Der EU AI Act kommt jetzt wirklich
Was KI-Musiker bei Songs, Musikvideos, Covers und Social Media kennzeichnen müssen, und was nicht
Text: Andreas Arndt ·

Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte. In der Musikszene sorgt das für erhebliche Verwirrung. Muss jetzt jeder Suno-Song markiert werden? Braucht jedes KI-Cover einen Hinweis? Und was gilt bei YouTube, TikTok, Facebook, Instagram oder DistroKid?
Seit Monaten kursieren immer neue Behauptungen über den europäischen AI Act.
„Ab August muss jede KI-Musik gekennzeichnet werden.“
„Jedes KI-generierte Cover braucht einen Warnhinweis.“
„Wer Suno nutzt, muss das künftig überall offenlegen.“
„Spotify wird automatisch alle KI-Songs markieren.“
„KI-Musikvideos ohne Kennzeichnung werden verboten.“
Ein Teil davon beruht auf echten Regeln. Ein anderer Teil vermischt EU-Recht, Plattformrichtlinien, Distributor-Vorgaben und freiwillige Branchenstandards miteinander.
Das Ergebnis ist Unsicherheit.
Deshalb klärt WILD die wichtigsten Fragen anhand des europäischen Gesetzestextes, der aktuellen Leitlinien der EU-Kommission und der offiziellen Vorgaben großer Plattformen.
Die wichtigste Erkenntnis vorweg:
Der EU AI Act führt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jede Nutzung künstlicher Intelligenz ein.
Er unterscheidet zwischen den Pflichten der KI-Anbieter, den Pflichten professioneller Nutzer, täuschend echten Deepfakes, redaktionellen Texten, rein unterstützenden KI-Funktionen und eindeutig künstlerischen Werken.
Und genau auf diese Unterschiede kommt es an.
Zuerst eine wichtige Korrektur zum Datum
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Acts gelten nicht seit dem 1. August 2026, sondern ab dem 2. August 2026.
Der AI Act selbst trat bereits 2024 in Kraft. Seine einzelnen Vorschriften werden jedoch schrittweise anwendbar. Artikel 50 regelt unter anderem die Erkennbarkeit KI-generierter Inhalte und die Offenlegung bestimmter Deepfakes und Texte.
Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem europäischen Markt angeboten wurden, gibt es bei der technischen Markierung ihrer Ausgaben eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Für bereits vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte besteht grundsätzlich keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht. Die EU-Kommission empfiehlt eine freiwillige Kennzeichnung aber dort, wo sie sinnvoll und praktisch möglich ist.
Wer muss überhaupt etwas tun?
Der AI Act unterscheidet vor allem zwischen zwei Gruppen.
1. Anbieter eines KI-Systems
Ein Anbieter, im Gesetz „Provider“ genannt, entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bietet es unter eigenem Namen an.
Dazu können Unternehmen gehören, die Bildgeneratoren, Textmodelle, Musikgeneratoren, KI-Stimmen oder Videomodelle bereitstellen.
Auch Anbieter außerhalb der Europäischen Union können unter den AI Act fallen, wenn die Ergebnisse ihres Systems in der EU verwendet werden.
Diese Anbieter müssen generierte oder manipulierte Inhalte grundsätzlich so ausgeben, dass sie maschinenlesbar als KI-Inhalte erkannt werden können.
Das bedeutet zum Beispiel:
* eingebettete Metadaten
* technische Herkunftsnachweise
* Content Credentials
* robuste maschinenlesbare Markierungen
* andere technische Erkennungsverfahren
Das ist nicht automatisch dasselbe wie ein sichtbarer Schriftzug auf einem Albumcover.
Der Anbieter soll seine Inhalte technisch erkennbar machen. Der Musiker muss deshalb nicht zwangsläufig selbst ein großes „AI GENERATED“ auf jede Grafik schreiben.
2. Professionelle Nutzer eines KI-Systems
Ein Nutzer kann nach dem AI Act als „Deployer“ gelten, wenn er ein KI-System im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt.
Die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung ist grundsätzlich ausgenommen.
Wer gelegentlich privat ein KI-Bild erstellt und es ohne wirtschaftlichen oder beruflichen Zusammenhang postet, fällt deshalb nicht automatisch unter dieselben Verpflichtungen wie ein Unternehmen, eine Agentur, ein professioneller Musiker oder ein kommerzieller Content Creator.
Die EU-Kommission erklärt jedoch, dass eine Tätigkeit als professionell angesehen werden kann, wenn damit regelmäßig wirtschaftliche Vorteile erzielt werden oder sie Bestandteil einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit ist.
Für unabhängige Musiker bedeutet das:
Wer Musik veröffentlicht, Einnahmen erzielt, Merchandise verkauft, Werbung schaltet, Dienstleistungen anbietet oder dauerhaft als Künstler auftritt, sollte vorsichtshalber davon ausgehen, dass seine Tätigkeit nicht mehr rein privat ist.
