WILD

WILD Deep Dive

22 TAGE SPÄTER: KOMCA ZIEHT BEI KI-MUSIK DIE NOTBREMSE

Erst öffnete Südkoreas größte Musikverwertungsgesellschaft die Tür für KI-unterstützte Werke. Drei Wochen später zieht sie ihre eigenen Regeln wieder zurück.

Text: Andreas Arndt ·

22 TAGE SPÄTER: KOMCA ZIEHT BEI KI-MUSIK DIE NOTBREMSE

Erst öffnete Südkoreas größte Musikverwertungsgesellschaft die Tür für KI-unterstützte Werke. Drei Wochen später zieht sie ihre eigenen Regeln wieder zurück.

27.08.2026

Es hätte ein Modell für den zukünftigen Umgang mit KI-Musik werden können. Anfang August führte die Korea Music Copyright Association, kurz KOMCA, erstmals konkrete Regeln ein, nach denen Musik mit künstlicher Intelligenz nicht mehr grundsätzlich von ihrer Rechteverwaltung ausgeschlossen werden sollte.

Entscheidend war nicht länger, ob KI überhaupt verwendet wurde, sondern wie groß der menschliche kreative Anteil an einem Werk war. Wer Text, Komposition oder Arrangement wesentlich und eigenständig geprägt hatte, sollte den menschlich geschaffenen Anteil auch dann anmelden können, wenn innerhalb des Produktionsprozesses KI eingesetzt worden war.

Gerade einmal 22 Tage später ist dieses Modell wieder gestoppt. Am 25. August beschloss der Vorstand von KOMCA, die entsprechenden Änderungen an den Regeln für die Anmeldung musikalischer Werke und an den Bedingungen des Copyright-Treuhandvertrags zurückzunehmen.

Neue Anträge auf dieser Grundlage werden zunächst nicht weiterbearbeitet. Bereits erfolgte Registrierungen aus diesem kurzen Zeitraum sollen überprüft beziehungsweise erneut behandelt werden. Was zunächst nach einer verwaltungstechnischen Korrektur klingt, ist in Wahrheit eine Grundsatzfrage: Wer darf festlegen, wie viel menschliche Kreativität notwendig ist, damit ein Werk innerhalb des Musikrechte-Systems anerkannt wird?

VOM NULL-PROZENT-MODELL ZUR HYBRIDEN REALITÄT

Um die Bedeutung dieser Kehrtwende zu verstehen, muss man einige Monate zurückgehen. Seit März 2025 fuhr KOMCA eine ausgesprochen harte Linie. Werke sollten nur angemeldet werden können, wenn sie vollständig aus menschlicher kreativer Arbeit entstanden waren.

Nach Berichten über die damalige Regelung bedeutete das praktisch: KI durfte bei der kreativen Entstehung eines Werkes keine wesentliche Rolle spielen. Selbst kleinere KI-Funktionen konnten theoretisch problematisch werden.

Diese Haltung wurde mit der Entwicklung moderner Produktionssoftware zunehmend schwer durchzuhalten. KI steckt längst nicht mehr ausschließlich in Plattformen, die komplette Songs aus einem Prompt erzeugen. Intelligente Funktionen finden sich inzwischen in Arrangement-Tools, Audiobearbeitung, Stimmenverarbeitung, Mastering, Kompositionshilfen und vielen anderen Bereichen moderner Musikproduktion.

Eine Regel, die jede Form von KI gleichbehandelt, unterscheidet kaum zwischen einem Künstler, der einen vollständigen Song generieren lässt, und einem Musiker, der ein KI-Werkzeug innerhalb eines ansonsten eigenständig entwickelten Produktionsprozesses verwendet.

Genau deshalb änderte KOMCA Ende Juli ihre internen Regeln. Der Vorstand verabschiedete am 28. Juli entsprechende Änderungen, am 3. August 2026 traten sie in Kraft.

