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ZWEI SEKUNDEN, 27 JAHRE STREIT: DER BGH ZIEHT EINE NEUE GRENZE BEIM SAMPLING

Moses Pelham darf das berühmte Kraftwerk-Sample für Nutzungen seit Juni 2021 als Pastiche verwenden. Das Urteil stärkt kreative Weiterverarbeitung, macht fremde Beats aber keineswegs frei verfügbar.

Text: WILD Redaktion ·

ZWEI SEKUNDEN, 27 JAHRE STREIT: DER BGH ZIEHT EINE NEUE GRENZE BEIM SAMPLING

Zwei Sekunden aus Kraftwerks „Metall auf Metall“ haben fast drei Jahrzehnte deutsche und europäische Gerichte beschäftigt. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Moses Pelhams konkrete Nutzung für den Zeitraum seit Juni 2021 unter die Pastiche-Schranke fallen kann. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für Sampling, Remix und moderne Musikkultur, aber kein Freifahrtschein zum Kopieren fremder Aufnahmen.

Zwei Sekunden Musik haben gereicht, um einen der hartnäckigsten Urheberrechtsstreite der deutschen Musikgeschichte auszulösen. Seit 1999 beschäftigt die Übernahme einer kurzen Rhythmussequenz aus Kraftwerks „Metall auf Metall“ die Gerichte. Inzwischen waren mehrfach der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof mit dem Fall befasst.

Am 3. September 2026 hat der Bundesgerichtshof nun einen weiteren entscheidenden Punkt geklärt. Für Nutzungen seit dem 7. Juni 2021 ist das konkrete Sampling nach Auffassung des Gerichts durch die sogenannte Pastiche-Schranke des § 51a Urheberrechtsgesetz gedeckt. Die Revision der Kraftwerk-Seite blieb in diesem Punkt ohne Erfolg.

Das Urteil ist für Produzenten, Musiker, Remixer und die gesamte digitale Kreativwirtschaft relevant. Es bedeutet allerdings etwas wesentlich Komplexeres als die schnelle Schlagzeile „Sampling ist jetzt erlaubt“.

🟨 ALLES BEGINNT MIT „METALL AUF METALL“

Kraftwerk veröffentlichte „Metall auf Metall“ 1977 auf dem Album „Trans Europa Express“. Rund zwanzig Jahre später entstand „Nur mir“, komponiert von Moses Pelham und Martin Haas und aufgenommen mit Sabrina Setlur.

Für die Produktion wurde eine ungefähr zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus der Kraftwerk-Aufnahme elektronisch übernommen. Die Sequenz wurde verändert und als wiederkehrender Loop in den neuen Song integriert.

Genau darin liegt ein entscheidender rechtlicher Unterschied zu einem Musiker, der lediglich einen ähnlichen Rhythmus selbst nachspielt. Beim Sampling wird nicht nur eine musikalische Idee aufgegriffen, sondern tatsächlich ein Teil einer bereits existierenden Tonaufnahme verwendet.

Die Kraftwerk-Seite sah darin eine Verletzung ihrer Rechte. 1999 begann ein Rechtsstreit, der sich anschließend durch zahlreiche Instanzen ziehen sollte.

🟨 AUS ZWEI SEKUNDEN WIRD EIN FALL FÜR EUROPA

Was danach geschah, ist für einen Streit um eine so kurze Tonsequenz außergewöhnlich. Der Fall wanderte mehrfach durch deutsche Gerichte, erreichte das Bundesverfassungsgericht und wurde dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Dabei ging es längst nicht mehr nur um Kraftwerk und Moses Pelham. An diesem Verfahren wurde eine grundsätzlichere Frage verhandelt: Wie weit reicht das Recht an einer bestehenden Tonaufnahme und wie viel vorhandenes Material darf ein anderer Künstler verwenden, wenn daraus eine neue künstlerische Arbeit entsteht?

Diese Frage betrifft nicht nur Hip-Hop. Sampling, Remix, Mashups, elektronische Produktion und digitale Bearbeitung gehören heute selbstverständlich zu moderner Musikproduktion.

Der Fall „Metall auf Metall“ wurde deshalb zu einem der wichtigsten europäischen Verfahren über die Grenze zwischen dem Schutz bestehender Aufnahmen und der Freiheit neuer Kunst.

🟨 WARUM ZWEI SEKUNDEN NICHT AUTOMATISCH FREI SIND

Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus der bisherigen Rechtsprechung lautet: Es gibt keine allgemeine Zwei-Sekunden-Regel. Ein Sample wird nicht automatisch legal, nur weil es besonders kurz ist.