Das bedeutet aber noch immer nicht, dass jede KI-Nutzung sichtbar markiert werden muss.
Entscheidend bleibt, welcher Inhalt erzeugt wurde und wie er eingesetzt wird.
Was genau ist ein Deepfake?
Der Begriff wird momentan viel zu weit verwendet.
Nicht jedes KI-Bild ist ein Deepfake.
Nicht jedes Musikvideo mit künstlichen Figuren ist ein Deepfake.
Nicht jede KI-Stimme ist automatisch ein Deepfake.
Der AI Act definiert einen Deepfake als KI-generierten oder KI-manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der einer existierenden oder plausibel existierenden Person, einem Objekt, Ort, Ereignis oder einer Einrichtung so stark ähnelt, dass der Inhalt fälschlich echt oder wahr erscheinen kann.
Dafür müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:
Der Inhalt muss einen hohen Grad an Ähnlichkeit besitzen.
Das dargestellte Motiv muss existieren, plausibel existieren oder real existiert haben können.
Und der Inhalt muss geeignet sein, beim Publikum einen falschen Eindruck von Echtheit oder Wahrheit hervorzurufen.
Der Kontext spielt dabei ausdrücklich eine Rolle.
Ein Publikum erwartet bei einem Science-Fiction-Musikvideo nicht unbedingt eine dokumentarische Abbildung der Realität. Ein vermeintliches Nachrichtenvideo mit einer realistischen politischen Rede wird dagegen eher als authentisch verstanden.
Die EU-Kommission nennt Hintergründe, Spezialeffekte sowie übliche technische Vor- und Nachbearbeitung bei Filmproduktionen als Beispiele, die nicht automatisch den falschen Eindruck echter Ereignisse erzeugen.
Muss ein Suno-Song auf Spotify gekennzeichnet werden?
Nach dem AI Act allein: nicht automatisch.
Artikel 50 enthält keine allgemeine Vorschrift, nach der jeder KI-generierte Musiktitel auf Spotify, Apple Music, Deezer oder Amazon Music für Hörer sichtbar als KI-Musik markiert werden muss.
Zwar muss der Anbieter eines generativen Audiosystems seine Ausgaben grundsätzlich maschinenlesbar erkennbar machen. Das ist jedoch zunächst eine technische Pflicht des Anbieters.
Für Musiker entsteht eine sichtbare Offenlegungspflicht insbesondere dann, wenn ein KI-generierter oder manipulierter Audioinhalt als Deepfake gilt, beispielsweise weil eine reale Stimme täuschend echt nachgebildet oder eine tatsächlich nie entstandene Aufnahme als authentisch dargestellt wird.
Ein gewöhnlicher KI-Song mit einer erfundenen Stimme, einer nicht real existierenden Sängerfigur und einem eindeutig künstlerischen Kontext ist nicht automatisch ein Deepfake.
Anders kann es aussehen, wenn eine KI-Stimme gezielt wie ein realer Künstler klingt und der Eindruck entsteht, diese Person habe den Song tatsächlich gesungen.
Praxisbeispiel
Ein Song wird mit einer eigenständigen KI-Stimme produziert, die keiner bekannten Person zugeordnet wird.
AI Act: keine automatische sichtbare Deepfake-Kennzeichnung.
Ein Song wird so erzeugt, dass er täuschend echt wie eine Aufnahme eines bekannten Sängers klingt.
AI Act: Kennzeichnung kann erforderlich sein, zusätzlich können Persönlichkeits-, Urheber- und Plattformrechte verletzt sein.
Wichtig ist außerdem:
Spotify, Apple Music oder ein Distributor dürfen eigene, weitergehende Regeln einführen. Diese Plattformregeln gelten unabhängig davon, ob der AI Act selbst eine sichtbare Kennzeichnung verlangt.
DistroKid fragt inzwischen ausdrücklich nach KI-Anteilen
DistroKid akzeptiert weiterhin Musik, die mit KI-Werkzeugen erstellt wurde. Der Vertrieb verlangt jedoch, dass die notwendigen Rechte vorhanden sind, keine fremden Stimmen oder Identitäten ohne Zustimmung imitiert werden, keine Rechte verletzt werden und keine massenhafte Spam-Produktion erfolgt.
Beim Upload fragt DistroKid inzwischen, ob Teile des Titels durch KI erzeugt wurden.
Dabei wird unterschieden zwischen:
* KI-generierten Liedtexten
* KI-komponierter Musik
* vollständig KI-generiertem Audio
* teilweise KI-generiertem Audio
* menschlichem Künstlerprofil oder KI-Persona
Diese Angaben können nachträglich ergänzt oder verändert werden. DistroKid erklärt, dass entsprechende KI-Credits derzeit unter anderem an Spotify und Apple Music weitergegeben und dort sichtbar gemacht werden können.
