TRUMP STÄRKT KI-FIRMEN IM COPYRIGHT-KAMPF
Warum Washingtons neue Fair-Use-Linie die Strategie der Musikbranche gegen Suno, Anthropic und Udio verändern könnte
Text: WILD Redaktion ·

Die Trump-Administration hat sich erstmals direkt in einen der großen Copyright-Prozesse um generative KI eingeschaltet. Das US-Justizministerium argumentiert, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützter Texte für das eigentliche Training großer KI-Modelle grundsätzlich als Fair Use behandelt werden sollte. Für die Musikbranche ist das brisant, denn genau diese Frage steht auch hinter Verfahren gegen Suno, Anthropic und Udio, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Washington verteidigt weder die Herkunft der Trainingsdaten noch problematische Outputs.
Am 1. September 2026 hat die US-Regierung eine Grenze gezogen, die für den Copyright-Kampf um künstliche Intelligenz weit über OpenAI hinaus Bedeutung bekommen könnte. In einem sogenannten Statement of Interest im gebündelten Verfahren In re OpenAI Copyright Infringement Litigation erklärte das US-Justizministerium, die Vereinigten Staaten hätten ein starkes Interesse daran, dass Gerichte die Auffassung zurückweisen, bereits das Training großer Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Texten verletze grundsätzlich das Copyright. Die Regierung beschreibt dieses Training als außerordentlich transformativ und stellt sich damit in einer der zentralen Rechtsfragen des KI-Zeitalters deutlich auf die Seite der Entwickler.
Das Dokument ist weder ein Urteil noch ein neues Gesetz. Richter Sidney Stein vom Bundesgericht für den Southern District of New York bleibt frei, der Argumentation des Justizministeriums zu folgen oder sie zurückzuweisen. Trotzdem verändert die Einreichung die Lage, denn erstmals greift Washington so deutlich in die Copyright-Verfahren um generative KI ein und verbindet seine juristische Position ausdrücklich mit Wirtschaftspolitik, technologischem Wettbewerb und nationaler Sicherheit.
🟨 WAS WASHINGTON TATSÄCHLICH VERTEIDIGT
Entscheidend ist, was die Regierung nicht sagt. Das DOJ erklärt nicht jede Nutzung geschützter Werke durch KI-Unternehmen für legal und erteilt auch keinen allgemeinen Freibrief für Trainingsdatensätze. Stattdessen zerlegt die Stellungnahme die Entstehung eines KI-Systems in drei rechtlich unterschiedliche Phasen: die Beschaffung des Materials, das eigentliche Training des Modells und die späteren Outputs, die ein fertiges System erzeugt.
Nach Auffassung des Justizministeriums kann jede dieser Phasen eigene Copyright-Fragen aufwerfen. Verteidigt wird vor allem die mittlere Stufe, also die Verarbeitung der Werke innerhalb des Trainings. Ob Daten zuvor rechtswidrig beschafft wurden oder ein fertiges Modell später geschützte Inhalte reproduziert, soll dagegen separat beurteilt werden. Für die Musikbranche ist genau diese Trennung von enormer Bedeutung.
🟨 DAS DOJ NENNT KI-TRAINING AUSSERORDENTLICH TRANSFORMATIV
Fair Use ist im amerikanischen Copyright-Recht keine pauschale Ausnahme, sondern eine Abwägung mehrerer Faktoren. Besonders wichtig sind der Zweck und Charakter einer Nutzung sowie ihre Auswirkungen auf den Markt des ursprünglichen Werkes. Das DOJ argumentiert nun, dass ein Artikel beim Modelltraining für einen grundsätzlich anderen Zweck verarbeitet werde als bei seiner ursprünglichen Veröffentlichung.
Ein Sprachmodell speichere einen Zeitungstext nach dieser Logik nicht, um ihn anschließend als Zeitung anzubieten. Das Material werde analysiert, damit das Modell Strukturen, Beziehungen und statistische Muster erlernen könne. Die Regierung bezeichnet diesen Vorgang deshalb als „extraordinarily transformative“ und verweist auf frühere Fair-Use-Entscheidungen, bei denen große Mengen geschützter Werke für neue technische oder analytische Zwecke verarbeitet wurden.