Der neue Ansatz war deutlich differenzierter. KI durfte verwendet werden, solange ein menschlicher Kreativer bei Text, Komposition oder Arrangement eine substantielle und führende Rolle übernommen hatte. Vollständig durch KI erzeugte Musik ohne wesentliche menschliche Bearbeitung blieb dagegen ausgeschlossen.

PLÖTZLICH MUSSTE DER KÜNSTLER SEINEN WORKFLOW ERKLÄREN

KOMCA ging dabei wesentlich weiter als eine einfache Frage nach dem Motto „KI benutzt, ja oder nein?“. Wer ein KI-unterstütztes Werk anmelden wollte, sollte offenlegen, welches KI-System verwendet wurde, welche Bereiche des Werkes betroffen waren und welche kreativen Leistungen tatsächlich vom Menschen stammten.

Damit entstand beinahe eine Art Produktionsprotokoll für hybride Musik. Ein Künstler sollte erklären können, ob beispielsweise eine Melodie generiert, später vollständig verändert, ein Arrangement vorgeschlagen oder lediglich ein bestimmter Produktionsschritt mit KI bearbeitet worden war.

Gleichzeitig musste dargestellt werden, welche Entscheidungen, Strukturen und kreativen Elemente tatsächlich eigenständig entwickelt wurden. Für hybride Produzenten wäre damit nicht das verwendete Werkzeug entscheidend gewesen, sondern die nachweisbare menschliche Gestaltung des Ergebnisses.

Bei Zweifeln konnte die Prüfung noch wesentlich tiefer gehen. KOMCA durfte zusätzliche Nachweise verlangen. Dazu gehörten unter anderem DAW-Projektdateien, Bearbeitungsverläufe, Noten, Prompt-Aufzeichnungen und Protokolle der KI-Generierung.

Damit rückte plötzlich nicht mehr nur das fertige Audiomaterial in den Mittelpunkt der Rechteverwaltung. Auch die Frage, wie ein Song entstanden ist, konnte entscheidend werden.

SUNO, UDIO UND CO. MACHEN DIE FRAGE KOMPLIZIERTER

Gerade bei heutigen KI-Musiksystemen ist diese Unterscheidung wichtig. Ein Titel kann vollständig aus einem einzigen Prompt entstehen. Ein Künstler kann aber ebenso zahlreiche Ergebnisse erzeugen, einzelne Elemente auswählen, Strukturen verändern, eigene Texte einsetzen, Harmonien ersetzen, Parts neu generieren und das Material anschließend innerhalb einer DAW weiterproduzieren.

Zwischen diesen beiden Extremen liegen unzählige Arbeitsweisen. Genau deshalb wird der Begriff „KI-generierte Musik“ zunehmend unscharf.

Ein komplett automatisch erzeugter Song und eine aufwendig bearbeitete Hybridproduktion können technisch denselben Ausgangspunkt haben, kreativ aber völlig unterschiedliche Prozesse darstellen. Das neue KOMCA-Modell versuchte genau diese Grauzone abzubilden.

Entscheidend sollte sein, ob der menschliche Beitrag substanziell, eigenständig und führend war. Damit wäre das koreanische Modell näher an der tatsächlichen Produktionsrealität vieler heutiger Musiker gewesen als ein pauschales Verbot jeder KI-Nutzung.

Doch genau diese Definition wurde zum politischen Problem.

NACH NUR EINER WOCHE BEGINNT DER WIDERSTAND

Bereits am 10. August, nur eine Woche nach Inkrafttreten der neuen Regeln, wurde die Diskussion politisch. Die südkoreanische Abgeordnete Kim Jae-won, selbst ehemalige Sängerin, kritisierte, dass eine private Verwertungsgesellschaft eine derart grundlegende Frage nicht praktisch vorentscheiden sollte.

Der Kern der Kritik war nicht, dass jede Nutzung künstlicher Intelligenz automatisch abzulehnen sei. Es ging vielmehr um die Zuständigkeit.