DistroKid stellt zugleich klar, dass klassische Hilfsfunktionen nicht unbedingt als generative KI-Credits angegeben werden müssen.
Dazu zählen beispielsweise:
* Tonhöhenkorrektur
* Auto-Tune
* KI-unterstütztes Mixing
* KI-unterstütztes Mastering
* sonstige unterstützende Produktionsabläufe
Der entscheidende Unterschied lautet:
Hat KI tatsächlich kreative Bestandteile erzeugt, oder hat sie nur eine menschlich erstellte Aufnahme technisch bearbeitet?
Das ist keine direkte Folge des EU AI Acts allein. Es ist eine zusätzliche Vorgabe des Vertriebs und der angeschlossenen Streamingdienste.
Muss ein mit ChatGPT oder Midjourney erstelltes Albumcover gekennzeichnet werden?
In vielen Fällen nicht sichtbar.
Ein künstlerisches Albumcover mit einer erfundenen Landschaft, abstrakten Formen, surrealen Figuren oder einem fiktiven Szenario ist nicht automatisch ein Deepfake.
Der AI Act verlangt keine allgemeine sichtbare Kennzeichnung sämtlicher generierter Bilder.
Der Anbieter des Bildgenerators muss seine Ausgaben technisch maschinenlesbar markieren, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der professionelle Nutzer muss ein Bild sichtbar offenlegen, wenn es sich um einen Deepfake handelt.
Beispiel 1
Ein futuristisches Cover zeigt eine vollständig erfundene Stadt auf einem fremden Planeten.
Voraussichtliche Einordnung: kein Deepfake, keine allgemeine sichtbare Kennzeichnung nach Artikel 50 erforderlich.
Beispiel 2
Ein Cover zeigt den eigenen Künstler als offensichtlich stilisierte Comicfigur.
Voraussichtliche Einordnung: normalerweise kein täuschend echter Deepfake, sofern niemand den Eindruck erhält, es handle sich um eine authentische Fotografie.
Beispiel 3
Ein fotorealistisches Cover zeigt einen realen Künstler gemeinsam mit einer berühmten Person, obwohl diese Begegnung nie stattgefunden hat.
Voraussichtliche Einordnung: Deepfake-Risiko, sichtbare Offenlegung sinnvoll und möglicherweise verpflichtend.
Beispiel 4
Ein Cover zeigt den Künstler in einer fotorealistischen Szene, die klar als Fantasy oder künstlerische Inszenierung erkennbar ist.
Voraussichtliche Einordnung: stark vom Kontext abhängig. Ist die Szene eindeutig fiktional, kann sie außerhalb des Deepfake-Begriffs liegen. Könnte sie als authentisches Foto missverstanden werden, sollte gekennzeichnet werden.
Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Deepfakes sieht der AI Act keine vollständige Befreiung vor. Die Offenlegung darf jedoch so gestaltet werden, dass die Präsentation und der Genuss des Werkes nicht unnötig beeinträchtigt werden.
Das kann beispielsweise ein diskreter Hinweis im Begleittext, in den Credits, in der Beschreibung oder im Abspann sein.
Muss das Cover auf Facebook oder Instagram markiert werden?
Hier müssen zwei Ebenen getrennt werden:
1. der EU AI Act
2. Metas eigene Plattformregeln
Meta verlangt nach seinen aktuellen Regeln eine Offenlegung über das dafür vorgesehene KI-Werkzeug, wenn Nutzer fotorealistische Videos oder realistisch klingende Audiodateien veröffentlichen, die mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Meta verwendet außerdem eigene technische Erkennungssysteme und kennzeichnet einen erweiterten Bereich von Bild-, Audio- und Videoinhalten automatisch.
Für ein gewöhnliches KI-Albumcover gilt daher:
Ein abstraktes, illustriertes oder klar fiktionales Cover muss nach dem AI Act nicht automatisch als Deepfake gekennzeichnet werden.
Meta kann das Bild trotzdem technisch als KI-Inhalt erkennen und mit einem Hinweis versehen.
Bei einem realistischen Bild einer echten Person oder einem realistisch klingenden KI-Audio sollte die KI-Offenlegungsfunktion genutzt werden.
Eine automatische Plattformkennzeichnung bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt rechtswidrig ist. Sie informiert zunächst nur über die Entstehungsweise.
Was gilt für Musikvideos auf YouTube?
YouTube verlangt bereits unabhängig vom europäischen AI Act eine Offenlegung, wenn Inhalte realistisch wirken und durch KI wesentlich erzeugt oder verändert wurden.
Creator können beim Upload angeben, dass ein Video KI-generierte oder bedeutend veränderte Inhalte enthält. YouTube zeigt dann einen entsprechenden Hinweis in den Informationen zum Video.
Entscheidend ist erneut nicht jede beliebige KI-Nutzung, sondern der realistische oder inhaltlich bedeutende Charakter der Veränderung.