🟨 TRUMPS KI-POLITIK STEHT DIREKT HINTER DER POSITION
Die Stellungnahme kommt nicht überraschend. Bereits Trumps Executive Order vom Januar 2025 machte die technologische Führungsrolle der Vereinigten Staaten zum erklärten politischen Ziel und verlangte den Abbau von Hindernissen für amerikanische KI-Entwicklung. Eine weitere Executive Order vom Juni 2026 verband fortgeschrittene KI ausdrücklich mit wirtschaftlicher Stärke, Cybersecurity und nationaler Sicherheit.
Noch deutlicher wurde das Weiße Haus im National Policy Framework for Artificial Intelligence vom März 2026. Dort erklärte die Administration ausdrücklich, sie gehe davon aus, dass das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material nicht grundsätzlich gegen das Copyright verstoße. Gleichzeitig räumte das Dokument ein, dass Gerichte diese Frage entscheiden müssen, und warnte den Kongress davor, dem laufenden juristischen Prozess durch eine vorzeitige gesetzliche Festlegung vorzugreifen.
🟨 EINEN TAG SPÄTER WURDE AUS DER RECHTSPOSITION AUSSENPOLITIK
Am 2. September legte die Administration noch einmal nach. US-Handelsminister Howard Lutnick forderte bei einem technologiepolitischen G20-Treffen in North Carolina andere Staaten dazu auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die KI-Training mit geschützten Werken unter Fair-Use-Prinzipien ermöglichen. Damit bleibt die Argumentation nicht auf einen einzelnen Prozess in New York beschränkt, sondern wird sichtbar Teil einer umfassenderen amerikanischen KI-Strategie.
Washington betrachtet die Frage inzwischen als Standortthema. Zu strenge Lizenzanforderungen könnten nach dieser Logik amerikanische Unternehmen gegenüber internationalen Konkurrenten schwächen und den Aufbau leistungsfähiger Modelle verteuern. Für Rechteinhaber bedeutet das, dass sie nicht mehr nur gegen einzelne Unternehmen argumentieren, sondern zunehmend gegen eine politische Grundposition der amerikanischen Bundesregierung.
🟨 DER GEFÄHRLICHSTE PUNKT FÜR DIE MUSIKBRANCHE HEISST MARKET DILUTION
Besonders scharf geht das DOJ gegen eine Argumentation vor, die für Labels, Musikverlage und Künstler interessant geworden war. Bundesrichter Vince Chhabria hatte 2025 im Verfahren Kadrey gegen Meta zwar zugunsten von Meta entschieden, gleichzeitig aber ausführlich über mögliche Schäden durch eine massenhafte Produktion konkurrierender KI-Werke nachgedacht. Selbst wenn ein einzelner KI-Output kein bestehendes Werk kopiere, könnten Millionen künstlich erzeugter Bücher, Bilder oder Songs den Markt menschlicher Kreativer wirtschaftlich verwässern.
Diese sogenannte Market-Dilution-Theorie könnte Rechteinhabern helfen, Training und spätere Konkurrenz miteinander zu verbinden. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wenn ein Unternehmen geschützte Werke benötigt, um anschließend massenhaft Produkte zu erzeugen, die mit diesen Werken konkurrieren, könnte dieser spätere Markteffekt gegen Fair Use beim ursprünglichen Training sprechen. Für die Musikindustrie wäre das ein starkes Argument, weil KI-Musik unmittelbar auf denselben Streamingplattformen, Playlists und Märkten auftauchen kann wie menschlich produzierte Songs.