Wenn KOMCA festlegt, welcher menschliche Anteil ausreicht, damit ein KI-unterstütztes Werk innerhalb des Rechte- und Tantiemensystems anerkannt wird, schafft die Gesellschaft faktisch einen Standard. Gleichzeitig existiert aber noch kein abschließend geklärter gesetzlicher Rahmen, der genau diese Grenze verbindlich definiert.

Am 18. August folgte der nächste Schritt. Das südkoreanische Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus übermittelte KOMCA die Auffassung, dass diese Frage nicht isoliert innerhalb der Musikbranche entschieden werden sollte.

Eine breitere Diskussion innerhalb des gesamten Kultur- und Kunstsektors sei notwendig. Denn dieselben Probleme entstehen längst auch bei Bildern, Film, Literatur und anderen kreativen Bereichen.

Nur eine Woche später war das Experiment vorerst beendet.

25. AUGUST: KOMCA ZIEHT DIE REGELN ZURÜCK

Auf seiner achten Vorstandssitzung des Jahres beschloss KOMCA am 25. August, die KI-bezogenen Änderungen wieder zurückzunehmen. Betroffen sind sowohl die Regeln zur Anmeldung und Registrierung musikalischer Werke als auch Teile der Bedingungen, über die Urheber ihre Rechte der Gesellschaft zur Verwaltung anvertrauen.

KOMCA begründet diesen Schritt damit, dass ein zukünftiger Standard gemeinsam mit Parlament, Regierung, Musikindustrie und weiteren Beteiligten entwickelt werden soll.

Es geht also nicht darum, die Diskussion zu beenden. Sie soll vielmehr aus der alleinigen Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaft heraus auf eine breitere politische und gesellschaftliche Ebene gehoben werden.

KOMCA-Präsident Lee Si-ha machte deutlich, dass die Gesellschaft die Forderung nach einer umfassenderen Debatte akzeptiere. Ziel sei ein Regelwerk, das von einem größeren Teil der Kulturbranche getragen werde und später möglicherweise zu einer nationalen rechtlichen beziehungsweise institutionellen Lösung führen könne.

Die Regeln wurden also nicht zurückgenommen, weil plötzlich bewiesen worden wäre, dass hybride KI-Musik grundsätzlich keinen menschlichen Urheber haben kann. Sie wurden zurückgenommen, weil die Frage wer diese Grenze festlegen darf politisch größer geworden ist als die Verwertungsgesellschaft selbst.

WAS PASSIERT MIT DEN SONGS AUS DIESEN 22 TAGEN?

Besonders kompliziert wird die Situation für Künstler, die das kurze Zeitfenster zwischen dem 3. und 25. August bereits genutzt haben. Nach Angaben aus Korea werden neue beziehungsweise noch nicht abgeschlossene Anmeldungen zunächst zurückgestellt, bis eine neue Regelung gefunden wurde.

Für Werke, deren Anmeldung unter dem inzwischen zurückgezogenen System bereits abgeschlossen wurde, soll eine erneute Behandlung beziehungsweise ein Verfahren zur Rücknahme erfolgen.

Das macht die Kehrtwende für betroffene Musiker besonders ungewöhnlich. Ein Werk konnte Anfang August nach einem offiziell eingeführten Verfahren akzeptiert werden und wenige Wochen später wieder in einer völlig anderen Situation stehen.

KOMCA kündigte gleichzeitig an, Kontrollen gegen falsche Angaben fortzusetzen. Die Gesellschaft will auch ohne das zurückgezogene Modell verhindern, dass vollständig KI-generierte Werke als menschliche Kompositionen angemeldet werden und dadurch Tantiemen aus einem System erhalten, das für menschliche Rechteinhaber geschaffen wurde.

Interessant ist außerdem, dass die Einführung der Regeln offenbar bereits Auswirkungen auf bestehende Angaben hatte. KOMCA berichtete von Fällen, in denen vollständig KI-generierte Werke freiwillig offengelegt wurden. Teilweise sollen bereits erhaltene Tantiemen freiwillig zurückgezahlt worden sein.

