung nicht heilt, sondern in eine neue Generation von Modellen und deren Ausgaben übersetzt. Suno bezeichnet v6 dagegen als sein erstes auf lizenzierter Musik trainiertes Modell. Dieser Widerspruch steht im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung.

Knowledge-Distillation ist in der KI-Entwicklung ein etabliertes und legal eingesetztes Verfahren, solange die Outputs, auf denen das neue Modell trainiert wird, ihrerseits legal zur Verfügung stehen. Die entscheidende juristische Frage lautet, ob die Outputs der beanstandeten Suno-Modelle aus urheberrechtlicher Sicht als legale Trainingsdaten gelten können. Die Labels vertreten die Ansicht, dass dies nicht der Fall ist und dass die Verwendung dieser Outputs die ursprüngliche Rechtsverletzung nicht tilgt, sondern perpetuiert.

🟨 WARUM WARNER MUSIC SICH VON DEN ANDEREN MAJORS UNTERSCHEIDET

Die zweite Klage von Universal Music und Sony Music wirft ein Schlaglicht auf die gespaltene Haltung der Major-Labels gegenüber KI-Musikplattformen. Die erste Urheberrechtsklage der Major-Labels gegen Suno war im Juni 2024 gemeinsam von Universal Music, Sony Music und Warner Music Group eingereicht worden. Der Verlauf dieses ursprünglichen Verfahrens ist aus den vorliegenden Quellen nicht im Detail dokumentiert.

Fest steht jedoch, dass Warner Music Group sich nach dieser ersten Klage mit Suno verglichen hat und eine Partnerschaft mit dem Unternehmen eingegangen ist.

Diese Entscheidung von Warner Music hat die Fronten im Rechtsstreit verschoben. Während Warner als Partner von Suno auftritt, setzen Universal Music und Sony Music weiterhin auf juristische Konfrontation. Die Kläger argumentieren, dass die Partnerschaft von Warner Music mit Suno und die Einführung des v6-Modells unter Einbeziehung von Warner, BMG und Believe den Vorwurf der fortdauernden Urheberrechtsverletzung nicht ausräumt.

Die unterschiedlichen Strategien der Majors spiegeln möglicherweise auch unterschiedliche Geschäftsinteressen wider. Warner Music hat als erster Major eine Einigung mit Suno geschlossen. Universal Music und Sony Music verfolgen dagegen eine aggressivere Linie, die darauf abzielt, die Rechtslage grundsätzlich klären zu lassen und möglicherweise höhere Schadensersatzsummen durch ein Gerichtsurteil zu erzielen.

Ein Suno-Sprecher nannte die Vorwürfe der Labels in der zweiten Klage "fundamentally flawed on both the facts and the law". Diese Formulierung weist auf die Verteidigungsstrategie von Suno hin, die sich sowohl gegen die tatsächlichen Behauptungen als auch gegen die rechtliche Bewertung richtet. Suno bestreitet, dass das v6-Modell in rechtswidriger Weise auf den Outputs der beanstandeten Modelle aufgebaut wurde, und bestreitet ebenso, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützter Aufnahmen für das Training der früheren Modelle eine Rechtsverletzung darstellt.

🟨 FAIR-USE-ARGUMENT UND DIE FRAGE DER MENSCHLICHEN KREATIVITÄT

Neben dem Vorwurf der fortgesetzten Urheberrechtsverletzung durch das v6-Modell führen Universal Music und Sony Music ein weiteres rechtliches Argument ins Feld. Sie argumentieren in der zweiten Klage, Suno biete "imitative machine-generated music" und keine menschliche Kreativität oder Expression, weshalb die Fair-Use-Doktrin in diesem Fall nicht greife.