🟨 DAS JUSTIZMINISTERIUM GREIFT CHHABRIAS LOGIK FRONTAL AN
Genau diese Verbindung bezeichnet das DOJ nun als „deeply flawed“. Nach Ansicht der Regierung habe Chhabria Training und Output zu stark zu einem einzigen Vorgang zusammengezogen. Ein Trainingsprozess, der selbst keine Werke an die Öffentlichkeit verbreite, dürfe nicht allein deshalb seinen Fair-Use-Charakter verlieren, weil ein Nutzer des späteren Modells möglicherweise konkurrierende Inhalte erzeugt.
Für Rechteinhaber wäre eine solche Auslegung unangenehm. Sie könnten dann nicht einfach auf Millionen neuer KI-Songs zeigen und daraus ableiten, dass bereits das Training mit vorhandenen Aufnahmen rechtswidrig gewesen sein müsse. Sie müssten stärker beweisen, was bei der Beschaffung geschah, welche Werke tatsächlich verarbeitet wurden und ob konkrete Outputs geschützte Ausdruckselemente übernehmen oder Originalwerke rechtlich relevant ersetzen.
🟨 GENAU DIESES ARGUMENT HAT DIE MUSIKINDUSTRIE BEREITS AUFGEBAUT
Im Copyright-Verfahren von Musikverlagen gegen Anthropic hatten sich im Frühjahr mehrere große Branchenorganisationen eingeschaltet. Dazu gehörten unter anderem die Recording Industry Association of America, die National Music Publishers’ Association, die American Association of Independent Music und SoundExchange. Sie argumentierten, dass generative KI nicht losgelöst von ihren wirtschaftlichen Folgen betrachtet werden könne und dass ein realer Markt für Lizenzierung von Trainingsmaterial entstehe.
Die neue DOJ-Position trifft genau diese Konstruktion. Wenn ein potenzieller Lizenzmarkt nicht automatisch beweist, dass eine nicht lizenzierte Nutzung rechtswidrig ist, und wenn konkurrierende Outputs getrennt vom Training bewertet werden, verliert die Musikbranche zwei Argumente, mit denen sie Druck auf KI-Unternehmen ausüben möchte. Verloren ist der Kampf damit allerdings keineswegs.
🟨 ANTHROPIC ZEIGT WARUM DIE DREI PHASEN SO WICHTIG SIND
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music reichten Ende August eine neue Klage gegen Anthropic ein. Die Verlage werfen dem Entwickler von Claude vor, zehntausende geschützte Musikwerke, darunter Lyrics und Noten, ohne Genehmigung verwendet zu haben. Nach Darstellung der Kläger soll Material unter anderem über Torrents und andere nicht autorisierte Quellen beschafft worden sein. Anthropic weist die Vorwürfe zurück und will sich gegen die Klage verteidigen.
Die Klage ist gerade deshalb interessant, weil sie praktisch alle drei Ebenen der neuen DOJ-Systematik enthält. Die behauptete Beschaffung über nicht autorisierte Quellen betrifft die erste Stufe. Die Verwendung der Werke zur Entwicklung von Claude betrifft das Training. Die Behauptung, Claude könne geschützte Lyrics wiedergeben oder neue konkurrierende Texte erzeugen, betrifft die Output-Seite.
🟨 WASHINGTON HILFT ANTHROPIC DESHALB NUR BEI EINEM TEIL DES PROBLEMS
Selbst wenn ein Gericht die Fair-Use-Argumentation des Justizministeriums vollständig übernehmen würde, wären die übrigen Vorwürfe nicht erledigt. Eine möglicherweise rechtswidrige Beschaffung von Werken kann unabhängig davon geprüft werden, ob ihre spätere Verarbeitung im Training transformativ war. Gleiches gilt für konkrete Outputs, die geschützte Inhalte in rechtlich relevantem Umfang reproduzieren könnten.
Gerade Anthropic kennt diese Trennung bereits aus einem anderen Verfahren. Im Streit mit Buchautoren bewertete Richter William Alsup die Verwendung rechtmäßig erworbener Bücher zum Training als hochgradig transformativ, unterschied davon jedoch die Beschaffung millionenfach heruntergeladener Bücher aus Pirateriequellen. Anthropic einigte sich anschließend mit den Autoren auf einen Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar. Die Vorgeschichte zeigt, dass ein Unternehmen beim Training recht bekommen und bei der Herkunft seiner Daten trotzdem ein massives Problem haben kann.