Auch ein sehr kleiner Ausschnitt kann grundsätzlich geschützte Rechte an einer Tonaufnahme berühren. Bereits der Europäische Gerichtshof hatte 2019 im Zusammenhang mit demselben Verfahren klargestellt, dass die Übernahme selbst eines kurzen Audiofragments grundsätzlich in das Recht des Tonträgerherstellers eingreifen kann, wenn das Fragment im neuen Werk wiedererkennbar bleibt.

Wird ein übernommenes Fragment dagegen so verändert, dass es beim Hören nicht mehr wiedererkennbar ist, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen. Damit war aber noch nicht geklärt, ob ein erkennbares Sample unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem ohne vorherige Zustimmung zulässig sein kann.

Genau dort kommt der Pastiche ins Spiel.

🟨 SEIT 2021 GIBT ES DEN PASTICHE IM DEUTSCHEN URHEBERRECHT

Am 7. Juni 2021 trat eine neue Fassung des deutschen Urheberrechts in Kraft. § 51a UrhG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung veröffentlichter Werke zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches.

Pastiche klingt zunächst nach einem Begriff aus Kunsttheorie oder Literaturwissenschaft. Für moderne digitale Kreativkultur kann diese Vorschrift jedoch erhebliche Bedeutung haben.

Der Gesetzgeber hatte bei der Reform ausdrücklich moderne Formen kultureller Weiterverarbeitung im Blick. Dazu gehören unter anderem Remix, Mashup, Fan Art, Memes und auch Sampling.

Die Grundidee dahinter ist, dass Kultur nicht isoliert entsteht. Künstler reagieren auf bestehende Kunst, übernehmen Stilmittel, zitieren, kombinieren, verändern und stellen bekannte Elemente in neue Zusammenhänge.

Die Einführung von § 51a beantwortete allerdings noch nicht eindeutig, wie weit diese Freiheit reicht.

🟨 DER EUGH MUSSTE ERST KLÄREN, WAS EIN PASTICHE IST

Der Bundesgerichtshof legte deshalb erneut Fragen zum Pastiche-Begriff dem Europäischen Gerichtshof vor. Im April 2026 formulierte der EuGH genauer, welche Anforderungen an eine solche Nutzung gestellt werden können.

Eine neue Schöpfung darf an bestehende Werke erinnern und geschützte Elemente daraus verwenden. Gleichzeitig muss sie sich wahrnehmbar vom Ausgangswerk unterscheiden und einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog mit diesem herstellen.

Dieser Dialog kann unterschiedliche Formen annehmen. Möglich sind etwa eine Hommage, eine erkennbare stilistische Bezugnahme oder eine humoristische beziehungsweise kritische Auseinandersetzung.

Entscheidend ist aber, dass nicht jede irgendwie veränderte Kopie automatisch zum Pastiche wird. Die Ausnahme soll kreative Weiterverarbeitung ermöglichen, nicht das Recht an bestehenden Werken bedeutungslos machen.

Ein Plagiat wird deshalb nicht dadurch legal, dass es nachträglich als Pastiche bezeichnet wird.

🟨 BEIM PASTICHE ZÄHLT DAS ERKENNBARE ERGEBNIS

Interessant ist auch, dass die innere Absicht des Produzenten nicht allein entscheidend ist. Niemand muss während einer Produktion ausdrücklich gedacht haben, einen juristisch definierten Pastiche zu erschaffen.

Wichtiger ist, ob der Charakter der Bezugnahme im neuen Werk erkennbar wird. Das Ausgangsmaterial und das neue Werk müssen in einer nachvollziehbaren künstlerischen Beziehung zueinander stehen.

Das ist für die Praxis durchaus relevant, denn kreative Prozesse entstehen selten entlang juristischer Fachbegriffe. Gleichzeitig verhindert dieser Ansatz, dass sich ein Produzent allein durch eine spätere Behauptung auf die Ausnahme berufen kann.

Entscheidend bleibt die konkrete Gestaltung des neuen Werks.

🟨 WARUM „NUR MIR“ DIESE HÜRDE NIMMT

Bei „Nur mir“ wurde die Rhythmussequenz nicht lediglich unter einen nahezu identischen neuen Titel gelegt. Nach den Feststellungen der Gerichte wurde sie verändert und in einen anderen musikalischen Zusammenhang überführt.

Die elektronische Kraftwerk-Sequenz taucht in einem Hip-Hop-Stück auf. Gleichzeitig bleibt das Ausgangsmaterial für Kenner erkennbar.