YouTube nennt unter anderem Inhalte, die offenlegungspflichtig sein können, wenn:
* eine reale Person scheinbar etwas sagt oder tut, was nie passiert ist
* ein reales Ereignis oder ein realer Ort verfälscht wird
* eine realistisch wirkende Szene erzeugt wird, die tatsächlich nie stattgefunden hat
* realistisch klingendes Audio synthetisch erstellt wurde
YouTube kann Inhalte selbst kennzeichnen. Wiederholte unterlassene Offenlegung kann nach den Plattformregeln zu Maßnahmen führen, darunter eine nachträgliche Kennzeichnung, Einschränkungen bei der Monetarisierung oder weitere Sanktionen.
Praxisbeispiele für Musikvideos:
Offensichtliche KI-Animation
AI Act: In der Regel keine Deepfake-Kennzeichnung erforderlich, wenn eindeutig erkennbar ist, dass es sich um eine Animation oder ein fiktionales Werk handelt.
YouTube: Eine Offenlegung ist normalerweise nicht notwendig, wenn der Inhalt klar unrealistisch und nicht geeignet ist, als echte Aufnahme missverstanden zu werden.
Surreales oder experimentelles Art-Pop-Video
AI Act: Meist keine Kennzeichnungspflicht als Deepfake, solange keine realen Personen oder Ereignisse täuschend echt verfälscht werden.
YouTube: Die Einordnung hängt vom Realismus ab. Offensichtlich künstlerische oder abstrakte Darstellungen müssen normalerweise nicht gekennzeichnet werden.
Fotorealistischer digitaler Künstler oder Avatar
AI Act: Es kommt auf die Wirkung an. Erscheint die Figur wie eine echte Person und könnte das Publikum über ihre Existenz getäuscht werden, kann eine Offenlegung erforderlich sein.
YouTube: Bei realistisch wirkenden synthetischen Personen sollte der Inhalt als verändert oder synthetisch gekennzeichnet werden.
Die eigene Person an einem künstlich erzeugten Ort
AI Act: Abhängig vom Kontext. Eine klar erkennbare Fantasy-Szene ist normalerweise unproblematischer als ein Bild oder Video, das wie eine authentische Aufnahme eines realen Ereignisses wirkt.
YouTube: Bei fotorealistischer Darstellung und einer Szene, die tatsächlich nie stattgefunden hat, sollte die KI-Offenlegung genutzt werden.
Eine berühmte Person singt einen Song, den sie nie aufgenommen hat
AI Act: Sehr wahrscheinlich ein Deepfake, wenn Gesicht oder Stimme täuschend echt nachgebildet werden.
YouTube: Offenlegung erforderlich. Zusätzlich können Persönlichkeitsrechte, das Recht an der Stimme und weitere Plattformregeln verletzt sein. Eine Kennzeichnung macht die Nutzung nicht automatisch erlaubt.
Ein erfundenes Konzert mit einem realen Künstler
AI Act: Sehr wahrscheinlich kennzeichnungspflichtig, wenn das Video wie eine echte Konzertaufnahme wirkt.
YouTube: Offenlegung erforderlich. Je nach Verwendung und Zustimmung kann der Inhalt zusätzlich entfernt werden.
Farbkorrektur, Schnitt oder gewöhnliche Nachbearbeitung
AI Act: Keine Deepfake-Kennzeichnung erforderlich, solange die Bearbeitung nicht die Bedeutung des Inhalts täuschend verändert.
YouTube: Normalerweise keine Offenlegung als synthetischer Inhalt notwendig.
YouTube betont außerdem, dass Personen die Entfernung synthetischer Inhalte beantragen können, wenn Gesicht oder Stimme täuschend echt nachgeahmt werden. Bei der Prüfung spielen unter anderem Erkennbarkeit, Realismus sowie Satire oder Parodie eine Rolle.
Was gilt auf TikTok?
TikTok verlangt, dass realistische KI-generierte Bilder, Audios und Videos gekennzeichnet werden.
Die Plattform bietet dafür eine eigene Einstellung und kann Inhalte zusätzlich automatisch markieren. TikTok verwendet unter anderem Content Credentials und weitere technische Erkennungsverfahren.
Creators können einen KI-Hinweis direkt über das TikTok-Werkzeug, über Text im Video, einen Sticker oder eine Beschreibung hinzufügen.
TikTok macht zugleich deutlich, dass bestimmte Inhalte auch mit Kennzeichnung unzulässig bleiben können. Dazu gehören beispielsweise täuschende politische oder kommerzielle Aussagen realer Personen und bestimmte unerlaubte Nachahmungen privater Personen.
Beispiele
Ein offensichtlich animierter KI-Clip zu einem Song:
Kennzeichnung: nach TikToks Pflicht nicht zwingend, wenn er klar unrealistisch ist. Freiwillige Offenlegung bleibt möglich.
Ein fotorealistischer Sänger, der tatsächlich nicht existiert:
Kennzeichnung: sinnvoll und bei realistischer Wirkung nach TikTok regelmäßig erforderlich.