🟨 BEI SUNO WIRD DIESE TRENNUNG NOCH KONKRETER
Universal Music Group und Sony Music Entertainment werfen Suno vor, geschützte Sound Recordings ohne Genehmigung für sein Musikmodell kopiert zu haben. Suno beruft sich seit Beginn des Verfahrens auf Fair Use. Für diese konkrete Trainingsfrage ist das DOJ-Dokument grundsätzlich günstige Munition, auch wenn es sich ausdrücklich mit geschriebenen Werken und Sprachmodellen beschäftigt und nicht mit Musikaufnahmen.
Genau diese Einschränkung darf nicht übersehen werden. Ein Gericht muss nicht automatisch annehmen, dass ein Urteil über Texte eins zu eins auf Musik übertragbar ist. Bei Aufnahmen spielen Klang, Performance, Melodie, Produktion und die mögliche Ähnlichkeit erzeugter Ergebnisse eine andere Rolle. Trotzdem arbeitet das amerikanische Fair-Use-Recht mit denselben gesetzlichen Faktoren, weshalb die Argumentation aus dem OpenAI-Verfahren auch in Musikprozessen aufmerksam gelesen werden dürfte.
🟨 DER STREAM-RIPPING-VORWURF GEGEN SUNO LIEGT AUSSERHALB DIESES SCHUTZS
Am 18. August erlaubte Bundesrichter F. Dennis Saylor IV Universal und Sony, ihre Suno-Klage um einen zusätzlichen Anspruch nach dem Digital Millennium Copyright Act zu erweitern. Die Labels behaupten, Suno habe Audio von YouTube heruntergeladen und dabei mit Werkzeugen wie YT-DL oder YT-DLP technische Maßnahmen der Plattform umgangen. Die entsprechend erweiterte Klageschrift wurde wenige Tage später eingereicht.
Suno bestreitet, dass daraus eine Haftung folgt. Entscheidend für den Trump-Artikel ist jedoch etwas anderes: Dieser Streit betrifft nicht primär die Frage, ob Training transformativ ist, sondern wie die Dateien überhaupt beschafft worden sein sollen. Genau diese erste Phase trennt das Justizministerium ausdrücklich vom Training und schützt sie mit seiner Stellungnahme nicht.
🟨 AUCH UNABHÄNGIGE MUSIKER GREIFEN SUNO AN MEHREREN STELLEN AN
Im Verfahren von Anthony „Tony“ Justice und weiteren unabhängigen Rechteinhabern gegen Suno entschied Richter Saylor am 20. August über einen Antrag des Unternehmens, Teile der Klage abzuweisen. Der Richter ließ sowohl einen Anspruch wegen angeblich unzulässiger abgeleiteter Werke als auch den DMCA-Vorwurf zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen weiterlaufen. Abgewiesen wurde dagegen ein Anspruch nach dem Verbraucherschutzrecht des Bundesstaates Tennessee.
Das Gericht hat damit nicht festgestellt, dass Suno diese Vorwürfe tatsächlich erfüllt hat. Es entschied lediglich, dass die entsprechenden Behauptungen in diesem frühen Verfahrensstadium ausreichend plausibel vorgetragen wurden, um weiter geprüft zu werden. Gerade diese Unterscheidung ist wichtig, weil in den laufenden KI-Verfahren Klagezulassung, Beweisaufnahme und endgültige Haftungsentscheidung häufig miteinander verwechselt werden.
🟨 JASON ISBELL UND DAVID LOWERY ÖFFNEN NOCH EINE WEITERE FRONT
Seit Ende August läuft gegen Suno außerdem eine vorgeschlagene Sammelklage von Musikern um Jason Isbell, David Lowery, Guy Forsyth und Eduardo Calle. Bemerkenswert ist, dass dieses Verfahren gerade keinen klassischen Copyright-Anspruch in den Mittelpunkt stellt. Die Musiker werfen Suno vor, ihre Namen, Identitäten und charakteristischen Merkmale kommerziell nutzbar zu machen, wenn Nutzer Musik erzeugen wollen, die mit bestimmten Künstlern verbunden wird.