VOLLSTÄNDIG KI BLEIBT DRAUSSEN

Eine Sache ändert sich durch die Rücknahme ausdrücklich nicht: Vollständig durch KI erzeugte Werke ohne substanzielle menschliche kreative Leistung bleiben von der KOMCA-Treuhandregistrierung ausgeschlossen.

Das ist wichtig, denn die aktuelle Entwicklung lässt sich leicht als komplette Kehrtwende beim Umgang mit KI-Musik missverstehen. Tatsächlich geht es um einen deutlich engeren Punkt.

KOMCA zieht nicht die gesamte Grenze zwischen KI und Mensch neu. Die Gesellschaft nimmt zunächst ihre eigene Definition zurück, unter welchen Voraussetzungen ein hybrides Werk mit menschlicher Beteiligung akzeptiert werden kann.

Damit fällt KOMCA faktisch auf eine vorsichtigere Position zurück, während die endgültige Regelung politisch ausgearbeitet werden soll. Für Künstler bedeutet das vorerst allerdings wieder mehr Unsicherheit.

Wer mit generativen Werkzeugen arbeitet und gleichzeitig umfangreiche eigene kreative Leistungen einbringt, besitzt derzeit nicht mehr das klare Verfahren, das Anfang August eingeführt wurde.

ES GEHT NICHT NUR UM COPYRIGHT

Auch sprachlich ist Vorsicht wichtig. KOMCA ist keine staatliche Behörde, die endgültig darüber entscheidet, ob ein Werk nach südkoreanischem Recht überhaupt urheberrechtlichen Schutz besitzen kann.

Die Korea Music Copyright Association ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie verwaltet Rechte, registriert Werke innerhalb ihres Systems und verteilt entsprechende Einnahmen.

Wenn KOMCA einen Song nicht in die eigene Treuhandverwaltung aufnimmt, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass ein Gericht diesem Werk jede denkbare urheberrechtliche Position aberkennen würde.

Genau diese Unterscheidung geht in vielen internationalen Schlagzeilen verloren. Trotzdem besitzt die Entscheidung enormes Gewicht, denn für Songwriter und Komponisten ist die Möglichkeit, Werke innerhalb eines solchen Systems anzumelden und Nutzungsvergütungen abzurechnen, wirtschaftlich von großer Bedeutung.

Eine interne Registrierungsregel wirkt deshalb praktisch weit über ein einfaches Formular hinaus.

DIE EIGENTLICHE FRAGE: WAS IST „SUBSTANZIELL“?

Genau an diesem Begriff entscheidet sich ein großer Teil der gesamten Debatte. Was bedeutet eigentlich ein substanzieller menschlicher Beitrag?

Ist ein selbst geschriebener Text genug, wenn Melodie, Stimme und Arrangement generiert wurden? Ist eine selbst komponierte Melodie ausreichend, wenn das gesamte klangliche Ergebnis anschließend durch KI entsteht?

Was passiert, wenn ein Künstler eine generierte Komposition zerlegt, große Teile ersetzt und daraus innerhalb seiner DAW ein praktisch neues Arrangement erstellt?

Oder nehmen wir den umgekehrten Fall: Ein Musiker spielt sämtliche Instrumente selbst ein, schreibt Text und Akkorde, verwendet anschließend aber eine KI-Stimme als Leadgesang. Ist der Song dadurch überwiegend menschlich, obwohl das Element, das Hörer am deutlichsten wahrnehmen, künstlich erzeugt wurde?

Für all diese Konstellationen gibt es keine einfache mathematische Formel. Genau deshalb war das Dokumentationsmodell von KOMCA so interessant.

Statt einen festen Prozentwert für menschliche Kreativität festzulegen, sollte im Einzelfall nachvollziehbar werden, was der Mensch tatsächlich gemacht hat.

DIE DAW-DATEI KÖNNTE ZUM BEWEISSTÜCK WERDEN

Die kurzzeitig geltenden koreanischen Regeln zeigen möglicherweise bereits, wohin sich die gesamte Branche entwickeln könnte. Kreative könnten ihre Arbeitsprozesse künftig stärker dokumentieren müssen.