Eine bekannte Person, die scheinbar den eigenen Song lobt oder bewirbt:
Kennzeichnung reicht möglicherweise nicht aus. Der Inhalt kann unabhängig davon verboten sein.
Eine mit KI veränderte reale Person, die etwas tut, das nie passiert ist:
Kennzeichnung erforderlich.
TikTok hat 2026 erneut bestätigt, dass realistischer KI-Inhalt gekennzeichnet werden muss und Plattformnutzer künftig stärker steuern können, wie häufig ihnen KI-Inhalte empfohlen werden.
Was ist mit Facebook Reels, Instagram Reels und YouTube Shorts?
Das Format spielt für die Grundfrage keine entscheidende Rolle.
Ein kurzes Video kann genauso ein Deepfake sein wie ein längeres Musikvideo.
Maßgeblich ist:
* Wirkt es realistisch?
* Zeigt es eine existierende oder plausible Person, einen Ort oder ein Ereignis?
* Kann es als authentisch missverstanden werden?
* Wird eine echte Stimme nachgeahmt?
* Besteht ein künstlerischer Kontext, der für das Publikum klar erkennbar ist?
Bei realistischen KI-Inhalten sollten die jeweiligen Plattformwerkzeuge zur Offenlegung genutzt werden.
Bei eindeutig fiktionalen, abstrakten oder stilisierten Werken besteht nach dem AI Act nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnungspflicht.
Allerdings darf eine Plattform freiwillig weitergehende Regeln durchsetzen.
Müssen KI-generierte Songtexte gekennzeichnet werden?
Nach Artikel 50 in der Regel nicht.
Die besondere Offenlegungspflicht für KI-generierte Texte betrifft Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen.
Dazu gehören beispielsweise:
* Politik
* öffentliche Sicherheit
* Gesundheit
* Justiz
* Umwelt
* Wirtschaft
* Wissenschaft
* gesellschaftlich relevante Kulturthemen
Ein Liedtext, Gedicht, Roman, fiktionaler Monolog oder gewöhnlicher Werbetext fällt nicht automatisch unter diese Regelung.
Ein Songtext muss deshalb nicht allein deshalb nach dem AI Act gekennzeichnet werden, weil KI bei der Formulierung geholfen hat.
Auch hier können Distributor-Credits oder freiwillige Branchenstandards dennoch eine Angabe verlangen.
DistroKid betrachtet KI-generierte Liedtexte ausdrücklich als möglichen KI-Credit.
Müssen WILD-Artikel als KI-Texte markiert werden?
Das hängt von der redaktionellen Arbeitsweise ab.
Artikel 50 sieht eine Offenlegungspflicht für KI-generierte oder manipulierte Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse vor.
Es gibt jedoch eine entscheidende Ausnahme:
Wenn der Text einer echten menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterliegt und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt, muss er nach dieser Bestimmung nicht als KI-generierter Text gekennzeichnet werden.
Die EU-Kommission verlangt dabei mehr als eine oberflächliche Rechtschreibprüfung.
Eine echte menschliche Kontrolle umfasst beispielsweise:
* Prüfung des Inhalts
* Überprüfung von Aussagen
* Quellenkontrolle
* Änderungen am Text
* Entscheidung über Aufbau und Gewichtung
* Genehmigung oder Ablehnung
* Übernahme der rechtlichen Verantwortung
Eine bloße Grammatikprüfung, Rechtschreibkorrektur oder automatische Formatierung reicht nicht aus.
Für WILD bedeutet das:
Wenn ein Artikel recherchiert, geprüft, redaktionell verändert und von einer verantwortlichen Person freigegeben wird, entsteht keine automatische Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.
Eine Redaktion darf KI als Werkzeug nutzen.
Sie darf nur nicht ungeprüft automatisierte Texte über öffentliche Themen veröffentlichen und anschließend so tun, als habe eine journalistische Kontrolle stattgefunden.
Muss man ChatGPT bei Songbeschreibungen, Künstlerbios oder Pressemitteilungen erwähnen?
Nach dem AI Act normalerweise nicht pauschal.
Eine Künstlerbiografie, eine Songbeschreibung oder ein Pressetext ist in den meisten Fällen kein Deepfake und nicht zwingend ein Text, der die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informiert.
Eine allgemeine sichtbare Kennzeichnungspflicht entsteht deshalb nicht allein durch die Nutzung eines Textmodells.
Trotzdem bleiben andere Regeln bestehen:
* keine falschen Tatsachen über reale Personen
* keine erfundenen Auszeichnungen
* keine erfundenen Chartplatzierungen
* keine irreführenden Pressezitate
* keine falschen Kooperationen
* keine Täuschung über Identitäten
Der AI Act ersetzt weder das Wettbewerbsrecht noch das Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht oder Plattformrichtlinien.
Was ist mit Logic Pro, Auto-Tune, Stem Separation und KI-Mastering?