Genau in dieser Verbindung sahen die Gerichte eine ausreichende künstlerische Auseinandersetzung mit dem ursprünglichen Werk. Die Verwendung wurde damit nicht als bloßes technisches Kopieren verstanden, sondern als Bestandteil einer neuen musikalischen Gestaltung.

Der Bundesgerichtshof hat nun bestätigt, dass die Nutzung seit dem 7. Juni 2021 im konkreten Fall als Pastiche zulässig ist. Das ist ein wichtiger Erfolg für Pelham in diesem Teil des Verfahrens, aber keine allgemeine Freigabe von Sampling.

🟨 DIE GEFÄHRLICHSTE FALSCHE SCHLUSSFOLGERUNG

Wer aus dem Urteil ableitet, man dürfe nun grundsätzlich zwei Sekunden aus jedem beliebigen Song übernehmen, versteht die Entscheidung falsch. Der BGH hat weder zwei Sekunden noch irgendeine andere feste Länge freigegeben.

Es gibt keine Regel nach dem Muster: Eine Sekunde ist legal, fünf Sekunden sind illegal. Auch technische Veränderungen reichen nicht automatisch aus.

Ein Sample schneller oder langsamer zu machen, die Tonhöhe zu verändern, einen Filter darüberzulegen oder es durch Effekte zu schicken, macht daraus noch keinen Pastiche.

Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend ist, was übernommen wurde, wie dieses Material eingesetzt wird und welche erkennbare kreative Beziehung zwischen dem neuen Werk und dem Ausgangsmaterial entsteht.

Für Produzenten bedeutet das: Das Urteil erweitert den Raum für kreative Bezugnahme, beseitigt aber keineswegs das Risiko ungeklärter Samples.

🟨 EIN SAMPLE, ABER MEHRERE RECHTSLAGEN

Besonders ungewöhnlich ist, dass dieselbe Aufnahme im Laufe des Verfahrens je nach Zeitraum unterschiedlich bewertet wurde. Der Grund dafür liegt nicht nur in wechselnden Gerichtsentscheidungen, sondern auch darin, dass sich das Urheberrecht während dieser fast drei Jahrzehnte selbst verändert hat.

Für ältere Nutzungszeiträume galten andere rechtliche Voraussetzungen als heute. Der Zeitraum zwischen Ende 2002 und Juni 2021 wurde anders beurteilt als die Nutzung seit Einführung der neuen Pastiche-Regelung.

Im aktuellen BGH-Verfahren ging es deshalb nur noch um den Zeitraum seit dem 7. Juni 2021. Für diesen Abschnitt hatte bereits das Oberlandesgericht Hamburg die Klage der Kraftwerk-Seite abgewiesen.

Diese Bewertung hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Dass ein identisches Sample abhängig vom Nutzungszeitpunkt unterschiedliche rechtliche Folgen haben kann, wirkt zunächst paradox, zeigt aber, wie stark sich das europäische und deutsche Urheberrecht seit den 1990er Jahren verändert hat.

🟨 DER STREIT IST NOCH NICHT VOLLSTÄNDIG BEENDET

Mit dem Urteil vom 3. September 2026 ist die gesamte Geschichte dennoch nicht vollständig abgeschlossen. Beim Bundesverfassungsgericht ist weiterhin eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die einen früheren Nutzungszeitraum betrifft.

Damit bleibt ein Teil der jahrzehntelangen juristischen Auseinandersetzung weiterhin offen. Für aktuelle Produktionen ist die neue BGH-Entscheidung trotzdem besonders relevant, weil sie die heutige Rechtslage seit Einführung des § 51a UrhG betrifft.

Damit wird sehr konkret sichtbar, wie deutsche Gerichte die europäischen Vorgaben zum Pastiche auf Sampling anwenden.

🟨 FÜR HIP-HOP GEHT ES UM MEHR ALS EINE PRODUKTIONSTECHNIK

Sampling gehört seit Jahrzehnten zur kulturellen DNA des Hip-Hop. Dabei geht es häufig gerade nicht darum, einen Klang möglichst perfekt zu verstecken.

Der Wiedererkennungswert kann Teil der künstlerischen Aussage sein. Alte Soul-Aufnahmen, Funk-Breaks, Jazz-Fragmente und elektronische Sounds werden aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang herausgelöst und in eine neue musikalische Umgebung gestellt.

Aus vorhandener Musik entsteht dadurch eine neue Beziehung zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Genau hier steht das Urheberrecht vor einer schwierigen Aufgabe.