Fair Use ist eine dem US-amerikanischen Urheberrecht eigene Lehre, die bestimmte Verwendungen geschützter Werke unter engen Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt. Die vier Faktoren, die bei der Beurteilung von Fair Use geprüft werden, umfassen unter anderem den Zweck und Charakter der Nutzung sowie die Wirkung auf den potenziellen Markt für das Originalwerk. Die Kläger bestreiten, dass Suno mit seinem KI-Modell einen fair use begründen kann, weil die generierte Musik lediglich Imitation sei und keinen eigenständigen kreativen Beitrag leiste.

Zusätzlich werfen die Kläger Suno in der zweiten Klage eine Verletzung des Digital Millennium Copyright Act durch Stream-Ripping vor. Suno hat eingeräumt, Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen einschließlich YouTube und Deezer gescrapt zu haben. Die rechtliche Bewertung dieser Praxis ist komplex und hängt davon ab, ob und wie die geltenden Urheberrechtsregeln auf KI-Trainingsmethoden anwendbar sind. Suno dürfte argumentieren, dass die Nutzung öffentlich zugänglicher Daten für Trainingszwecke unter bestimmte Ausnahmen fällt, während die Labels die urheberrechtliche Relevanz dieser Quellen betonen werden.

🟨 WEITERE KLAGEFRONTEN: ROUND HILL, JASON ISBELL UND DAS VERFAHREN JUSTICE V. SUNO

Die zweite Klage von Universal Music und Sony Music ist nicht das einzige laufende Verfahren gegen Suno. Der Musikverlag Round Hill Music hat im August 2026 eine Klage über eine Milliarde US-Dollar gegen Suno eingereicht. Diese Summe signalisiert die gravierenden wirtschaftlichen Befürchtungen der Rechteinhaber.

Ebenfalls im August 2026 hat die Sängerin Jason Isbell eine Klage mit Antrag auf Sammelklage gegen Suno eingereicht. Damit schließen sich einzelne Künstler dem juristischen Vorgehen der großen Rechteinhaber an, was die Breite der Opposition gegen Sunos Geschäftsmodell verdeutlicht.

Im Verfahren Justice v. Suno hat ein Bundesgericht im August 2026 einen Antrag auf Klageabweisung teilweise stattgegeben und teilweise abgelehnt. Die Ansprüche nach dem Copyright Act und dem DMCA wurden zugelassen, während der Anspruch nach dem Tennessee Consumer Protection Act abgewiesen wurde.

Diese Entscheidung ist ein Teilerfolg für die Kläger, weil die zentralen urheberrechtlichen Ansprüche weiterverfolgt werden können. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten, aber die Zulassung dieser Ansprüche stärkt die Position der Rechteinhaber in der breiteren Auseinandersetzung.

Über das für Juli 2026 angesetzte Summary-Judgment-Verfahren im Verfahren Sony Music gegen Suno liegen aus den vorliegenden Quellen keine Informationen zum Ausgang vor. Ebenso ist der weitere Verlauf des ursprünglichen Verfahrens UMG Recordings, Inc. v. Suno, Inc. nach dem dort genannten Termin nicht dokumentiert. Diese offenen Verfahren bedeuten, dass Suno sich in mehreren parallelen juristischen Auseinandersetzungen verteidigen muss, die unterschiedliche Aspekte der Urheberrechtsverletzung und unterschiedliche Schadensersatzansprüche betreffen.

🟨 STRUKTURELLES PROBLEM: KÖNNEN LIZENZDEALS FRÜHERE VERLETZUNGEN HEILEN?

Der Fall Suno wirft eine Grundsatzfrage auf, die über den einzelnen Rechtsstreit hinausreicht. Können neue Partnerschaften und Lizenzvereinbarungen frühere Urheberrechtsverletzungen rechtlich und ethisch aus der Welt schaffen? Die Majors, die Suno verklagen, argumentieren eindeutig nein.

Die Einführung eines vermeintlich lizenzierten Modells ändere nichts an der ursprünglichen rechtswidrigen Aneignung geschützter Musik für das Training. Das gelte insbesondere dann, wenn das neue Modell über die Teacher-Student-Methode auf den Outputs der alten Modelle aufgebaut wurde.