Suno bezeichnet die Vorwürfe als unbegründet und verweist darauf, dass sein Dienst neue und originelle Musik ermöglichen solle. Unabhängig vom Ausgang zeigt das Verfahren, wie stark sich der KI-Streit inzwischen ausdifferenziert. Copyright beim Training, Datenbeschaffung, konkrete Outputs, Stimme, Name und Persönlichkeitsrechte entwickeln sich zu eigenen juristischen Feldern.
🟨 AUCH UDIO KANN DIE NEUE ARGUMENTATION GEBRAUCHEN
Udio verteidigt sein Modelltraining ebenfalls offensiv als Fair Use. In einem aktuellen Verfahren von Sony Music Entertainment über mehr als 30.000 Aufnahmen bezeichnete das Unternehmen die Verwendung geschützter Werke zum Training als klassischen Fall einer zulässigen transformativen Nutzung. Sony widerspricht und sieht darin eine massive nicht lizenzierte Verwertung seines Katalogs.
Die amerikanische Regierung entscheidet diesen Konflikt nicht. Sie liefert Udio jedoch dieselbe argumentative Grundlage wie OpenAI, Suno oder Anthropic: Das Training soll nach Möglichkeit als eigenständige transformative Nutzung betrachtet werden. Für eine Musikindustrie, die ihre Verfahren bewusst auch auf Marktfolgen und die Konkurrenz durch generierte Inhalte stützt, könnte genau das langfristig entscheidend werden.
🟨 TRUMP STELLT SICH DAMIT NICHT EINFACH GEGEN URHEBERRECHT
Die politische Position ist differenzierter, als die Schlagzeile zunächst vermuten lässt. Im National Policy Framework fordert das Weiße Haus ausdrücklich Schutz für Künstler, Autoren und Verlage vor KI-generierten Outputs, die geschützte Inhalte verletzen. Außerdem schlägt die Administration vor, Lizenzierungsmodelle oder kollektive Rechteverwaltung zu ermöglichen, über die Rechteinhaber mit KI-Unternehmen über Vergütung verhandeln können.
Was Washington ablehnt, ist eine automatische Schlussfolgerung, dass aus der Existenz eines Lizenzmarktes eine gesetzliche Pflicht zur Lizenzierung jedes Trainings entsteht. Die Regierung möchte freiwillige und kollektive Vergütungsmodelle ermöglichen, gleichzeitig aber verhindern, dass Gerichte daraus ableiten, unlizenzierte Trainingsnutzung müsse deshalb automatisch rechtswidrig sein.
🟨 DIE REGIERUNG WARNT SOGAR VOR EINEM KI-OLIGOPOL
Ein ungewöhnlicher Teil der DOJ-Argumentation betrifft die wirtschaftlichen Folgen verpflichtender Trainingslizenzen. Wenn Unternehmen für Milliarden einzelner Werke vorab Rechte erwerben müssten, könnten enorme Markteintrittskosten entstehen. Nach Ansicht der Regierung würde das möglicherweise gerade jene Technologiekonzerne stärken, die genügend Kapital besitzen, um riesige Lizenzpakete zu bezahlen.
Washington argumentiert deshalb, eine solche Struktur könne kleinere KI-Unternehmen aussperren und am Ende ein Oligopol weniger großer Modellanbieter fördern. Gleichzeitig würden besonders große Medienunternehmen mit riesigen Archiven überproportional von Lizenzzahlungen profitieren. Das ist eine bemerkenswerte Umkehr des bisherigen Arguments der Rechteinhaber, die Lizenzierung gerade als Voraussetzung für einen fairen Markt darstellen.