Es muss Rechteinhaber davor schützen, dass ihre Aufnahmen einfach wirtschaftlich übernommen werden. Gleichzeitig darf es moderne Kunstformen nicht praktisch unmöglich machen.

Der Pastiche versucht, zwischen diesen Interessen einen rechtlichen Raum zu schaffen.

🟨 AUCH REMIXES UND MASHUPS SIND NICHT AUTOMATISCH LEGAL

Die Bedeutung reicht deshalb weit über klassischen Hip-Hop hinaus. Moderne Musikproduktion arbeitet ständig mit vorhandenen kulturellen Elementen.

Remixe, Mashups, Reworks und andere Formen der Transformation sind durch digitale Werkzeuge einfacher geworden als je zuvor. Trotzdem fällt nicht jede Bearbeitung automatisch unter § 51a UrhG.

Ob eine Nutzung eine Lizenz benötigt oder sich auf eine gesetzliche Schranke berufen kann, hängt weiterhin von ihrer konkreten Gestaltung und den übernommenen Inhalten ab.

Der Pastiche eröffnet einen Raum für kreative Weiterverarbeitung. Er löscht das Urheberrecht nicht.

🟨 UND WAS BEDEUTET DAS FÜR KI-MUSIK?

Hier muss besonders sauber getrennt werden. Das Kraftwerk-Pelham-Urteil entscheidet nicht darüber, ob urheberrechtlich geschützte Musik ohne Zustimmung zum Training generativer KI-Systeme verwendet werden darf.

Es entscheidet ebenfalls nicht darüber, wann ein von einer KI erzeugter Song bestehende Melodien, Stimmen oder Aufnahmen rechtswidrig übernimmt. Training eines KI-Modells, Generierung eines neuen Songs und die direkte Verwendung eines konkreten Samples sind unterschiedliche rechtliche Vorgänge.

Trotzdem berührt der Fall eine Frage, die durch KI-Musik noch wichtiger wird: Wann entsteht aus vorhandenem Material tatsächlich etwas Neues und wann wird lediglich geschützter Inhalt reproduziert?

Je stärker Musikproduktion mit Stem-Separation, automatisierter Bearbeitung, Generierung, Remix und Transformation arbeitet, desto häufiger wird diese Grenze künftig eine Rolle spielen.

Das Pelham-Urteil beantwortet die KI-Fragen nicht. Es zeigt aber, wie kompliziert die Abgrenzung zwischen vorhandener und neuer Kunst bereits ohne generative Systeme ist.

🟨 DIE RECHTE DER URSPRÜNGLICHEN KÜNSTLER VERSCHWINDEN NICHT

Bei aller Diskussion über Kunstfreiheit darf eine Seite nicht vergessen werden. Eine Aufnahme entsteht durch Musiker, Produzenten, Studios und häufig erhebliche Investitionen.

Urheberrechte und Leistungsschutzrechte sollen verhindern, dass andere diese Leistungen beliebig wirtschaftlich verwerten können. Wenn jede bestehende Aufnahme ohne Erlaubnis als kostenloses Rohmaterial benutzt werden dürfte, würde dieser Schutz erheblich an Bedeutung verlieren.

Genau deshalb versucht das Recht einen Ausgleich. Kreative Auseinandersetzung soll möglich bleiben, bloße Übernahme aber nicht automatisch erlaubt werden.

Das macht die Grenze kompliziert, denn zwischen künstlerischer Bezugnahme und Kopie lässt sich keine Stoppuhr legen.

🟨 ZWEI SEKUNDEN HABEN MUSIKRECHT GESCHICHTE GESCHRIEBEN

Als Moses Pelham in den 1990er Jahren diese Rhythmussequenz verwendete, konnte niemand ahnen, welche juristische Reise daraus entstehen würde.

Aus zwei Sekunden Kraftwerk wurden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Der Fall hat damit Fragen aufgeworfen, die inzwischen weit über eine einzelne Hip-Hop-Produktion hinausreichen.

Wem gehört ein Klang? Wann darf bestehende Kunst Bestandteil einer neuen Schöpfung werden? Wie viel Transformation ist notwendig und wann wird aus kreativer Bezugnahme eine unzulässige Übernahme?

Der Bundesgerichtshof hat diese Fragen am 3. September 2026 nicht für jede denkbare Musikproduktion endgültig beantwortet. Aber eine Grenze ist deutlich sichtbarer geworden.

Sampling kann Pastiche sein. Sampling ist deshalb noch lange nicht automatisch frei.