Projektdateien, MIDI-Spuren, Textentwürfe, Versionen, eigene Aufnahmen, Prompts und Bearbeitungsschritte könnten irgendwann eine ähnliche Bedeutung erhalten wie klassische Nachweise über die Entstehung eines Werkes.

Früher interessierte bei der Anmeldung eines Songs vor allem, wer Text und Komposition geschrieben hatte. In einer Welt generativer Systeme könnte zusätzlich die Frage entstehen, wie genau diese Elemente entstanden sind.

Wer künstliche Intelligenz als Werkzeug verwendet, könnte deshalb langfristig sogar einen Vorteil davon haben, seinen kreativen Prozess nachvollziehbar zu dokumentieren. Nicht weil jeder Musiker künftig seinen kompletten Studiotag archivieren sollte, sondern weil sich bei einem Streit zeigen lässt, welche Entscheidungen, Aufnahmen oder Kompositionen tatsächlich von ihm stammen.

Die Ironie dabei: Ausgerechnet ein Werkzeug, das kreative Arbeit vereinfachen soll, könnte gleichzeitig zu einer deutlich detaillierteren Dokumentation kreativer Arbeit führen.

DAS KOREANISCHE PROBLEM WIRD NICHT IN KOREA BLEIBEN

Südkorea steht mit dieser Frage nicht allein. Australien hat gerade neue Kriterien dafür eingeführt, welche Aufnahmen in den offiziellen ARIA Charts als ausreichend menschlich gelten. Luminate baut gleichzeitig ein System auf, mit dem vollständig KI-generierte Musik innerhalb professioneller Branchendaten erkannt und gekennzeichnet werden soll.

Streamingdienste, Labels und Vertriebe entwickeln ebenfalls neue Metadaten und Richtlinien. Überall entsteht damit dieselbe Grundfrage, nur an unterschiedlichen Stellen der Musikindustrie.

Bei ARIA lautet sie: Darf dieser Song in die Charts?

Bei Luminate lautet sie: Wie erkennen wir, dass ein Song KI-generiert ist?

Bei KOMCA lautet sie: Welcher menschliche Beitrag reicht aus, damit Rechte innerhalb unseres Systems verwaltet werden können?

Je stärker diese Systeme miteinander verbunden werden, desto wichtiger werden gemeinsame Definitionen. Ein Künstler kann kaum sinnvoll arbeiten, wenn dieselbe Produktion auf einer Plattform als menschlich, bei einer Verwertungsgesellschaft als problematisch und bei einer Chartorganisation als nicht ausreichend menschlich eingestuft wird.

AUS TRANSPARENZ DARF KEINE BESTRAFUNG WERDEN

Dabei entsteht noch ein anderes Problem. Je komplizierter die Regeln werden, desto größer wird möglicherweise der Anreiz, KI-Nutzung schlicht nicht offenzulegen.

Genau das wäre wahrscheinlich das schlechteste Ergebnis jeder Transparenzinitiative. Ein Künstler, der ehrlich dokumentiert, dass er generative Werkzeuge verwendet hat, darf langfristig nicht automatisch schlechter gestellt werden als jemand, der dieselben Werkzeuge nutzt und darüber schweigt.

Ein funktionierendes System muss deshalb zwischen ehrlicher hybrider Arbeit und dem bewussten Verschleiern vollständig automatisierter Produktionen unterscheiden können.

KOMCAs August-Modell hatte zumindest versucht, dieses Problem über Transparenz zu lösen. KI-Nutzung sollte nicht automatisch das Ende einer Anmeldung bedeuten. Stattdessen sollte offengelegt werden, wo KI verwendet wurde und wo die kreative Leistung des Menschen lag.

Dass dieses Modell nun gestoppt wurde, bedeutet nicht zwingend, dass die Idee gescheitert ist. Es bedeutet vor allem, dass Südkorea eine solche Regel nicht mehr ausschließlich einer einzelnen Verwertungsgesellschaft überlassen will.