Diese Argumentation hat weitreichende Implikationen für die gesamte KI-Musikbranche. Wenn ein neues Modell, das auf den Ausgaben eines unrechtmäßig trainierten Modells aufbaut, selbst als rechtswidrig eingestuft werden kann, dann steht die gesamte Entwicklungslogik von KI-Musikplattformen in Frage. Jede Iteration würde gewissermaßen die Sünde des ursprünglichen Trainings erben, ohne sie durch nachträgliche Lizenzierung tilgen zu können.

Auf der anderen Seite steht die Position von Suno und potenziell anderen KI-Unternehmen, die argumentieren, dass neue Lizenzvereinbarungen den Weg nach vorne weisen und dass eine rückwirkende Ahndung früherer Praktiken innovationsfeindlich wirken würde. Suno hat v6 mit etablierten Partnern aus der Musikindustrie auf den Markt gebracht. Die Frage ist, ob diese Zusammenarbeit als bona fide Versuch gewertet werden kann, den Konflikt mit den Rechteinhabern beizulegen, oder ob sie lediglich eine weitere Schicht über einer unveränderten rechtswidrigen Praxis legt.

Die Antwort wird erheblich davon abhängen, wie Gerichte die Teacher-Student-Methode im Kontext des Urheberrechts bewerten und ob sie eine juristische Verbindung zwischen dem Training der alten und neuen Modelle als eigenständige Rechtsverletzung anerkennen. Sollte dies der Fall sein, könnte Suno nicht nur für das ursprüngliche Training haften, sondern auch für jedes Modell, das auf den Outputs der unrechtmäßig trainierten Modelle aufgebaut wurde.

🟨 OFFENE FRAGEN UND WAS JETZT KOMMT

Der Ausgang der zweiten Klage von Universal Music und Sony Music gegen Suno ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen. Die Kläger haben ihre Position in einem 45-seitigen Schriftsatz dargelegt, Suno hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Gericht wird nun über die Sachargumente entscheiden müssen, wobei zahlreiche komplexe Fragen zu klären sind, die weit über den einzelnen Fall hinausreichen.

Ob das v6-Modell tatsächlich auf Aufnahmen der Klägerinnen trainiert wurde, ist eine Behauptung, die Suno bestreitet und die das Gericht auf Basis von Beweisen entscheiden muss. Die Rolle des Billboard-Interviews mit CEO Mikey Shulman als potenzielles Beweismittel für die Trainingsmethode des v6-Modells ist ebenfalls noch nicht geklärt. Es bleibt abzuwarten, welche Schlüsse das Gericht aus den vorgelegten Unterlagen und den Aussagen der Beteiligten ziehen wird.

Parallel zu diesem Verfahren laufen die Klagen von Round Hill Music und Jason Isbell, das Verfahren Justice v. Suno sowie das ursprüngliche Verfahren UMG Recordings, Inc. v. Suno, Inc. mit unterschiedlichen Verfahrensständen und verschiedenen Gerichten.

Die Vielzahl der parallelen Auseinandersetzungen zeigt, dass Suno sich in einem umfassenden rechtlichen Ausnahmezustand befindet, der das Unternehmen über Jahre beschäftigen und erhebliche Ressourcen binden wird. Die zweite Klage der Major-Labels ist dabei nur ein, wenn auch besonders gewichtiger, Teil eines größeren Konflikts, der die Frage klären wird, wie die Musikindustrie und KI-Entwickler in Zukunft miteinander umgehen müssen.

Für die Branche insgesamt gilt: Die Antworten, die Gerichte in den kommenden Monaten und Jahren auf die aufgeworfenen Fragen geben werden, werden präzedenzwirkende Bedeutung haben. Ob Suno als Wegbereiter einer neuen Zusammenarbeit zwischen KI und Musikindustrie gelten wird oder als abschreckendes Beispiel für unrechtmäßige Aneignung kreativer Werke, hängt entscheidend davon ab, wie diese und die parallelen Verfahren ausgehen.