Nicht jede KI-Funktion ist generative KI im Sinne einer Kennzeichnungspflicht.
Der AI Act nimmt Funktionen aus, die lediglich eine unterstützende Rolle bei üblicher Bearbeitung übernehmen.
Dazu können je nach konkreter Anwendung gehören:
* Rauschreduzierung
* Tonhöhenkorrektur
* Mastering-Assistenten
* Lautstärkeanpassung
* Timing-Korrektur
* Stem Separation
* technische Restaurierung
* übliche Bild- und Videokorrekturen
Die EU-Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung nicht greift, wenn ein System lediglich eine unterstützende Funktion für Standardbearbeitungen übernimmt.
Auch DistroKid unterscheidet zwischen generativ erzeugten kreativen Bestandteilen und rein unterstützenden Produktionsfunktionen. KI-gestütztes Mixing, Mastering und Pitch Correction benötigen dort nach aktueller Auskunft keine KI-Credits.
Was ist mit KI-Stimmen?
KI-Stimmen gehören zu den sensibelsten Bereichen.
Eine vollständig erfundene Stimme ist nicht automatisch problematisch.
Kritisch wird es, wenn eine KI-Stimme:
* eine konkrete reale Person imitiert
* täuschend echt klingt
* ohne Zustimmung verwendet wird
* beim Publikum eine falsche Zuordnung hervorruft
* für Werbung, politische Aussagen oder kommerzielle Empfehlungen eingesetzt wird
* als angebliche Originalaufnahme einer realen Person präsentiert wird
Dann können mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig betroffen sein:
* AI Act
* Persönlichkeitsrecht
* Recht an der Stimme
* Wettbewerbsrecht
* Urheberrecht
* Plattformregeln
* mögliche Vertragsrechte
Die Kennzeichnung macht eine unerlaubte Stimmenkopie nicht automatisch legal.
Ein Hinweis wie „KI-generiert“ beseitigt keine fehlende Zustimmung.
Was gilt für virtuelle Künstlerfiguren?
Eine künstliche Künstlerfigur ist nicht automatisch verboten.
Sie kann als fiktionales Projekt, Avatar oder visuelles Konzept eingesetzt werden.
Problematisch wird es, wenn sie:
* wie eine konkrete reale Person aussieht
* deren Stimme übernimmt
* eine falsche Identität vortäuscht
* Fans über die Existenz eines Menschen täuscht
* angebliche biografische Erlebnisse als wahr verkauft
* reale Beziehungen, Auftritte oder Aussagen erfindet
Eine klar fiktive Figur kann dagegen als künstlerisches Konzept auftreten.
Plattformen könnten solche Profile dennoch gesondert kennzeichnen oder bei Verifizierungen anders behandeln.
Das ist keine unmittelbare Kennzeichnungspflicht aus dem AI Act, sondern kann Teil der jeweiligen Plattformstrategie sein.
Der große WILD-Praxischeck
Suno-Song mit einer eigenständigen fiktiven Stimme
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Meistens nein.
Zusätzliche Plattformregeln: Möglich. Distributor und Streamingdienst können eigene KI-Angaben verlangen.
Song mit einer täuschend kopierten Prominentenstimme
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Sehr wahrscheinlich ja.
Zusätzliche Plattformregeln: Ja. Der Inhalt kann trotz Kennzeichnung verboten sein, wenn keine Zustimmung der betroffenen Person vorliegt.
KI-generierter Songtext
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Normalerweise nein.
Zusätzliche Plattformregeln: Ein Distributor kann einen KI-Credit verlangen.
KI-unterstütztes Mastering
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Nein.
Zusätzliche Plattformregeln: In der Regel ebenfalls keine Kennzeichnung notwendig, solange KI nur unterstützend eingesetzt wurde.
KI-gestützte Stem-Separation
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Nein.
Zusätzliche Plattformregeln: Normalerweise keine Angabe erforderlich, sofern keine neuen kreativen Inhalte generiert wurden.
Abstraktes oder eindeutig fiktionales KI-Albumcover
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Normalerweise nein.
Zusätzliche Plattformregeln: Facebook, Instagram oder andere Plattformen können es technisch als KI-Inhalt erkennen und automatisch markieren.
Fotorealistisches Cover mit einer realen Person in einer erfundenen Szene
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Abhängig davon, ob es als authentische Fotografie oder als klare Kunstinszenierung verstanden wird.
Zusätzliche Plattformregeln: Ja, bei realistischer Wirkung kann eine Plattform eine Offenlegung verlangen.
Offensichtliches Fantasy-Musikvideo
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Meistens nein.
Zusätzliche Plattformregeln: Eine freiwillige Kennzeichnung kann möglich sein, ist bei klar unrealistischen Inhalten aber häufig nicht vorgeschrieben.
Realistisches Video einer echten Person bei einer erfundenen Handlung
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Ja.