🟨 FÜR MUSIKER VERSCHWINDET DAS COPYRIGHT DESHALB NICHT
Kein Songwriter verliert durch die Stellungnahme des DOJ sein Copyright, kein Label verliert seine Rechte an einer Aufnahme und kein KI-Unternehmen hat plötzlich eine richterliche Erlaubnis erhalten, beliebige Musik zu kopieren. Das Dokument verändert zunächst die Argumentation innerhalb eines laufenden Verfahrens. Wie weit ein Gericht dieser Position folgt und ob dieselbe Logik auf Musikaufnahmen übertragen wird, ist offen.
Für Künstler bedeutet das dennoch, dass zukünftige Verfahren möglicherweise präziser geführt werden müssen. Die Frage „War mein Werk im Trainingsdatensatz?“ könnte allein weniger entscheidend werden. Wichtiger könnten Herkunft der Datei, technische Umgehung, konkrete Reproduktion, erkennbare Übernahme geschützter Bestandteile und nachweisbare Auswirkungen eines bestimmten Outputs werden.
🟨 DIE MUSIKBRANCHE MUSS IHRE STRATEGIE DESHALB NICHT AUFGEBEN, ABER SCHÄRFEN
Die Verfahren gegen Anthropic und Suno zeigen bereits, dass Rechteinhaber genau diesen Weg einschlagen. Statt alles auf die abstrakte Trainingsfrage zu setzen, greifen sie die Beschaffung von Daten, mögliche Piraterie, technische Umgehungen, Lyrics-Ausgaben und konkrete generierte Ergebnisse an. Hinzu kommen neue Verfahren zu Stimme, Identität und Persönlichkeitsrechten.
Sollte sich Washingtons Linie bei der Trainingsfrage durchsetzen, könnten diese zusätzlichen Angriffspunkte noch wichtiger werden. Der Copyright-Kampf würde dann nicht verschwinden, sondern sich stärker auf konkrete Handlungen verlagern. Für KI-Unternehmen wäre das ein Teilerfolg, aber kein Freibrief.
🟨 DIE TRUMP-ADMINISTRATION HAT DIE VERHANDLUNGSMACHT VERSCHOBEN
Die vielleicht wichtigste Folge liegt zunächst außerhalb des Gerichtssaals. Wenn KI-Unternehmen damit rechnen können, dass nicht lizenzierte Trainingsnutzung häufiger als Fair Use behandelt wird, sinkt der juristische Druck, allein wegen des Trainings umfassende Lizenzverträge abzuschließen. Damit verändert sich auch die wirtschaftliche Ausgangslage zwischen Technologieunternehmen und Rechteinhabern.
Gleichzeitig bleiben freiwillige Deals attraktiv. Sie können Rechtsrisiken reduzieren, Zugriff auf hochwertige Metadaten und Kataloge sichern und Unternehmen vor jahrelangen Verfahren schützen. Die Frage lautet deshalb nicht automatisch, ob KI-Firmen künftig gar nichts bezahlen, sondern wofür sie bezahlen und welche Rechte tatsächlich Gegenstand einer Lizenz werden.
🟨 DAS LETZTE WORT HABEN WEITERHIN DIE GERICHTE
Die Regierung hat ihre Position ungewöhnlich deutlich gemacht, aber sie kann Fair Use nicht per Erklärung neu definieren. Die entscheidenden Verfahren laufen vor unabhängigen Bundesgerichten, und unterschiedliche Werkarten, Trainingsmethoden und Datenquellen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Ein Urteil zugunsten eines Sprachmodells bedeutet deshalb nicht automatisch einen Sieg für einen Musikgenerator.
Trotzdem ist der 1. September 2026 ein wichtiger Moment. Die größte politische Macht der Vereinigten Staaten sagt nun offen, dass sie breite Möglichkeiten für KI-Training als Teil amerikanischer Technologiepolitik betrachtet. Für Musiker, Labels und Verlage bedeutet das nicht das Ende ihrer Rechte, aber sehr wahrscheinlich einen härteren und komplizierteren Kampf darum, an welcher Stelle des KI-Prozesses diese Rechte tatsächlich durchgesetzt werden können.