Zusätzliche Plattformregeln: Ja. Außerdem können Persönlichkeitsrechte betroffen sein.
Virtueller, eindeutig fiktiver Sänger
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Meistens nein, sofern keine reale Person nachgeahmt und keine falsche menschliche Identität vorgetäuscht wird.
Zusätzliche Plattformregeln: Möglich. Streamingdienste können virtuelle Künstlerprofile gesondert behandeln.
KI-Zeitungsartikel ohne menschliche Prüfung
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Ja, wenn der Text die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informieren soll.
Zusätzliche Plattformregeln: Möglich.
KI-unterstützter Artikel mit echter redaktioneller Prüfung
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Nein, wenn ein Mensch den Inhalt tatsächlich kontrolliert, bearbeitet, freigibt und die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Zusätzliche Plattformregeln: Eine freiwillige Offenlegung bleibt möglich.
KI-generiertes YouTube-Musikvideo mit realistischen Szenen
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Abhängig davon, ob Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt dargestellt werden.
Zusätzliche Plattformregeln: YouTube verlangt bei realistisch wirkenden synthetischen oder wesentlich veränderten Szenen häufig eine Offenlegung.
Realistisches TikTok-Video mit einer synthetischen Person
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Häufig ja, wenn die Person oder Handlung als echt missverstanden werden könnte.
Zusätzliche Plattformregeln: TikTok verlangt für realistische KI-Inhalte eine Kennzeichnung.
KI-Cover als Facebook- oder Instagram-Post
Sichtbare Kennzeichnung nach dem AI Act: Meistens nein, sofern es kein täuschend echter Deepfake ist.
Zusätzliche Plattformregeln: Meta kann das Bild automatisch erkennen und mit einem KI-Hinweis versehen. Bei realistischen Darstellungen echter Personen sollte die Offenlegungsfunktion verwendet werden.
Zehn Mythen über den AI Act
Mythos 1: Ab dem 2. August muss jeder KI-Song gekennzeichnet werden
Falsch.
Es gibt keine pauschale sichtbare Kennzeichnungspflicht für jede KI-Musik.
Mythos 2: Jedes KI-Cover braucht einen Warnhinweis
Falsch.
Entscheidend ist, ob es sich um einen täuschend echten Deepfake handelt.
Mythos 3: Künstler sind grundsätzlich nicht betroffen
Falsch.
Wer KI beruflich oder wirtschaftlich nutzt, kann als Deployer gelten.
Mythos 4: Privatpersonen müssen immer kennzeichnen
Falsch.
Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung ist grundsätzlich ausgenommen. Plattformregeln können dennoch gelten.
Mythos 5: Ein KI-Hinweis macht jede Nutzung legal
Falsch.
Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht und Plattformverbote bleiben bestehen.
Mythos 6: KI-Musikvideos sind verboten
Falsch.
Der AI Act verlangt Transparenz bei bestimmten realistischen Inhalten, kein allgemeines Verbot.
Mythos 7: Alte Inhalte müssen rückwirkend markiert werden
Grundsätzlich falsch.
Vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte müssen nach Artikel 50 nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Mythos 8: Jede Verwendung von Auto-Tune oder KI-Mastering muss offengelegt werden
Falsch.
Rein unterstützende Standardbearbeitung fällt nicht automatisch darunter.
Mythos 9: Ein künstlerischer Deepfake ist komplett ausgenommen
Falsch.
Die Offenlegungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen, darf aber zurückhaltend umgesetzt werden, damit das Werk nicht unnötig beeinträchtigt wird.
Mythos 10: Spotify, TikTok, YouTube und der AI Act verlangen alle dasselbe
Falsch.
EU-Recht, Distributor-Metadaten und Plattformrichtlinien sind drei verschiedene Ebenen.
Was KI-Musiker ab jetzt praktisch tun sollten
1. Die Entstehung dokumentieren
Eigene Texte, Melodien, Audioentwürfe, Stems, Projektdateien und Bearbeitungsschritte sollten aufbewahrt werden.
Nicht wegen einer pauschalen Pflicht, sondern als Nachweis der eigenen kreativen Arbeit und Rechte.
2. Keine realen Stimmen ohne Zustimmung nachahmen
Eine KI-Stimme sollte nicht erkennbar einer realen Person zugeordnet werden können, wenn keine Zustimmung vorliegt.
3. Bei realistischen Videos lieber einmal sauber offenlegen
Besonders bei YouTube, TikTok, Facebook und Instagram ist eine korrekte Plattformangabe oft weniger riskant als der Versuch, realistische KI-Nutzung zu verbergen.
4. Distributor-Fragen ehrlich beantworten
Wenn DistroKid oder ein anderer Vertrieb nach KI-generierten Texten, Kompositionen oder Audios fragt, sollten die Angaben korrekt erfolgen.
5. Plattformregeln getrennt prüfen
Ein Inhalt kann nach dem AI Act nicht sichtbar kennzeichnungspflichtig sein, aber aufgrund einer YouTube- oder TikTok-Regel trotzdem angegeben werden müssen.
6. Keine Metadaten bewusst entfernen
Technische Herkunftsnachweise und Content Credentials können Bestandteil der gesetzlichen Transparenzarchitektur werden. Ihre gezielte Entfernung könnte zusätzliche Fragen aufwerfen.
7. Künstlerische Fiktion klar erkennbar machen
Je deutlicher ein Werk als Kunst, Fantasy, Satire oder Fiktion verstanden wird, desto geringer ist das Risiko, dass es als authentische Abbildung missverstanden wird.
Was passiert bei Verstößen?
Die Durchsetzung erfolgt hauptsächlich durch nationale Marktüberwachungsbehörden.
Bei Verstößen gegen die betreffenden Verpflichtungen können Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen soll die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Diese Maximalbeträge bedeuten nicht, dass ein unabhängiger Musiker wegen eines falsch beschrifteten Covers sofort Millionen zahlen muss.
Behörden müssen die Umstände, Schwere, Größe und Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.
Trotzdem sollte man die neuen Regeln nicht vollständig ignorieren.
Der WILD Check
Was muss wahrscheinlich nicht sichtbar gekennzeichnet werden?
🟢 Ein abstraktes KI-Cover
🟢 ein klar fiktionales Fantasy-Musikvideo
🟢 KI-unterstütztes Mixing oder Mastering
🟢 Tonhöhenkorrektur
🟢 Stem Separation
🟢 ein redaktionell geprüfter und verantworteter Artikel
🟢 ein Songtext, bei dem KI als Schreibwerkzeug verwendet wurde
🟢 eine eindeutig fiktive, nicht imitierende KI-Stimme
Wo kommt es auf den Einzelfall an?
🟡 Ein fotorealistisches Cover mit einer realen Person
🟡 ein virtueller Künstler, der wie ein echter Mensch wirkt
🟡 eine KI-Stimme mit Ähnlichkeit zu einem realen Sänger
🟡 ein realistisches Musikvideo mit erfundenen Ereignissen
🟡 die Darstellung des eigenen Künstlers in einer künstlichen Szene
🟡 Plattformuploads mit automatisch erkannten KI-Metadaten
Was sollte klar gekennzeichnet werden?
🔴 Ein täuschend echtes Video einer realen Person bei einer erfundenen Handlung
🔴 eine realistisch kopierte Stimme
🔴 ein gefälschtes Ereignis, das als authentisch erscheinen könnte
🔴 ein fotorealistisches KI-Video, das eine tatsächliche Aufnahme vortäuscht
🔴 ein ungeprüfter KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse
Das WILD Fazit
Der EU AI Act verbietet keine KI-Musik.
Er verbietet keine künstlichen Albumcover.
Er verbietet keine KI-Musikvideos.
Und er verlangt auch nicht, dass ab dem 2. August jeder mit Suno produzierte Song einen großen Warnhinweis bekommt.
Was er verlangt, ist gezielter.
KI-Anbieter müssen ihre generierten Inhalte technisch erkennbar machen.
Professionelle Nutzer müssen bei täuschend echten Deepfakes transparent sein.
Ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden.
Für künstlerische, satirische und fiktionale Werke gelten Erleichterungen, aber kein vollständiger Freifahrtschein.
Und Plattformen wie YouTube, TikTok, Meta, Spotify oder DistroKid können eigene Regeln durchsetzen, die über den AI Act hinausgehen.
Genau deshalb ist die Aussage „Alles muss gekennzeichnet werden“ falsch.
Die Aussage „Niemand muss etwas kennzeichnen“ ist aber ebenso falsch.
Die ehrliche Antwort lautet:
Es kommt darauf an, ob KI lediglich als Werkzeug eingesetzt wurde, ob sie kreative Inhalte erzeugt hat, ob reale Personen nachgeahmt werden, ob der Inhalt täuschend echt wirkt und auf welcher Plattform er veröffentlicht wird.
Für seriöse KI-Musiker ist das kein Grund zur Panik.
Es ist ein Grund, sauber zu arbeiten.
Eigene Ideen dokumentieren.
Rechte respektieren.
Keine realen Stimmen klonen.
Realistische KI-Inhalte offenlegen.
Distributor-Angaben ehrlich ausfüllen.
Und vor allem nicht jede neue Schlagzeile mit dem Gesetz selbst verwechseln.
Der AI Act soll Kreativität nicht verhindern.
Er soll verhindern, dass Menschen nicht mehr erkennen können, was authentisch ist und was künstlich erzeugt wurde.
Die Zukunft der KI-Musik entscheidet sich deshalb nicht an einem kleinen Aufkleber.
Sie entscheidet sich daran, ob Künstler, Plattformen und KI-Anbieter bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
Transparenz ist keine Strafe für KI-Musik.
Sie ist die Voraussetzung dafür, dass KI-Musik langfristig ernst genommen werden kann.